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    EQS-Adhoc  329  0 Kommentare Mutares SE & Co. KGaA: Mutares legt Zinssatz der neuen Unternehmensanleihe fest - Seite 2

    Weitere Details zum Umtausch, zur Zuteilung sowie zum Handelsstart werden nach Ende der Zeichnungsfrist bekannt gegeben.

    Wichtige Hinweise

    Diese Veröffentlichung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder weitergegeben werden. Sie enthält weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada oder Japan oder in einer Rechtsordnung, in der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig wäre.

    Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft dar. Das öffentliche Angebot von Wertpapieren erfolgt ausschließlich auf der Grundlage eines von der Luxemburger Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) am 28. Februar 2023 gebilligten und an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) notifizierten Wertpapierprospekts ("Prospekt"). Der Prospekt ist auf der Internetseite der Gesellschaft (www.mutares.de) in der Rubrik "Investor Relations" kostenlos erhältlich.

    In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums mit Ausnahme Deutschlands und Luxemburgs richtet sich diese Veröffentlichung nur an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist ("Prospektverordnung"), sind.

    Diese Veröffentlichung darf im Vereinigten Königreich nur an Personen verbreitet werden bzw. richtet sich nur an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung sind, da diese Verordnung aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts ist, und die außerdem (i) professionelle Anleger im Sinne von Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, in der jeweils geltenden Fassung ("Verordnung") sind oder (ii) vermögende Unternehmen im Sinne von Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung sind oder andere Personen, denen die Informationen auf andere Weise rechtmäßig mitgeteilt werden können (alle diese Personen werden zusammen als "relevante Personen" bezeichnet). Jede Person, die keine relevante Person ist, darf nicht auf der Grundlage dieser Unterlagen oder ihres Inhalts handeln oder sich darauf verlassen.

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    EQS-Adhoc Mutares SE & Co. KGaA: Mutares legt Zinssatz der neuen Unternehmensanleihe fest - Seite 2 EQS-Ad-hoc: Mutares SE & Co. KGaA / Schlagwort(e): Anleihe Mutares SE & Co. KGaA: Mutares legt Zinssatz der neuen Unternehmensanleihe fest 20.03.2023 / 07:57 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. …

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