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    DGAP-News  534  0 Kommentare Monument Mining Ltd. gibt ein Unternehmens-Update (deutsch)

    Monument Mining Ltd. gibt ein Unternehmens-Update

    DGAP-News: Monument Mining Ltd. / Schlagwort(e): Zwischenbericht

    Monument Mining Ltd. gibt ein Unternehmens-Update

    28.02.2013 / 09:38

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    Vancouver, British Columbia, Kanada. 27. Februar 2013. Monument Mining

    Limited (Frankfurt: WKN A0MSJR; TSX-V: MMY) ('Monument' oder das

    'Unternehmen') gibt bekannt, dass das Board of Directors (das 'Board')

    einen Plan zum Schutz der Aktionärsrechte, eine Vorankündigungsverordnung

    und eine Dividendenrichtlinie genehmigt hat.

    Plan zum Schutz der Aktionärsrechte

    Das Board hat die Annahme eines Plans zum Schutz der Aktionärsrechte (der

    'Plan') genehmigt. Auf der nächsten Jahreshauptversammlung der Aktionäre,

    die für den 28. März 2013 geplant ist, werden die Aktionäre um ihre

    Zustimmung für den Plan gebeten. Nach Ratifizierung des Plans durch die

    Aktionäre wird er eine anfängliche Laufzeit haben, die auf der dritten

    Jahreshauptversammlung der Aktionäre des Unternehmens nach dem

    Ratifizierungsdatum des Plans endet. Der Plan kann durch eine Resolution

    der Aktionäre auf solch einer Versammlung über diesen Zeitraum hinaus

    verlängert werden.

    Der Plan unterliegt der Genehmigung der TSX Venture Exchange.

    Der Plan wurde durch ein Abkommen zum Schutz der Aktionärsrechte (das

    'Abkommen') zwischen dem Unternehmen und Computershare Investor Services

    Inc., als Bezugsstelle, eingeführt. Der Plan wurde dazu entworfen, die

    Aktionäre vor unfairen, missbräuchlichen oder zwingerischen

    Übernahmestrategien zu schützen. Dies schließt die Akquisition zur

    Kontrolle des Unternehmens durch einen Bieter in einer Transaktion oder

    einer Reihe von Transaktionen ein, die nicht für alle Aktionäre fair sein

    könnten oder nicht allen Aktionären gleiche Chancen zur Beteiligung an der

    Prämie bieten könnten, die bei der Akquisition gezahlt wird. Das Board hält

    die Annahme des Plans als wünschenswert und sie ist im Interesse aller

    Aktionäre des Unternehmens.

    Das Abkommen wurde angenommen, um dem Board im Falle eines öffentlichen

    Übernahmeangebots oder Zeichnungsangebots für die Stammaktien des

    Unternehmens genügend Zeit für die Verfolgung von Alternativen zu geben,

    die den Unternehmenswert erhöhen könnten. Diese Alternativen könnten die

    Prüfung anderer Übernahmegebote oder Angebote von anderen interessierten

    Parteien einschließen, um Aktionären, die einen Verkauf der Stammaktien des

    Unternehmens wünschen, die besten Möglichkeiten zum Erhalt des maximalen

    Verkaufspreises für ihre Stammaktien zu bieten. Ferner würde das Board mit

    ausreichend Zeit in der Lage sein, Alternativen zur Maximierung des

    Aktienwertes durch eine mögliche Unternehmensumstrukturierung oder

    Neustrukturierung zu erkunden und falls machbar zu avancieren. Die

    Directors benötigen Zeit, um diese Alternativen sorgfältig überprüfen zu

    können.

    Mit Wirkung zum 27. Februar 2013 wurden Rechte ausgegeben und allen

    ausstehenden Stammaktien des Unternehmens angefügt. Ein getrenntes

    Rechtszertifikat wird nicht bis zu jenem Zeitpunkt ausgegeben, an dem die

    Rechte ausübbar werden. Die Rechte werden nur dann ausübbar, wenn eine

    Person zusammen mit ihren Partnern, Teilhabern und gemeinsamen Akteuren

    (zusammen eine 'erwerbende Person') das wirtschaftliche Eigentum der

    Stammaktien des Unternehmens erwirbt oder die Absicht zu diesem Erwerb

    bekannt gibt und dann zusammen mit ihrem Aktienbesitz insgesamt 20 % oder

    mehr der ausstehenden Stammaktien des Unternehmens besitzt (festgelegt im

    Abkommen). Falls dies eintritt, würde jedes Recht im Besitz eines

    Aktionärs, die erwerbende Person ausgenommen, ausübbar werden. Die Rechte

    werden es ihren Besitzern ermöglichen, Stammaktien zu einem Nachlass von 50

    Prozent vom Marktpreis zu erwerben (wie im Abkommen definiert). Ungeachtet

    des Vorangehenden wird der Plan nicht durch den Besitz von 20 % oder mehr

    der Stammaktien des Unternehmens durch einen Aktionär ausgelöst werden,

    außer dieser Aktionär erwirbt weitere Stammaktien des Unternehmens.

    Die Rechte werden jedoch nicht durch ein 'zugelassenes Angebot' ausgelöst

    werden. Laut Definition muss dieses Angebot für mindestens 60 Tage

    vorliegen, allen Aktionären des Unternehmens für alle ihre Stammaktien

    vorgelegt werden und anderen festgelegten Konditionen unterliegen und von

    der Mehrheit der unabhängigen Aktionäre angenommen werden (wie im Abkommen

    genau beschrieben).

    Dem Unternehmen sind keine bevorstehenden oder drohenden Übernahmeangebote

    für das Unternehmen bekannt und es hat keinen Grund zur Annahme, dass ein

    etwaiges Übernahmeangebot für die Aktien des Unternehmens unmittelbar

    bevorsteht.

