Steuerzahler als Ziel
Zerstrittene Euro-Zone kann Banken nicht retten - Seite 2
Die Krisenländer und Frankreich wollen auf den ESM jedoch schon vorher zugreifen.
Dennoch bleibt festzuhalten, dass Angela Merkel Kapitalspritzen aus dem ESM für Banken bereits zugestimmt hat, und zwar auf dem EU-Gipfel im Juni 2012, selbst wenn der Bundestag dies nachträglich noch absegnen muss.
Hier könnte sich für Merkel ein neues Problem auftun: Die SPD hat am Wochenende kurzfristig wissen lassen, dass sie Banken-Rettungen aus dem ESM nur zustimmen will, wenn gleichzeitig eine Finanztransaktionssteuer eingeführt wird.
Jörg Asmussen fordert schnelle Entscheidungsprozesse „das heißt über ein Wochenende“. Dies soll angeblich die Steuerzahler schützen, wie Asmussen am Freitag sagte.
Theoretisch beschlossen ist bereits, dass bei der Bankenrettung künftig zuerst Aktionäre und Gläubiger zur Kasse gebeten werden. Die sogenannteHaftungsreihenfolge (Bail-In) haben die EU-Finanzminister Ende Juni festgelegt.
Diese Regelung ist seit August in Kraft, wurde jedoch von EZB-Chef Mario Draghiwieder in Frage gestellt (hier).
Also wird auch über die Haftungsreihenfolge erneut gestritten. Von der Bundesregierung wird nun befürchtet, dass es im Verlauf der weiteren Verhandlungen eine Aufweichung zugunsten von Aktien- und Anleihebesitzern und zu Lasten der Steuerzahler gibt.
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Ins selbe Horn stößt auch Gerhard Schick, Bundestagsabgeordneter der Grünen. Offenbar in einer ganz neuen Oppositionsrolle ist er der Ansicht, dass „die hehren Versprechen europäischer Politiker, den Steuerzahler nicht mit weiteren Bankenrettungen zu belasten, aufgeweicht“ werden.
Schick weiter: „Wenn nach der Prüfung durch die Europäische Zentralbank Löcher in den Bilanzen der Banken gefunden werden, können diese in alter Manier von nationalen oder europäischen Steuerzahlern gestopft werden, während die Gläubiger das sinkende Schiff noch schnell verlassen können. Denn die EU-Abwicklungsrichtlinie mit klaren Regeln zur Gläubigerbeteiligung tritt nicht vor frühestens 2015 in Kraft, in der Zwischenzeit gelten die EU-Beihilferegeln. Doch die greifen meist viel zu spät, wenn sich haftbares Kapital längst verflüchtigt hat.“
Dass die „Gläubigerbeteiligung“ nicht vor 2015 in Kraft tritt, war allerdings vorher bekannt.
Ebenso liegen dem Bundestag und der Bundesregierung die EU-Pläne für Bankenabwicklungen seit langem vor. Ein Blick auf die Ausnahmen in diesem Vertragswerk beleuchtet, wie es mit der Haftung Bankaktien und Anleihebesitzer bestellt ist: Da gibt es die „außergewöhnlichen Fälle“, die die vereinbarte Haftungsreihenfolge obsolet machen können. Ebenfalls von der Haftungsreihenfolge („bail-in“) ausgeschlossen sind Besitzer von Pfandbriefen und Gläubiger aus Interbankengeschäften.
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Der Text erschien ursprünglich auf der Seite der "Deutsche Wirtschafts Nachrichten": www.deutsche-wirtschafts-nachrichten.de