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     9750  1 Kommentar Schadenersatz für Wirecard-Aktionäre: Geld zurück dank Klage? Worauf es ankommt - Seite 2

    Wie die Chancen bei Wirecard stehen

    Bei Wirecard wurden wohl zumindest die Strukturen zur Kontrolle der Rechtstreue sträflich vernachlässigt vom Management. Auch der Vorwurf des Betrugs steht nun im Raum. Im Fadenkreuz steht der Gründer und Chef Markus Braun.

    Vor einer Klage würde ich mich als geschädigter Aktionäre vergewissern, ob bei der Zielperson überhaupt etwas zu holen ist. Falls diese über kein Vermögen verfügt oder sich gar in Privatinsolvenz befindet, lohnt sich der Aufwand höchstens, wenn es „um das Prinzip“ geht.

    Bei Markus Braun muss man sich aber wohl keine Sorgen machen. Als Großaktionär von Wirecard ist er zu einem reichen Mann geworden. Noch Ende 2017 hat er über die Verpfändung von über seine Beteiligungsgesellschaft gehaltenen Aktien einen dreistelligen Millionenbetrag erlöst.

    Zwar kann man heute nicht mehr ausschließen, dass er damit halsbrecherische Geschäfte betrieben hat und somit in finanziellen Schwierigkeiten steckt, aber dazu gibt es keine Hinweise. Zudem ist daran zu denken, dass Wirecard eine so genannte D&O-Versicherung für seine Aufsichtsräte und Manager abschließt, die bei Sorgfaltsverletzungen einspringt, sodass für Markus Braun wohl nur der im Aktiengesetz definierte Eigenbehalt von 10 % verbleiben würde.

    Zu beachten ist dabei, dass D&O-Versicherungen auf jeden Fall für die Beistellung eines spezialisierten und hochbezahlten Rechtsanwalts sorgen, die sich mit allen Mitteln dafür einsetzen, Aktionärsklagen abzuwehren.

    Was jetzt zu tun ist

    Das Chancen-Risiko-Verhältnis bei Aktionärsklagen ist folglich in vielen Fällen nicht gerade günstig. Als Kleinanleger steht man einem Topanwalt gegenüber und muss belegen, dass die persönlichen Kursverluste maßgeblich mit dem im Raum stehenden Fehlverhalten zusammenhängen. Eine Rolle wird auch spielen, dass bereits seit Jahren öffentlich groß und breit diskutiert wird, ob bei Wirecard alles mit rechten Dingen zugeht. Auf völlige Unwissenheit können sich geprellte Anleger daher kaum berufen.

    Es könnte daher durchaus sein, dass man zunächst eine Menge Ärger hat, um den Prozess zum Laufen zu bringen, und sich hinterher mit happigen Prozesskosten konfrontiert sieht. Schlauer ist es daher wahrscheinlich, nach Möglichkeiten Ausschau zu halten, sich einem Musterprozess anzuschließen. Über diesen Weg erhält man die notwendigen Informationen, um einschätzen zu können, ob der eigene Fall gute Erfolgsaussichten hat.

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    Verfasst von Aktienwelt360
    Schadenersatz für Wirecard-Aktionäre: Geld zurück dank Klage? Worauf es ankommt - Seite 2 Viele Fans von Wirecard (WKN: 747206) waren überzeugt, dass die ständigen Angriffe gegen das Management irgendwann im Sande verlaufen würden und die einst so fulminant steigende Wirecard-Aktie wieder auf ihren Wachstumspfad zurückfinden würde. Diese …