Forschungszulage
BDI-Hauptgeschäftsführerin Iris Plöger fordert Verbesserung der steuerlichen Forschungsförderung
Die Augen der Welt sind auf den Gesundheitssektor gerichtet. Ein Medikament gegen COVID-19, seine Zulassung und die Verabreichung sind der Schlüssel, um wieder zurück zur Normalität zu kommen.
Gleichzeitig ist der Gesundheitssektor einer der wichtigsten Innovationstreiber Deutschlands. Aber die neue steuerliche Forschungszulage (das Forschungszulagengesetz, kurz FZuIG) schließe viele kleine und mittlere Unternehmen aus, so die Kritik einer BDI-Studie.
Eine neue BDI-Studie zeige: „Mit 15 Prozent der branchenweiten Bruttowertschöpfung für Investitionen in Forschung und Entwicklung übertreffen die Unternehmen der deutschen Gesundheitswirtschaft das Innovationsziel der Bundesregierung um das Vierfache”, so Iris Plöger, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung.
Plöger mahnt in einer Pressemitteilung vom 13. November 2020: “Forschung und Entwicklung (FuE) sind zentral für eine intakte Gesundheitsversorgung, besonders in Pandemie-Zeiten. Eine stockende Wachstumsdynamik und der Rückgang von FuE-Investitionen seit zwei Jahren trüben jedoch gewaltig die Stimmung”.
Zu den großen Hürden für Unternehmen in Deutschland gehören laut Plöger, dass es im Bereich Forschung und Entwicklung einen hohen bürokratischen Aufwand gibt und auch eine Fachkräfteflucht den Erfolg von Forschungsvorhaben eindämme. Daher fordert Plöger: “Die deutsche Politik muss den Forschungsstandort stärken. Die Bundesregierung sollte die steuerliche Forschungsförderung, den Schutz geistigen Eigentums und den Datenzugang für private Forschung verbessern”.
In der neuen BDI-Studie: “Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen der industriellen Gesundheitswirtschaft” gehen die AutorInnen S. Hofmann, H. Hryhorova und K. Zubrzycki intensiv auf die steuerliche Forschungsförderung ein. Knackpunkt des noch jungen Forschungszulagengesetzes (FZuIG) sei, dass es sich ausschließlich auf Projekte konzentriere, die nach dem Inkrafttreten (1. Januar 2020) gestartet worden sind.
In erster Linie gehe es um Großkonzerne, die entsprechend hohe Personalkosten im FuE-Bereich stemmen. Für kleine und mittlere Unternehmen sind die Hürden der neuen steuerlichen Forschungsförderung besonders hoch, so z. B. wenn ein Investor beteiligt ist, dem ein Mitspracherecht eingeräumt wurde. Ist der Investor bei mehreren Unternehmen involviert, dann gilt für die verbundenen Unternehmen ein Fördervolumen von 1 Million Euro pro Jahr. Eine Nachbesserung für diese Unternehmen sollte diskutiert werden, so die AutorInnen der Studie.
Ausgeschlossen von der steuerlichen Forschungsförderung sind Unternehmen, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden oder Rettungshilfen erhalten. Somit geht es um forschende Unternehmen, die noch keinen Gewinn erzielen, die von der steuerlichen Forschungszulage ausgeschlossen sind. Insbesondere Unternehmen der Gesundheitswirtschaft haben aber oftmals eine hohe “Cash-Burn-Rate” aufgrund hoher FuE-Kosten, so die BDI-Studie.
“Durch die in der aktuellen Krise vergebenen Rettungshilfen, aber auch durch die allgemein geltende Solvenz-Klausel innerhalb des FZuIG, sind viele KMU von der steuerlichen Förderung ausgeschlossen. Da die Forschungszulage in Verlustphasen ausgezahlt werden soll um genau diesen Unternehmen zu helfen, erscheint diese Regelung kontraproduktiv”, so die Studie. Die AutorInnen loben das Novum der steuerlichen Forschungszulage für Deutschland und vertreten die Auffassung, dass nach 2026 die Bemessungsgrundlage von 4 Millionen Euro angehoben werden sollte, über Förderhemnisse für KMU diskutiert werden müsse und es schnelle Anpassung für verbundene Unternehmen geben sollte.
Eine weitere Forderung lautet, dass nicht erst nach fünf Jahren die Wirkung des Gesetzes evaluiert werden soll, so wie vom Bundesfinanzministerium geplant, sondern wesentlich früher. Abschließend
heißt es: “Bestimmte Ausgestaltungsmechanismen bezüglich der Bemessungsgrundlage, des Fördersatzes aber auch der Verzahnung mit der AGVO (Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung