Auto-Kredit und Kfz-Leasing: Mit Widerruf das Auto kostenlos nutzen
Der Widerrufsjoker bietet eine tolle Chance für alle, die den Kauf eines Autos finanziert haben. Ein EuGH Urteil ermöglicht in vielen Fällen die Rückabwicklung des Kredit oder Leasing Vertrags. Die Folgen sind spektakulär.
Ein brisantes Urteil des Europäischen Gerichtshofs ermöglicht vielen Verbraucher den Widerruf ihrer privaten Finanzierung. Denn eine weit verbreitete Klausel in der Widerrufsbelehrung ist vom EUGH für unvereinbar mit europäischem Recht erklärt worden.
Lassen Sie Ihre Darlehen kostenlos und unverbindlich auf die Möglichkeit eines Widerrufs prüfen: HIER für Baufinanzierungen und HIER für Kfz-Kredite und Auto-Leasing.
Was heißt das nun für Verbraucher? Immer wenn die Bank oder Leasing-Gesellschaft nicht das gesetzliche Muster der Widerrufsbelehrung verwendet hat, kann der Kunde widerrufen und die Rückabwicklung des Vertrags fordern.
Die Interessengemeinschaft Widerruf hat deshalb analysiert, welche Kreditverträge vom gesetzlichen Muster abweichen. Besonders spannend wird die Sache bei Auto-Krediten und privaten Kfz-Leasing-Verträgen. Hier führt das EuGH-Urteil dazu, dass die Bank dem Kunden bei erfolgreichem Widerruf seine gesamten Raten inklusive Anzahlung erstatten muss. Die Bank ihrerseits hat aber keinen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung des Kunden für die Nutzung des Autos. Im Klartext: Der Kunde gibt das gebrauchte Auto zurück und erhält sein komplettes Geld zurück. Der Widerruf eines Kredit- oder Leasingvertrags führt also dazu, dass der Kunde das Auto kostenlos genutzt hat – und das über mehrere Jahre!
Das kann sogar dann klappen, wenn der Vertrag bereits beendet ist oder das Fahrzeug zurückgegeben oder verkauft wurde. In diesem Fall muss der Bank statt des Fahrzeugs nur der aktuelle Zeitwert des Autos als Gegenleistung angeboten werden.
Unsere Untersuchungen haben ergeben, dass unter anderem diese Banken bei Kfz-Krediten von der gesetzlichen Muster-Widerrufsbelehrung abgewichen sind:
VW/Audi/Skoda Bank - Juli 2014 bis heute
BDK - 2015 bis heute
Opel Bank - 2013 bis heute
Mercedes Benz Bank - Juli 2010 bis 2019
Santander Bank - 2013 bis heute
BMW Bank - 2017 bis heute
PSA Peugeot/Citroen - 2014 bis heute
Consors / BNP - 2013 bis heute
S-Kreditpartner - 2015 bis 2019
Noch günstiger sieht die Lage für private Leasing-Verträge aus. Denn dort gibt es keinen brauchbaren gesetzlichen Mustertext, der die Kreditinstitute schützt. Insofern sind so gut wie alle privaten Leasing-Verträge, die nach Juni 2014 abgeschlossen worden sind, aufgrund des EuGH-Urteils widerrufbar. Das betrifft neben den Leasing-Töchtern der Autokonzerne vor allem Anbieter wie Sixt Leasing, Deutsche Leasing und ALD Leasing.
Auch bei Baufinanzierungen gibt es diverse Banken, die insbesondere im Zeitraum zwischen Juni 2010 und 2013 von den Muster-Widerrufsbelehrungen abgewichen sind. Besonders aufgefallen sind uns dabei Institute aus dem genossenschaftlichen Bereich (Volksbanken, Raiffeisenbanken, Sparda, BB Bank), aber auch Sparkassen, die Allianz und die ING Diba.
Verbraucher sollten daher durch einen Fachmann prüfen lassen, ob in Ihrem Fall ein Widerruf aussichtsreich ist. Dies übernehmen spezialisierte Anwälte, beispielsweise kostenlos und unverbindlich bei der Interessengemeinschaft Widerruf. Lassen Sie Baufinanzierungen HIER prüfen und Kfz-Finanzierungen HIER.
Zur Durchsetzung des Widerrufs ist nach unserer Erfahrung durchweg anwaltliche Unterstützung nötig. Denn die Banken lehnen die Widerrufe ab, solange sie vom Kunden kommen. Kein Wunder: Selbst nach der Rückendeckung durch den BGH geht es für die Kreditinstitute in viel zu vielen Fällen um eine Menge Geld.