checkAd

    Deutsche Balaton Biotech AG  1512  0 Kommentare Biofrontera AG - Klarstellung und Antwort auf die Stellungnahme der Verwaltung - Seite 2


    Hieraus ergibt sich, dass IVC Vorteile davon hat, dass die bisherige Geschäftsverbindung von Biofrontera AG mit IVC erhalten bleibt.

    b) "Die Berichterstellung der IVC dient ausschließlich zur Information von Vorstand und Aufsichtsrat der Biofrontera." (Seite 4 des Opinion Letters der IVC vom 11. Juni 2018). Adressiert sind die sogenannten Opinion Letters ausdrücklich "Persönlich/Vertraulich" an den Vorstand und den Aufsichtsrat der Biofrontera AG.
    Weshalb werden dann die Opinion Letters unter Verletzung der Vertraulichkeit öffentlich bekanntgemacht?
    Die Aktionäre der Biofrontera AG sind ausdrücklich nicht die Adressaten der IVC- Ausführungen, nicht jeder Aktionär kann die in den Opinion Letters enthaltenen Inkonsistenzen (hierzu nachfolgend einige Beispiele) sofort erkennen und könnte dadurch fehlgeleitet werden.
    Weiterhin heißt es in dem Opinion Letter der IVC vom 27. Juli 2018 auf Seite 4: "Sie [ die Fairness Opinion ] ersetzt keine eigenständige Würdigung bzw. Würdigung der finanziellen Angemessenheit der angebotenen Gegenleistung der DB Biotech. Sie enthält keine Empfehlung zur Zustimmung oder zur Ablehnung der vorgesehenen Transaktion."

    c) Die IVC schreibt auf S. 9 ihres Opinion Letters vom 11. Juni 2018: "Gemäß den Optionsbedingungen erwächst dem das Erwerbsangebot annehmenden Biofrontera-Aktionär zudem das Recht, unter bestimmten Bedingungen bei einem Paketverkauf von Biofrontera-Aktien durch die Deutsche Balaton AG zu den entsprechenden Konditionen mit zu verkaufen. Der Zuwachs dieses (einseitigen) Rechts stellt dem Grunde nach einen weiteren Vorteil dar. Gleichwohl liegen uns keine Anhaltspunkte dahingehend vor, dass daraus auch ein konkreter Vorteil erwächst: Uns liegen keine Informationen dahingehend vor, dass etwa konkrete Verkaufsabsichten der Deutsche Balaton AG vorliegen." Die IVC hat weder uns noch die Deutsche Balaton AG zu etwaigen Verkaufsabsichten befragt. Die Laufzeit des Optionsscheins endet erst am 30. November 2020. Welche Absichten die Deutsche Balaton AG mit einem Paket von rund 25 % der Biofrontera AG bis dahin entwickelt, lässt sich heute nicht angeben.
    In den Optionsscheinbedingungen ist klar geregelt, dass nicht das Vorliegen eines Angebots, sondern ein Verkauf relevant wäre. Die Schlussfolgerung der IVC (S. 9 des Opinion Letters vom 11. Juni 2018): "Vor diesem Hintergrund war in dem Kalkül zur Beurteilung der finanziellen Angemessenheit der angebotenen Gegenleistung das in den Optionsbedingungen enthaltene Mitverkaufsrecht nicht als weiterer Vorteil zu berücksichtigen" ist fragwürdig.

    Seite 2 von 4



    Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte




    Verfasst von Pressetext (Adhoc)
    Deutsche Balaton Biotech AG Biofrontera AG - Klarstellung und Antwort auf die Stellungnahme der Verwaltung - Seite 2 Die Verwaltung der Biofrontera AG (die "Verwaltung") hat am 30. Juli 2018 eine gemeinsame Stellungnahme (die "Stellungnahme") zum geänderten Freiwilligen Erwerbsangebot der Deutsche Balaton Biotech AG mit der Alternativen Gegenleistung von 6,00 …

    Artikel zu den Werten

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer