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    MGX Minerals  362  0 Kommentare Hundertprozentige Tochtergesellschaft MGX Renewables Inc. schließt Finanzierungsrunde ab; Bruttoerlös von 2.005.000 $ fließt in Börsennotierung und Weiterentwickelung der Zink-Luft-Batterieproduktion

    VANCOUVER, 12. Juni 2019 /PRNewswire/ -- MGX Minerals Inc. („MGX" oder das „Unternehmen") (CSE: XMG) (FKT: 1MG) (OTCQB: MGXMF) freut sich bekanntzugeben, dass seine hundertprozentige Tochtergesellschaft MGX Renewables Inc. („MGXR") die zuvor verkündete Offerte von Zeichnungsscheinen mit einem Bruttoerlös von 2.005.000 $ durch den Verkauf von 8.020.000 Zeichnungsscheinen zum Preis von 0,25 $ pro Zeichnungsschein abgeschlossen hat. Der Bruttoerlös aus der Offerte wird von Computershare Trust Company of Canada treuhänderisch verwaltet und bei Erfüllung der Freigabebedingungen für das Treuhandkonto ausgeschüttet, einschließlich der Durchführung des Plan of Arrangement in Verbindung mit MGX und MGXR.

    MGXR ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von MGX Minerals Inc. Die Finanzierungsrunde ist Teil eines geplanten Börsengangs, im Zuge dessen MGX 40 % der Stammaktien von MGXR entsprechend eines Plan of Arrangement unter dem Business Corporations Act (British Columbia) ausgliedern und MGXR die Notierung an der Canadian Securities Exchange („CSE") beantragen wird, die erwartungsgemäß direkt nach dem Abschluss des Plan of Arrangement erfolgen wird. Die Ausgliederung ist für die Anteilseigner von MGX Minerals Inc. nicht verwässernd.

    Jeder Zeichnungsschein ist mit dem Recht verbunden, mit dem Abschluss des Plan of Arrangement automatisch einen Anteil an MGXR zu erhalten, wobei jeder Anteil aus einer MGXR-Aktie und der Hälfte eines Aktienbezugsrechtsscheins besteht. Jeder Bezugsrechtsschein gibt dem Inhaber das Recht, bis zum 30. November 2020 eine MGXR-Aktie zum Preis von 0,35 $ pro MGXR-Aktie zu beziehen (vorbehaltlich eines vorgezogenen Verfallsdatums). Die Bezugsrechtsscheine werden eine Klausel bezüglich eines vorgezogenen Verfallsdatums enthalten. Diese gibt MGXR das Recht, nach eigenem Ermessen das Verfallsdatum der Bezugsrechtsscheine durch schriftliche Mitteilung an die Inhaber der Bezugsrechtsscheine auf ein Datum vorzuziehen, das mindestens 30 Tage nach der Zustellung einer solchen Mitteilung liegt, falls der volumengewichtete durchschnittliche Börsenkurs der Stammaktien zu irgendeinem Zeitpunkt nach der Ausgabe und vor dem Verfall der Bezugsrechtsscheine für einen Zeitraum von 10 aufeinanderfolgenden Handelstagen 0,50 $ übersteigt.

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