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New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung - Seite 4
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (Mindestbeteiligung) erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss uns bis mindestens 30 Tage vor der Versammlung (wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist) - somit bis spätestens zum 22. Februar 2019, 24.00 Uhr (MEZ), an unsere Adresse New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Stichwort HV 2017, Otto-Brenner-Str. 17, 21337 Lüneburg, oder per Telefax: + 49 (0) 4131 - 22 44 105 zugegangen sein.
Der oder die Antragsteller haben nachzuweisen, dass er/sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der Aktien ist/sind. Bei der Berechnung dieser Frist ist § 70 AktG zu beachten. Der Antrag ist von allen Aktionären, die zusammen das Quorum von 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, oder ihren ordnungsgemäß bestellten Vertretern zu unterzeichnen.
Bekanntmachung und Zuleitung von Ergänzungsverlangen erfolgen in gleicher Weise wie bei der Einberufung.
Anträge von Aktionären nach § 126 Abs. 1 AktG
Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung übersenden. Solche Anträge i. S. v. § 126 AktG sind ausschließlich an unsere Adresse New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Stichwort HV 2017, Otto-Brenner-Str. 17, 21337 Lüneburg, oder per Telefax: + 49 (0) 4131 - 22 44 105 zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt. Bis mindestens 14 Tage vor der Versammlung (wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist), also bis spätestens zum 10. März 2019, 24.00 Uhr (MEZ), unter vorstehender Adresse zugegangene und ordnungsgemäße, insbesondere mit einer Begründung versehene, Anträge von Aktionären werden unverzüglich unter der Internetadresse