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    Deutsche Umwelthilfe zur Verfassungsbeschwerde von McDonald's-Unternehmerin gegen Tübinger Verpackungssteuer  229  0 Kommentare "Spiel auf Zeit, um wirksame Mehrwegförderung zu verhindern"

    Berlin (ots) - Eine Franchisenehmerin des Fast-Food-Konzerns McDonald's hat beim
    Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen die Tübinger
    Verpackungssteuer eingereicht. Vorausgegangen war ein Urteil des
    Bundesverwaltungsgerichtes, welches die Klage der Unternehmerin abgewiesen und
    die Tübinger Steuer auf Einweggeschirr für rechtmäßig erklärt hatte.

    Dazu sagt die Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Barbara
    Metz:

    " Es ist bezeichnend: Anstatt Einweg endlich aus seinen Filialen zu verbannen
    und auf Mehrweg umzusteigen, will McDonald's mit allen Mitteln mutige
    Kommunalpolitik verhindern. Dabei hat sich das Bundesverwaltungsgericht Leipzig
    klar positioniert und die Rechtmäßigkeit einer kommunalen Einwegsteuer sowie
    deren Wirksamkeit zur Abfallvermeidung bestätigt. Wir gehen davon aus, dass die
    Verfassungsbeschwerde scheitern und das Bundesverfassungsgericht endgültig
    Klarheit schaffen wird. Deshalb fordern wir weiterhin alle Kommunen dazu auf,
    sich dem Tübinger Mehrwegkurs anzuschließen, solange es keine bundesweite
    Einweg-Abgabe gibt. Die Verfassungsbeschwerde durch die McDonald's-Unternehmerin
    ist ein Spiel auf Zeit und soll wirksame Maßnahmen zur Mehrwegförderung
    verhindern. Dieses Treiben verschwendet wertvolle Ressourcen des
    Bundesverfassungsgerichtes und könnte leicht durch Bundesumweltministerin Steffi
    Lemke beendet werden, indem sie unnötiges Einweggeschirr durch eine bundesweite
    Abgabe von mindestens 20 Cent finanziell unattraktiv macht . Einweg-Plastik
    schadet dem Klima und verschwendet Ressourcen, deshalb muss es mehr kosten. Eine
    bundesweite Lösung wäre der mit Abstand effizienteste Ansatz. Ministerin Lemke
    muss endlich handeln anstatt zu blockieren. Wie wirksam eine Abgabe ist, zeigt
    die Stadt Tübingen. Dort hat die Einwegsteuer zu einem sprunghaften Anstieg des
    Mehrwegangebots und zu einer Verringerung des Mülls im öffentlichen Raum geführt
    ."

    Hintergrund:

    In Tübingen gilt seit dem 1. Januar 2022 eine Verpackungssteuer. Zahlen müssen
    sie die Verkaufsstellen von Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck, die
    darin Speisen und Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen
    ausgeben. Die Steuer liegt bei 50 Cent für Einwegbecher und Essensboxen sowie 20
    Cent für Einwegbesteck. Um die Tübinger Verpackungssteuer zu kippen, hatte eine
    McDonald`s-Franchisenehmerin geklagt.

    Pressekontakt:

    Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
    0170 7686923, metz@duh.de

    Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
    0151 18256692, fischer@duh.de

    DUH-Newsroom:

    030 2400867-20, presse@duh.de

    www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe,
    www.instagram.com/umwelthilfe, www.linkedin.com/company/umwelthilfe,

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/22521/5598439
    OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.



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