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    EQS-Adhoc  109  0 Kommentare GORE German Office Real Estate AG: beschlossene Sachkapitalerhöhung kann nicht umgesetzt werden

    Für Sie zusammengefasst
    • Sachkapitalerhöhung bei GORE AG nicht umsetzbar
    • Neue Strategie zur Neupositionierung geplant
    • Gerichtsentscheidung führt zur Absage der Kapitalerhöhung

    EQS-Ad-hoc: GORE German Office Real Estate AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
    GORE German Office Real Estate AG: beschlossene Sachkapitalerhöhung kann nicht umgesetzt werden

    23.05.2024 / 17:00 CET/CEST
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    GORE German Office Real Estate AG: beschlossene Sachkapitalerhöhung kann nicht umgesetzt werden

    Frankfurt am Main, 23. Mai 2024 – Die in der außerordentlichen Hauptversammlung der GORE German Office Real Estate AG („GORE“) am 30.11.2023 beschlossene Sachkapitalerhöhung (vgl. Corporate News vom 1. Dezember 2023) kann aufgrund einer Gerichtsentscheidung im Rahmen eines Freigabeverfahrens wegen Anfechtungsklagen nicht durchgeführt werden.

    Der Vorstand wird zu gegebener Zeit eine neue Strategie zur Neupositionierung der GORE vorstellen, um den Interessen des Unternehmens und seiner Aktionäre bestmöglich gerecht zu werden.

     

     



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    60322 Frankfurt am Main
    Telefon +49(0) 69/905505-56
    E-Mail: gore@edicto.de


    23.05.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: GORE German Office Real Estate AG
    Bockenheimer Landstraße 17-19
    60325 Frankfurt am Main
    Deutschland
    Telefon: 069 / 2714 74 038
    E-Mail: info@gore-ag.de
    Internet: www.gore-ag.de
    ISIN: DE000A0Z26C8
    WKN: A0Z26C
    Börsen: Freiverkehr in Frankfurt, München (m:access)
    EQS News ID: 1910111

     
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    1910111  23.05.2024 CET/CEST

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