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     2771  0 Kommentare Rot-rot-grün hat vorsätzlich Verfassungsbruch begangen - Der Berliner Mietendeckel ist nichtig

    Mit seinem heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts den Mietendeckel in Berlin für nichtig erklärt, weil dem Land dafür die Gesetzgebungskompetenz fehlt.

    Die Begründung des höchsten deutschen Gerichtes: Regelungen zur Miethöhe für frei finanzierten Wohnraum fallen in die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit. Auf diesem Gebiet sind die Länder zur Gesetzgebung nur befugt, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen abschließenden Gebrauch gemacht hat (Art. 70, Art. 72 Abs. 1 GG). Da der Bundesgesetzgeber das Mietpreisrecht in den §§ 556 bis 561 BGB abschließend geregelt hat, ist für die Gesetzgebungsbefugnis der Länder kein Raum. Da der Berliner Mietendeckel ebenfalls die Miethöhe für ungebundenen Wohnraum regelt, ist es insgesamt nichtig.
    Hans-Joachim Beck, ehm. Vorsitzender Richter am Finanzgericht Berlin und heute Rechtsexperte beim Immobilienverband IVD, kommentiert dies so: „Jeder Jurist dürfte aufatmen, unabhängig davon, wie er politisch zu der Entwicklung der Mieten in Berlin steht. Denn damit hat das BVerfG mit klaren Worten der eigentlich sehr eindeutigen Rechtslage des Grundgesetzes  Geltung verschafft und allen Versuchen eine Absage erteilt, die Regelungen zu verbiegen, nur um zu einem politisch gewünschten Ergebnis zu gelangen. Im Nachhinein ist man entsetzt,  wie viele Juristen und teilweise sogar Richter sich dazu hergegeben haben, durch wortreiche Kunststücke die Rechtslage so sehr zu verunklaren, dass das Gegenteil dessen herauskam, was eigentlich offensichtlich ist.“

     

    Politische Bewertung

    Man muss es klar sagen: Rot-rot-grün bedeutet Verfassungsbruch. Das sollte jeder im Auge behalten, weil die reale Gefahr einer Grün-rot-roten Regierung nach den Bundestagswahlen besteht. Es ist nicht das erste Mal, dass Rot-rot-grün die Verfassung gebrochen hat, weil für diese drei Parteien die egalitäre Ideologie über dem Recht und dem Grundgesetz steht. Ein weiteres Beispiel sind die sogenannten Paritätsgesetze mit Zwangsquoten, die in Thüringen und Brandenburg beschlossen – und von den Landesverfassungsgerichten gekippt wurden. Im Fall des Mietendeckels war es glasklar, dass das Gesetz schon deshalb verfassungswidrig ist, weil eben die Gesetzgebungskompetenz beim Bund und nicht beim Land liegt. Rot-rot-grün hat in diesem Fall vorsätzlich Recht gebrochen. Das ist ein Riesenskandal – der jedoch mit Sicherheit von den Medien nicht als solcher dargestellt wird.


    Rainer Zitelmann
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    Dr. Dr. Rainer Zitelmann ist Historiker, Politikwissenschaftler und Soziologe - und zugleich ein erfolgreicher Investor. Er hat zahlreiche Bücher auch zu den Themen Wirtschaft und Finanzen* geschrieben und herausgegeben, viele davon sind in zahlreiche Sprachen übersetzt worden. * Werbelink
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    Verfasst von Rainer Zitelmann
    Rot-rot-grün hat vorsätzlich Verfassungsbruch begangen - Der Berliner Mietendeckel ist nichtig Mit seinem heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts den Mietendeckel in Berlin für nichtig erklärt, weil dem Land dafür die Gesetzgebungskompetenz fehlt.

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