Vergleich
Deutsche Bank legt Kirch-Streit bei - 775 Mio. Euro an Kirch-Erben
Foto: Thomas Wolf - www.foto-tw.de, Wikipedia
Die Deutsche Bank und die Erben des 2011 verstorbenen Medienunternehmers Leo Kirch haben einen Schlussstrich unter die über 12 Jahre andauernde Auseinandersetzung gezogen. Dabei ging es um
die Frage der Mitverantwortung der Deutschen Bank für die spektakuläre Pleite des Kirch-Medienkonzerns im Jahr 2002.
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Wie die Deutsche Bank mitteilte, erfolgte der Vergleich zwischen beiden Parteien auf der Grundlage Vorschlags des Oberlandesgerichts München vom März 2011. Damit werde die Deutsche Bank 775
Millionen Euro zuzüglich Zinsen und pauschaler Kostenerstattung an die Erben Leo Kirche auszahlen. Beim Geldinstitut selber werde der Vergleich aufgrund der vorhandenen Risikovorsorge zu einer
Ergebnisverringerung nach Steuern von rund 350 Millionen Euro führen. Der Aufwand werde im 4. Quartal 2013 berücksichtigt.
Die beiden Co-Vorstände Anshu Jain und Jürgen Fitschen erklärten: "Mit der heutigen Vereinbarung legen wir einen altbekannten und langjährigen Rechtsstreit bei. Nach unserer Einschätzung liegt dies
im besten Interesse unserer Stakeholder. Wir wollen im Laufe des Jahres 2014 weitere Fortschritte in diese Richtung erzielen."
Der Streit zwischen den Kirch-Erben und der Deutschen Bank drehte sich hauptsächlich um Interviewäußerungen von Ex-Konzernchef Rolf Breuer. Dieser hätte durch kritische Anmerkungen die Kirch Media
in die Insolvenz getrieben, um an der Restrukturierung des Medienkonzerns zu verdienen, lautete der Vorwurf der Kirch-Erben. Die Deutsche Bank und ihre Manager haben die Vorwürfe stets
bestritten. Vor Kurzem waren jedoch neuen neue Dokumente aufgetaucht, die nahe legten, dass sich Deutsche Bank Rechtsvorstand Leithner schon Monate vor der
Insolvenz der Kirch Media mit Plänen für die Restrukturierung des Medienkonzerns befasst hatte.
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Jüngst trieb auch die Staatsanwaltschaft München die Deutsche Bank und Co-Chef Fitschen mit einer Warnung in die Enge, so das Nachrichten-Magazin „Der Spiegel“: Der Vorwurf des Prozessbetrugs
in einem besonders schweren Fall könne durch die Staatsanwaltschaft ausgedehnt werden, falls die Deutsche Bank auch gegenüber dem Bundesgerichtshof ihre aus Sicht der Staatsanwaltschaft falsche
Darstellung aufrechterhalte. Dies wiederum hätte neben einer drohenden Anklage wegen Prozessbetrugs negative Folgen für den laufenden Schadensersatzprozess.
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