EQS-News
153
0 Kommentare
Ekosem-Agrar AG: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. empfiehlt Zustimmung zu Restrukturierung der Unternehmensanleihen
- SdK empfiehlt Zustimmung zur Restrukturierung der Ekosem-Agrar Anleihen
- Risiko eines Totalverlusts höher als Chance auf Rückzahlung
- Anleihegläubiger zur Teilnahme an Versammlungen aufgerufen, Quorum von 25% erforderlich
EQS-News: Ekosem-Agrar AG / Schlagwort(e): Anleihe/Kapitalrestrukturierung Ekosem-Agrar AG: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. empfiehlt Zustimmung zu Restrukturierung der Unternehmensanleihen |
- Risiken eines Totalverlusts wesentlich höher als die Chance auf Rückzahlung nach Stabilisierung der geopolitischen Lage
- Alle Anleihegläubiger zur Teilnahme an den zweiten Anleihegläubigerversammlungen am 3. und 4. Juni 2024 in Heidelberg aufgerufen
Walldorf, 27. Mai 2024 – Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK), eine der führenden deutschen Anlegervereinigungen mit über 8.700 Mitgliedern, hat sich für die Zustimmung zu dem
Restrukturierungsvorschlag betreffend die Ekosem-Agrar Anleihen ausgesprochen. In einem Newsletter an interessierte Anleihegläubiger betont die SdK, dass die Probleme bei Ekosem-Agrar aus ihrer
Sicht „nahezu ausschließlich der geopolitischen Lage geschuldet sind“. Zusammengefasst halten die Anlegerschützer die Risiken eines Totalverlusts „für wesentlich höher als die Chance, dass sich die
geopolitische Lage in absehbarer Zeit wieder so weit stabilisiert, dass die Anleihen planmäßig an die Anleiheinhaber zurückgezahlt werden können“. Die SdK wird entsprechend für den eigenen
gehaltenen Bestand dem Beschlussvorschlag zustimmen und auch für sämtliche übertragenen Stimmrechte für den Beschlussvorschlag stimmen, sofern der jeweilige Anleiheinhaber nichts Abweichendes
mitteilt.
Die zweiten Anleihegläubigerversammlungen der ESA-Anleihe 2012/2027 (ISIN: DE000A1R0RZ5 / WKN: A1R0RZ) und der ESA-Anleihe 2019/2029 (ISIN: DE000A2YNR08 / WKN: A2YNR0) finden am 3. bzw. 4. Juni 2024 in Heidelberg statt.
Die Gesellschaft ruft alle Anleihegläubiger dazu auf, von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen und an den zweiten Abstimmungen teilzunehmen, um das für die Beschlussfähigkeit nunmehr erforderliche Quorum von 25 % der ausstehenden Schuldverschreibungen zu erreichen.