Borchardt entlarvt sich in einem Interview
„Es gab Mauertote auf beiden Seiten“
An diesem Donnerstag trifft sich das neue Landesverfassungsgericht von Mecklenburg-Vorpommern zur ersten Sitzung. Mit dabei: die neu gewählte Verfassungsrichterin Barbara Borchardt, seit 1976 in der SED (heute: Linke), sie ist auch Mitglied der Antikapitalistischen Linken. In der „Süddeutschen Zeitung“ gibt sie ein entlarvendes Interview.
Die Toten an der Mauer
Die Süddeutsche hält Borchardt vor, dass sie noch 2011 geschrieben habe, die Mauer sei für DDR und Sowjetunion alternativlos gewesen. „Stehen Sie noch zu dem Satz?“ Ihre Antwort ist unmissverständlich: “Ich stehe zu dem damaligen Standpunkt. Man muss sich emotionslos mit der Geschichte der DDR in einem Gesamtzusammenhang auseinandersetzen. Es war der Kalte Krieg. Damit sage ich ja nicht, dass es richtig ist, dass ein Volk eingesperrt ist. Ich möchte nur den gesellschaftlichen Prozess ordentlich bewerten.“
Die Süddeutsche wirft ein, dass an der Mauer Menschen erschossen wurden. Jetzt fällt der entlarvende Satz der Verfassungsrichterin: „Es gab Mauertote auf beiden Seiten, es sind auch Grenzsoldaten erschossen worden.“ Ich finde, allein diese Verharmlosung von Mauer und Schießbefehl und die damit verbundene Verhöhnung der erschossenen Flüchtlinge müsste für einen Rücktritt von ihrem Amt reichen
War die DDR ein Unrechtsstaat?
Borchardt will die DDR nicht als Unrechtsstaat bezeichnen. Die absurde Begründung: „Es gab Unrecht, keine Frage. Aber die DDR war kein Unrechtsstaat, Unrechtsstaat ist juristisch gar nicht definiert, somit wäre doch das ganze Leben in der DDR unrecht!“ Die DDR könne gar kein Unrechtsstaat sein, weil der Begriff juristisch nicht definiert sei? Die „Logik“ dieses Satzes zeigt, dass die Verfassungsrichterin offenbar die wichtigste Fähigkeit eines Juristen nicht beherrscht, nämlich logisch zu denken. Man muss nur einmal die „Logik“ ihrer Begründung auf den Nationalsozialismus anwenden: War die NS-Diktatur auch kein Unrechtsstaat, weil der Begriff „juristisch gar nicht definiert“ ist?! Und was soll die „Logik“ der Begründung, wenn man ein System als Unrechtsstaat bezeichne, heiße dies zwangsläufig, dass „somit“ das „ganze Leben“ in diesem System „unrecht“ gewesen sei? Absurd. Man muss davon ausgehen, dass ihre Urteile als Verfassungsrichterin ebenso unlogisch ausfallen werden.