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    DGAP-News  115  0 Kommentare Deutsche Post AG: Bekanntgabe gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Del. VO (EU) 2016/1052 der Kommission (in der jeweils gültigen Fassung) - Seite 2

    Gegenwärtig wird – mit Beginn am 08. April 2022 - eine erste Tranche mit einem maximalen Gesamtvolumen von bis zu € 500 Mio. bis zum 7. November 2022 auf Basis einer unwiderruflichen Vereinbarung durch einen unabhängigen Finanzdienstleister durchgeführt. Dies entsprach beim zu Beginn der Tranche aktuellen Aktienkurs bis zu 1% des Grundkapitals der Gesellschaft.

    Das Gesamtvolumen von € 500 Mio. dieser ersten Tranche wird ab dem 29. Juni 2022 um € 300 Mio. auf € 800 Mio. bei unverändertem Laufzeitende 7. November 2022 erhöht. Die Erhöhung von € 300 Mio. entspricht bei aktuellem Aktienkurs ca. 0,7% des Grundkapitals der Gesellschaft.

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    Der Finanzdienstleister ist verpflichtet, den Erwerb im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zum Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung), der Delegierten Verordnung der Kommission (EU) 2016/1052, die die Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die regulatorischen technischen Standards anwendbar auf die Bedingungen zu Rückkaufprogrammen und Stabilisierungsmaßnahmen ergänzt, und auf Grundlage der zuvor genannten Hauptversammlungsermächtigung durchzuführen. Darüber hinaus wird das Aktienrückkaufprogramm wie folgt ausgeführt:

    1. Die Aktien werden zu Marktpreisen in Einklang mit den zuvor genannten Verordnungen erworben. Die Aktien werden nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses liegt oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf den Handelsplätzen, auf denen der Kauf stattfindet.

    2. Im Hinblick auf das Handelsvolumen wird das Unternehmen insbesondere nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes in dem regulierten Markt erwerben, in dem der Kauf erfolgt; diese Obergrenze wird auf das gesamte Aktienrückkaufprogramm angewendet. Das tägliche Durchschnittsvolumen wird berechnet auf Basis des Durchschnitts der letzten 20 täglichen Handelsvolumina.

    Kontakt:

    Martin Ziegenbalg
    EVP Investor Relations
    Tel.: +49 (0) 228 63000

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    Diese Mitteilung stellt, unabhängig von der Jurisdiktion, weder ganz oder teilweise ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar.

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