Rot-rot-grün hat vorsätzlich Verfassungsbruch begangen - Der Berliner Mietendeckel ist nichtig
Mit seinem heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts den Mietendeckel in Berlin für nichtig erklärt, weil dem Land dafür die Gesetzgebungskompetenz fehlt.
Die Begründung des höchsten deutschen Gerichtes: Regelungen zur Miethöhe für frei finanzierten Wohnraum fallen in die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit. Auf diesem Gebiet sind die Länder
zur Gesetzgebung nur befugt, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen abschließenden Gebrauch gemacht hat (Art. 70, Art. 72 Abs. 1 GG). Da der Bundesgesetzgeber das
Mietpreisrecht in den §§ 556 bis 561 BGB abschließend geregelt hat, ist für die Gesetzgebungsbefugnis der Länder kein Raum. Da der Berliner Mietendeckel ebenfalls die Miethöhe für ungebundenen
Wohnraum regelt, ist es insgesamt nichtig.
Hans-Joachim Beck, ehm. Vorsitzender Richter am Finanzgericht Berlin und heute Rechtsexperte beim Immobilienverband IVD, kommentiert dies so: „Jeder Jurist dürfte aufatmen, unabhängig davon, wie er
politisch zu der Entwicklung der Mieten in Berlin steht. Denn damit hat das BVerfG mit klaren Worten der eigentlich sehr eindeutigen Rechtslage des Grundgesetzes Geltung verschafft und allen
Versuchen eine Absage erteilt, die Regelungen zu verbiegen, nur um zu einem politisch gewünschten Ergebnis zu gelangen. Im Nachhinein ist man entsetzt, wie viele Juristen und teilweise sogar
Richter sich dazu hergegeben haben, durch wortreiche Kunststücke die Rechtslage so sehr zu verunklaren, dass das Gegenteil dessen herauskam, was eigentlich offensichtlich ist.“
Politische Bewertung
Man muss es klar sagen: Rot-rot-grün bedeutet Verfassungsbruch. Das sollte jeder im Auge behalten, weil die reale Gefahr einer Grün-rot-roten Regierung nach den Bundestagswahlen besteht. Es ist nicht das erste Mal, dass Rot-rot-grün die Verfassung gebrochen hat, weil für diese drei Parteien die egalitäre Ideologie über dem Recht und dem Grundgesetz steht. Ein weiteres Beispiel sind die sogenannten Paritätsgesetze mit Zwangsquoten, die in Thüringen und Brandenburg beschlossen – und von den Landesverfassungsgerichten gekippt wurden. Im Fall des Mietendeckels war es glasklar, dass das Gesetz schon deshalb verfassungswidrig ist, weil eben die Gesetzgebungskompetenz beim Bund und nicht beim Land liegt. Rot-rot-grün hat in diesem Fall vorsätzlich Recht gebrochen. Das ist ein Riesenskandal – der jedoch mit Sicherheit von den Medien nicht als solcher dargestellt wird.
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