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     362  0 Kommentare Weltweite Aktion zum Thema Finanzplanung - Seite 2

    Berechnung zeigt, wie sich die Versorgungslücke schließen lässt

    Zwar gibt es noch die Zusatzvorsorge, wozu die betriebliche Altersvorsorge oder die Riester-Rente gehören. "Unter dem Strich aber bleibt es dabei, dass ohne die dritte Schicht, die private Vorsorge, die Versorgungslücke im Alter nicht zu schließen ist", erklärt Tilmes. Dass das tatsächlich funktionieren kann, zeigt eine Beispielberechnung des IVFP in Zusammenarbeit mit dem FPSB Deutschland für ein Ehepaar, beide 35 Jahre alt, zwei Kinder und mit einem Bruttogehalt von 50.000 und 25.000 Euro pro Jahr. Die Dauer der Beitragszahlung soll bei 32 Jahren liegen, während eine Riester-Vorsorge bereits seit dem 25. Lebensjahr besteht.

    Im Alter von 67 Jahren ergibt sich für beide Ehepartner nun folgende Situation: Zusammen aus der gesetzlichen und der Riester-Rente ergeben sich monatliche Altersbezüge von 4.910 Euro, wobei davon netto 3.971 Euro verbleiben. Geht man nun von einem Rentenbedarf in Höhe von 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens aus, dann ergibt sich ein Nettobedarf für die Rente in Höhe von monatlich 5.152 Euro. Damit entsteht eine Versorgungslücke in Höhe von 1.181 Euro pro Monat.

    Um diese Lücke zu schließen, ergibt sich nach Berechnung des IVFP nun ein Kapitalbedarf in Höhe von rund 442.000 Euro. Dieser ließe sich nun beispielsweise durch eine regelmäßige Einzahlung bis zum Rentenbeginn in eine klassische Rentenversicherung aufbauen. Das Ehepaar müsste dafür etwa 752 Euro pro Monat einzahlen. Anders würde es bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung, die aufgrund von Aktieninvestments langfristig eine höhere Rendite bringt, aussehen. Damit könnte die Sparrate auf 553 Euro pro Monat gesenkt werden.

    Professionelle Unterstützung von Experten

    "Das Beispiel zeigt zum einen, dass es für das Ehepaar sehr wohl möglich ist, die Rentenlücke zu schließen", resümiert Prof. Tilmes. "Zum anderen wird deutlich, wie wichtig die Wahl des Produkts und deshalb eine unabhängige und neutrale Beratung ist." Eine solche objektive Beratung bekommen Anleger bei Fachleuten wie den CFP-Professionals, die auf Grund der ethischen Standesregeln dazu verpflichtet sind. Zudem sind sie auf Grund ihrer Ausbildung in der Lage, eine genaue Berechnung unter Einbeziehung aller wichtigen Aspekte und verschiedener Szenarien durchzuführen.

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    Verfasst von Pressetext (PM)
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