Deutsche Umwelthilfe zur Verfassungsbeschwerde von McDonald's-Unternehmerin gegen Tübinger Verpackungssteuer
"Spiel auf Zeit, um wirksame Mehrwegförderung zu verhindern"
Berlin (ots) - Eine Franchisenehmerin des Fast-Food-Konzerns McDonald's hat beim
Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen die Tübinger
Verpackungssteuer eingereicht. Vorausgegangen war ein Urteil des
Bundesverwaltungsgerichtes, welches die Klage der Unternehmerin abgewiesen und
die Tübinger Steuer auf Einweggeschirr für rechtmäßig erklärt hatte.
Dazu sagt die Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Barbara
Metz:
Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen die Tübinger
Verpackungssteuer eingereicht. Vorausgegangen war ein Urteil des
Bundesverwaltungsgerichtes, welches die Klage der Unternehmerin abgewiesen und
die Tübinger Steuer auf Einweggeschirr für rechtmäßig erklärt hatte.
Dazu sagt die Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Barbara
Metz:
" Es ist bezeichnend: Anstatt Einweg endlich aus seinen Filialen zu verbannen
und auf Mehrweg umzusteigen, will McDonald's mit allen Mitteln mutige
Kommunalpolitik verhindern. Dabei hat sich das Bundesverwaltungsgericht Leipzig
klar positioniert und die Rechtmäßigkeit einer kommunalen Einwegsteuer sowie
deren Wirksamkeit zur Abfallvermeidung bestätigt. Wir gehen davon aus, dass die
Verfassungsbeschwerde scheitern und das Bundesverfassungsgericht endgültig
Klarheit schaffen wird. Deshalb fordern wir weiterhin alle Kommunen dazu auf,
sich dem Tübinger Mehrwegkurs anzuschließen, solange es keine bundesweite
Einweg-Abgabe gibt. Die Verfassungsbeschwerde durch die McDonald's-Unternehmerin
ist ein Spiel auf Zeit und soll wirksame Maßnahmen zur Mehrwegförderung
verhindern. Dieses Treiben verschwendet wertvolle Ressourcen des
Bundesverfassungsgerichtes und könnte leicht durch Bundesumweltministerin Steffi
Lemke beendet werden, indem sie unnötiges Einweggeschirr durch eine bundesweite
Abgabe von mindestens 20 Cent finanziell unattraktiv macht . Einweg-Plastik
schadet dem Klima und verschwendet Ressourcen, deshalb muss es mehr kosten. Eine
bundesweite Lösung wäre der mit Abstand effizienteste Ansatz. Ministerin Lemke
muss endlich handeln anstatt zu blockieren. Wie wirksam eine Abgabe ist, zeigt
die Stadt Tübingen. Dort hat die Einwegsteuer zu einem sprunghaften Anstieg des
Mehrwegangebots und zu einer Verringerung des Mülls im öffentlichen Raum geführt
."
Hintergrund:
In Tübingen gilt seit dem 1. Januar 2022 eine Verpackungssteuer. Zahlen müssen
sie die Verkaufsstellen von Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck, die
darin Speisen und Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen
ausgeben. Die Steuer liegt bei 50 Cent für Einwegbecher und Essensboxen sowie 20
Cent für Einwegbesteck. Um die Tübinger Verpackungssteuer zu kippen, hatte eine
McDonald`s-Franchisenehmerin geklagt.
Pressekontakt:
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
0151 18256692, fischer@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe,
www.instagram.com/umwelthilfe, www.linkedin.com/company/umwelthilfe,
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/22521/5598439
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
und auf Mehrweg umzusteigen, will McDonald's mit allen Mitteln mutige
Kommunalpolitik verhindern. Dabei hat sich das Bundesverwaltungsgericht Leipzig
klar positioniert und die Rechtmäßigkeit einer kommunalen Einwegsteuer sowie
deren Wirksamkeit zur Abfallvermeidung bestätigt. Wir gehen davon aus, dass die
Verfassungsbeschwerde scheitern und das Bundesverfassungsgericht endgültig
Klarheit schaffen wird. Deshalb fordern wir weiterhin alle Kommunen dazu auf,
sich dem Tübinger Mehrwegkurs anzuschließen, solange es keine bundesweite
Einweg-Abgabe gibt. Die Verfassungsbeschwerde durch die McDonald's-Unternehmerin
ist ein Spiel auf Zeit und soll wirksame Maßnahmen zur Mehrwegförderung
verhindern. Dieses Treiben verschwendet wertvolle Ressourcen des
Bundesverfassungsgerichtes und könnte leicht durch Bundesumweltministerin Steffi
Lemke beendet werden, indem sie unnötiges Einweggeschirr durch eine bundesweite
Abgabe von mindestens 20 Cent finanziell unattraktiv macht . Einweg-Plastik
schadet dem Klima und verschwendet Ressourcen, deshalb muss es mehr kosten. Eine
bundesweite Lösung wäre der mit Abstand effizienteste Ansatz. Ministerin Lemke
muss endlich handeln anstatt zu blockieren. Wie wirksam eine Abgabe ist, zeigt
die Stadt Tübingen. Dort hat die Einwegsteuer zu einem sprunghaften Anstieg des
Mehrwegangebots und zu einer Verringerung des Mülls im öffentlichen Raum geführt
."
Hintergrund:
In Tübingen gilt seit dem 1. Januar 2022 eine Verpackungssteuer. Zahlen müssen
sie die Verkaufsstellen von Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck, die
darin Speisen und Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen
ausgeben. Die Steuer liegt bei 50 Cent für Einwegbecher und Essensboxen sowie 20
Cent für Einwegbesteck. Um die Tübinger Verpackungssteuer zu kippen, hatte eine
McDonald`s-Franchisenehmerin geklagt.
Pressekontakt:
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
0151 18256692, fischer@duh.de
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