    Weitere Einzelheiten hinsichtlich des Abkommens werden in einem

    Informationsrundschreiben bekannt gegeben, das zur Ansicht bei SEDAR zur

    Verfügung stehen wird. Es wird ebenfalls den Aktionären des Unternehmens

    vor der Jahreshauptversammlung der Aktionäre am 28. März 2013 zugeschickt

    werden.

    Verordnung zur Vorankündigung (Advance Notice By-Law)

    Das Unternehmen gibt ebenfalls die Genehmigung von Abänderungen der

    Unternehmenssatzung am 24. Februar 2013 durch das Board bekannt, um die

    Verordnung zur Vorankündigung Nummer 1 A (die 'Verordnung') einzuschließen.

    Die Verordnung verlangt eine Vorankündigung an das Unternehmen unter den

    Umständen, wo eine Nominierung von Personen für die Wahl in das Board of

    Directors durch Aktionäre des Unternehmens erfolgt, außer durch: (i)

    Forderung einer Versammlung gemäß der Bestimmungen des Canada Business

    Corporations Act (das 'Gesetz') oder (ii) Vorschlag eines Aktionärs gemäß

    Vorschriften des Gesetzes.

    Die Verordnung legt unter anderem einen Stichtag fest, bis zu dem die

    eingetragenen Inhaber von Stammaktien des Unternehmens die Nominierungen

    der Directors beim Unternehmen vor der Jahreshaupt- und Sonderversammlung

    der Aktionäre einreichen müssen. Die Verordnung legt auch fest, dass ein

    Aktionär die Information beim Unternehmen in schriftlicher Form einreichen

    muss.

    Im Fall der Jahreshauptversammlung der Aktionäre muss Monument nicht

    weniger als 30 Tage und nicht mehr als 65 Tage vor dem Datum der

    Jahreshauptversammlung benachrichtigt werden. Wird jedoch die

    Jahreshauptversammlung an einem Datum abgehalten, das weniger als 50 Tage

    nach dem Datum der öffentlichen Ankündigung der Jahreshauptversammlung

    liegt, kann die Benachrichtigung nicht später als zu Geschäftsschluss am

    10. Tag nach dieser öffentlichen Ankündigung erfolgen.

    Im Fall einer Sonderversammlung der Aktionäre (die nicht ebenfalls eine

    Jahreshauptversammlung ist) kann die Benachrichtigung an das Unternehmen

    nicht später als zu Geschäftsschluss am 15. Tag nach der ersten

    öffentlichen Ankündigung des Datums der Sonderversammlung erfolgen.

    Die Verordnung ist ab dem Datum der Genehmigung gültig.

    Der vollständige Text der Verordnung steht bei SEDAR unter www.sedar.com

    zur Verfügung.

    Dividendenrichtlinie

    In Abhängigkeit der Finanzergebnisse, des Kapitalbedarfs, des zur Verfügung

    stehenden Cashflow, etwaiger notwendiger Genehmigungen der

    Aufsichtsbehörden und anderer Faktoren, die das Board of Directors als

    wichtig betrachten könnte, beabsichtigt das Board of Directors, ab Dezember

    2013 jährlich eine Dividende an Besitzer von Stammaktien des Unternehmens

    zu zahlen. Es wird erwartet, dass zukünftige Dividendenzahlungen an

    Aktionäre erfolgen, die bei Börsenschluss am letzten Handelstag eines jeden

    Kalenderjahres registriert sind. Dies unterliegt den finanziellen und

    anderen Konditionen, die oben aufgeführt wurden. Das zugehörige

    Auszahlungsdatum wird gemäß der Richtlinien der TSX Venture Exchange

    festgelegt und bekannt gegeben werden.

    Über Monument Mining Limited

    Monument Mining Limited (TSX-V: MMY) ist ein etablierter kanadischer

    Goldproduzent, der die Selinsing-Goldmine in Malaysia besitzt und betreibt.

    Die Cash Costs dieser Mine liegen unter den niedrigsten der Welt. Das

    erfahrene Managementteam setzt sich für das Wachstum des Unternehmens ein

    und avanciert mehrere Explorations- und Entwicklungsprojekte in Malaysia,

    einschließlich des Polymetallprojekts Mengapur. Das Unternehmen beschäftigt

    280 Mitarbeiter in Malaysia und setzt sich für die höchsten Standards beim

    Umweltmanagement, bei der Sozialverantwortung und der Gesundheit sowie der

    Sicherheit seiner Angestellten und der umliegenden Gemeinden ein.

    Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

    Monument Mining Limited

    Richard Cushing, Investor Relations

    Suite 910 - 688 West Hastings Street

    Vancouver, BC, Canada V6B 1P1

    Tel. +1 (604) 638 1661

    Fax +1 (604) 638 1663

    www.monumentmining.com

    Nickolas Kohlmann, Senior Manager, Investor Relations

    Suite 500-90 Adelaide Street West

    Toronto, ONT

    Canada, M5H 3V9

    Tel: 1-416-846-5663

    Email: nkohlmann@monumentmining.com

    AXINO AG

    investor & media relations

    Königstraße 26

    70173 Stuttgart

    Tel. +49 (711) 253592 30

    Fax +49 (711) 253592 33

    service@axino.de

    www.axino.de

    Dies ist eine Übersetzung der ursprünglichen englischen Pressemitteilung.

    Nur die ursprüngliche englische Pressemitteilung ist verbindlich. Eine

    Haftung für die Richtigkeit der Übersetzung wird ausgeschlossen.

    Ende der Corporate News

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    28.02.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

    verantwortlich.

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    202617 28.02.2013




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