Versicherungscheck
So sichern Eltern ihren Nachwuchs richtig ab (FOTO)
Frankfurt (ots) -
- Brauchen Babys und Kleinkinder einen bestimmten Versicherungsschutz?
- Worauf sollten Eltern achten?
- Welche zusätzlichen Angebote sind sinnvoll?
Ist das Baby auf der Welt, haben die frischgebackenen Eltern alle Hände voll zu
tun. Nicht nur mit Füttern, Wickeln oder Kuscheln. Elternsein bedeutet auch,
Verantwortung für einen kleinen Menschen zu übernehmen. Dazu gehören
organisatorische Dinge wie die Anmeldung des Kindes beim Standesamt, das
Ausfüllen vom Antrag auf Elternzeit oder sonstiger Papierkram. Was viele
vergessen: Auch ein gewisser Versicherungsschutz ist für Babys und Kleinkinder
ein Muss. Die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) erklären, worauf
es ankommt.
- Brauchen Babys und Kleinkinder einen bestimmten Versicherungsschutz?
- Worauf sollten Eltern achten?
- Welche zusätzlichen Angebote sind sinnvoll?
Ist das Baby auf der Welt, haben die frischgebackenen Eltern alle Hände voll zu
tun. Nicht nur mit Füttern, Wickeln oder Kuscheln. Elternsein bedeutet auch,
Verantwortung für einen kleinen Menschen zu übernehmen. Dazu gehören
organisatorische Dinge wie die Anmeldung des Kindes beim Standesamt, das
Ausfüllen vom Antrag auf Elternzeit oder sonstiger Papierkram. Was viele
vergessen: Auch ein gewisser Versicherungsschutz ist für Babys und Kleinkinder
ein Muss. Die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) erklären, worauf
es ankommt.
Krankenversicherung für Babys und Kinder? Darauf kommt es an
In Deutschland sind Babys ab der Geburt grundsätzlich krankenversichert - je
nach Versicherungssituation der Eltern entweder durch die Familienversicherung
in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder durch eine Mitversicherung in
der privaten Krankenversicherung (PKV). Dabei sind folgende Konstellationen
möglich:
1. Beide Elternteile sind gesetzlich krankenversichert: Dann ist auch das Kind
über die GKV zu versichern. Das geschieht meist im Rahmen der kostenlosen
Familienversicherung über einen der beiden Elternteile.
2. Beide Elternteile sind privat krankenversichert: Hier muss das Kind privat
krankenversichert werden. In der Regel erfolgt das über die Versicherung des
Hauptverdieners. Das Kind wird dann - gegen einen Extrabeitrag - in den
bestehenden Krankenversicherungsvertrag des Hauptverdieners aufgenommen.
3. Ein Elternteil ist gesetzlich krankenversichert, der andere privat: Hier
richtet sich der Versicherungsstatus des Kindes üblicherweise nach dem
Versicherungsstatus des Hauptverdieners. Ist dieser privat krankenversichert,
folgt daraus auch die private Krankenversicherung des Kindes. Die
Familienversicherung über die gesetzliche Krankenversicherung kann nur
genutzt werden, wenn der Hauptverdiener Mitglied der gesetzlichen
Krankenversicherung ist.
Haftpflichtversicherung: "deliktsunfähige Kinder" unbedingt mitversichern
Größere Kinder, andere Herausforderungen. Denn wo gespielt wird, geht auch
schnell etwas kaputt. Doppelt ärgerlich, wenn der Geschädigte dann
Schadensersatzansprüche anmeldet. Einziger Schutz vor hohen Kosten: eine
Privathaftpflichtversicherung, die das Kind einschließt. Eltern können dazu
einfach ihre eigene Versicherung auf einen Familientarif umstellen und den alten
Vertrag kündigen. Doch Achtung: In manchen Tarifen zahlt die Versicherung nicht
bei Schäden durch eigene Kinder unter sieben Jahren. Sie sind vor dem Gesetz
In Deutschland sind Babys ab der Geburt grundsätzlich krankenversichert - je
nach Versicherungssituation der Eltern entweder durch die Familienversicherung
in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder durch eine Mitversicherung in
der privaten Krankenversicherung (PKV). Dabei sind folgende Konstellationen
möglich:
1. Beide Elternteile sind gesetzlich krankenversichert: Dann ist auch das Kind
über die GKV zu versichern. Das geschieht meist im Rahmen der kostenlosen
Familienversicherung über einen der beiden Elternteile.
2. Beide Elternteile sind privat krankenversichert: Hier muss das Kind privat
krankenversichert werden. In der Regel erfolgt das über die Versicherung des
Hauptverdieners. Das Kind wird dann - gegen einen Extrabeitrag - in den
bestehenden Krankenversicherungsvertrag des Hauptverdieners aufgenommen.
3. Ein Elternteil ist gesetzlich krankenversichert, der andere privat: Hier
richtet sich der Versicherungsstatus des Kindes üblicherweise nach dem
Versicherungsstatus des Hauptverdieners. Ist dieser privat krankenversichert,
folgt daraus auch die private Krankenversicherung des Kindes. Die
Familienversicherung über die gesetzliche Krankenversicherung kann nur
genutzt werden, wenn der Hauptverdiener Mitglied der gesetzlichen
Krankenversicherung ist.
Haftpflichtversicherung: "deliktsunfähige Kinder" unbedingt mitversichern
Größere Kinder, andere Herausforderungen. Denn wo gespielt wird, geht auch
schnell etwas kaputt. Doppelt ärgerlich, wenn der Geschädigte dann
Schadensersatzansprüche anmeldet. Einziger Schutz vor hohen Kosten: eine
Privathaftpflichtversicherung, die das Kind einschließt. Eltern können dazu
einfach ihre eigene Versicherung auf einen Familientarif umstellen und den alten
Vertrag kündigen. Doch Achtung: In manchen Tarifen zahlt die Versicherung nicht
bei Schäden durch eigene Kinder unter sieben Jahren. Sie sind vor dem Gesetz
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