checkAd

    DGAP-News  235  0 Kommentare Drägerwerk AG & Co. KGaA: Dräger gibt das Ergebnis des Angebots zum Rückkauf ihrer 566.819 Genussscheine Serie D (ISIN: DE0005550719) bekannt - Seite 3

    Diese Bekanntmachung und das Tender Offer Memorandum stellen keine Aufforderung zur Teilnahme an dem Angebot in einer Jurisdiktion dar, in der oder an eine Person, an die oder von der eine solche Aufforderung oder eine solche Beteiligung nach den anwendbaren Wertpapiergesetzen rechtswidrig ist. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung und des Tender Offer Memorandum kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, in deren Besitz diese Bekanntmachung und das Tender Offer Memorandum gelangen, werden von der Gesellschaft, dem Dealer Manager und dem Tender Agent aufgefordert, sich über entsprechende Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.

    Diese Bekanntmachung, das Tender Offer Memorandum und das Angebot sind weder direkt noch indirekt zur Verbreitung in die Vereinigten Staaten oder an Personen, die in den Vereinigten Staaten wohnhaft oder sich dort aufhalten, bestimmt.

    Das hierin beschriebene Angebot wird weder direkt noch indirekt in den oder in die Vereinigten Staaten unter Verwendung der US-amerikanischen Post oder eines Mittels oder Instruments des zwischenstaatlichen oder ausländischen Handels (means or instrumentality of insterstate or foreign commerce), einschließlich E-Mail, Telefax, Telefon und des Internets oder einer Einrichtung einer nationalen Wertpapierbörse der Vereinigten Staaten (national securities exchange of the United States) unterbreitet. Das Angebot darf nicht über ein solches Mittel, eine solche Einrichtung oder von innerhalb der Vereinigten Staaten angenommen werden.

    Diese Bekanntmachung, das Tender Offer Memorandum und das Angebot stellen kein Angebot zum Kauf und keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Wertpapieren oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar.

    Lesen Sie auch

    Diese Mitteilung und das Tender Offer Memorandum stellen kein Angebot von Wertpapieren und keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Wertpapieren in Italien (außer in den im Tender Offer Memorandum beschriebenen Fällen), Belgien (außer in den im Tender Offer Memorandum beschriebenen Fällen), Frankreich (außer in den im Tender Offer Memorandum beschriebenen Fällen) oder in einer anderen Jurisdiktion dar, in der ein solches Angebot bzw. eine solche Aufforderung rechtswidrig wäre.

    Seite 3 von 5


    Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte


    EQS Group AG
    0 Follower
    Autor folgen

    Verfasst von EQS Group AG
    DGAP-News Drägerwerk AG & Co. KGaA: Dräger gibt das Ergebnis des Angebots zum Rückkauf ihrer 566.819 Genussscheine Serie D (ISIN: DE0005550719) bekannt - Seite 3 DGAP-News: Drägerwerk AG & Co. KGaA / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme Drägerwerk AG & Co. KGaA: Dräger gibt das Ergebnis des Angebots zum Rückkauf ihrer 566.819 Genussscheine Serie D (ISIN: DE0005550719) bekannt 22.03.2021 / 10:00 Für den Inhalt …