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    DGAP-News  515  0 Kommentare windeln.de SE: Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung am 27. September 2019 zur Abstimmung über Kapitalmaßnahmen - Seite 3



    Geplante Kapitalmaßnahmen zur Erreichung oben genannter Ziele



    Um die vorgenannten Ziele zu erreichen, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, eine Kapitalherabsetzung im Verhältnis 2 : 1 gemäß § 222 ff. AktG zu beschließen. Durch diese Maßnahme soll das Grundkapital der Gesellschaft von 9.963.670,00 Euro, eingeteilt in 9.963.670 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien, um 4.981.835,00 Euro auf 4.981.835,00 Euro, eingeteilt in 4.981.835 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien, herabgesetzt werden. Die Herabsetzung soll nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) im Verhältnis 2 : 1 erfolgen, um Verluste zu decken. Die ausgegebenen 9.963.670 Aktien der Gesellschaft sollen im Verhältnis 2 : 1 zusammengelegt werden (umgekehrter Aktiensplit). Dadurch würden zwei bestehende Aktien zu einer neuen Aktie zusammengelegt werden und der Aktienkurs somit (nach derzeitigem Stand) rechnerisch über dem gesetzlichen Mindestausgabepreis für Kapitalerhöhungen nach dem deutschen Aktiengesetz (AktG) von 1,00 Euro liegen. Die Kapitalherabsetzung hat keinen Einfluss auf die Bewertung des Unternehmens. Auch der wertmäßige sowie relative Anteil des einzelnen Aktionärs am Unternehmen ist davon nicht betroffen.



    Darüber hinaus schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, eine Kapitalerhöhung des bestehenden Grundkapitals gegen Bareinlage unter Gewährung von Bezugsrechten für die Aktionäre um bis zu 10.000.000,00 Euro durchzuführen. Die Zeichnungsfrist soll zeitnah nach Eintragung der vorgeschlagenen Kapitalherabsetzung in das Handelsregister beginnen. Details zu dem konkret angestrebten Volumen der Barkapitalerhöhung und dem Bezugsverhältnis werden ebenfalls zu Beginn der Zeichnungsfrist mitgeteilt.



    Die bislang bestehende Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals durch Ausgabe neuer Aktien gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung (Genehmigtes Kapital 2018) soll mit Wirksamwerden einer neuen Ermächtigung aufgehoben werden. Die vorgeschlagene Ermächtigung sieht vor, dass das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 26. September 2024 um bis zu 6.000.000,00 Euro durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals erhöht werden kann (Genehmigtes Kapital 2019).

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