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    EANS-Adhoc  254  0 Kommentare P&I Personal & Informatik AG / Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der P&I Personal & Informatik AG und der Argon GmbH


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    Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
    einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
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    07.02.2011

    Die P&I Personal & Informatik AG ("P&I AG") und die Argon GmbH
    ("Argon") haben am heutigen Tag einen Beherrschungs- und
    Gewinnabführungsvertrag gemäß § 291 Abs. 1 AktG mit der Argon als
    herrschendem Unternehmen und der P&I AG als abhängiger Gesellschaft
    geschlossen. Der Aufsichtsrat der P&I AG hat dem Vertragsschluss
    ebenfalls heute zugestimmt. Der Vertrag sieht zu Gunsten der
    außenstehenden Aktionäre der P&I AG als angemessenen Ausgleich eine
    wiederkehrende Geldleistung in Höhe von brutto EUR 1,78 pro Aktie der
    P&I AG für jedes volle Geschäftsjahr abzüglich von der P&I AG hierauf
    zu entrichtender Körperschaftssteuer nebst Solidaritätszuschlag vor.
    Nach den derzeitigen steuerrechtlichen Verhältnissen entspricht dies
    netto EUR 1,55 pro Aktie der P&I AG für jedes volle Geschäftsjahr.
    Weiter enthält der Vertrag die Verpflichtung der Argon, auf Verlangen
    der außenstehenden Aktionäre der P&I AG deren Aktien gegen eine
    Barabfindung in Höhe von EUR 25,01 pro Aktie der P&I AG zu erwerben.
    Der Vertrag bedarf noch der Zustimmung der Hauptversammlung der P&I
    AG. Es ist beabsichtigt, zu diesem Zweck am 24. März 2011 eine
    außerordentliche Hauptversammlung der P&I AG abzuhalten und dieser
    den Vertrag zur Beschlussfassung vorzulegen.

    Ende der Mitteilung euro adhoc
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    ots Originaltext: P&I Personal & Informatik AG
    Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

    Rückfragehinweis:

    Andreas Granderath

    +49 (0)611 7147-267

    agranderath@pi-ag.com

    Branche: Software
    ISIN: DE0006913403
    WKN: 691340
    Index: CDAX, Prime All Share, Technology All Share
    Börsen: Frankfurt / Regulierter Markt/Prime Standard
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    Stuttgart / Freiverkehr
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