DGAP-News
Drägerwerk AG & Co. KGaA: Dräger gibt das Ergebnis des Angebots zum Rückkauf ihrer 566.819 Genussscheine Serie D (ISIN: DE0005550719) bekannt - Seite 2
555071
25,56
542,00
100.015.260,00
Das Angebot begann am 1. März 2021 und endete am 19. März 2021 um 17 Uhr (CET). Die Abwicklung erfolgt voraussichtlich am 25. März 2021 (der "Abwicklungstag").
Fragen und Bitten um Unterstützung im Zusammenhang mit dem Angebot können an den Dealer Manager oder den Tender Agent gerichtet werden, deren Kontaktdaten unten angegeben sind:
DEALER MANAGER
Commerzbank Aktiengesellschaft
Kaiserstraße 16 (Kaiserplatz)
60311 Frankfurt am Main
Deutschland
Telefon: +49 69 1365 9920
zu Händen: Liability Management Group
E-Mail: Liability.Management@commerzbank.de
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TENDER AGENT
Lucid Issuer Services Limited
Tankerton Works
12 Argyle Walk
London WC1H 8HA
Vereinigtes Königreich
Telefon: +44 20 7704 0880
zu Händen: Arlind Bytyqi
E-Mail: draegerwerk@lucid-is.com
Haftungsausschluss
Diese Bekanntmachung muss in Verbindung mit dem Tender Offer Memorandum gelesen werden. Weder die Gesellschaft, der Dealer Manager oder der Tender Agent oder einer ihrer jeweiligen Direktoren, Mitarbeiter oder verbundenen Unternehmen hat eine Bewertung der Vorteile und Risiken des Angebots oder der Auswirkungen des Angebots auf die Interessen der Inhaber von Genussscheinen entweder als Klasse oder als Einzelpersonen vorgenommen oder wird dies tun, und keiner von ihnen gibt eine Empfehlung ab, ob die Inhaber von Genussscheinen ihre Genussscheine im Rahmen des Angebots andienen sollten. Weder die Gesellschaft noch der Dealer Manager oder der Tender Agent (oder einer ihrer jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter, Berater oder verbundenen Unternehmen) erteilen den Anleihegläubigern in dieser Bekanntmachung und/oder dem Tender Offer Memorandum und/oder im Zusammenhang mit dem Angebot eine rechtliche, geschäftliche, steuerliche, finanzielle, anlagebezogene, buchhalterische oder sonstige Beratung. Der Tender Agent ist Vertreter der Gesellschaft und schuldet den Inhabern von Genussscheinen keine Verpflichtung.