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    EANS-Hauptversammlung  309  0 Kommentare Kapsch TrafficCom AG / Einladung zur Hauptversammlung - Seite 2


    gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
    11. August 2014 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1120
    Wien, Am Europlatz 2, Abteilung Investor Relations, Mag. Marcus
    Handl, zugeht. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer
    Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
    antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
    Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der
    Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf,
    nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
    Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
    verwiesen.

    Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
    können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
    Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
    diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der
    Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
    Textform spätestens am 21. August 2014 der Gesellschaft entweder per
    Telefax an +43 (0)50811 1709 oder an 1120 Wien, Am Europlatz 2,
    Abteilung Investor Relations, Mag. Marcus Handl, oder per E-Mail
    ir.kapschtraffic@kapsch.net, wobei das Verlangen in Textform,
    beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Die
    Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
    gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
    nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der
    übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
    Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

    Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
    über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
    sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

    Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen
    zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung
    in Textform an Herrn Mag. Marcus Handl übermittelt werden. Die Fragen
    können an die Gesellschaft per E-Mail an ir.kapschtraffic@kapsch.net,
    oder per Telefax an +43 (0) 50811 1709, übermittelt wer­den.

    Jeder Aktionär ist berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt
    der Tagesord­nung Anträge zu stellen. Dies gilt jedoch nicht für
    Wahlvorschläge in den Aufsichtsrat (TOP 6): Vorschläge zur Wahl von
    Aufsichtsratsmitgliedern samt Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG müssen
    für jede vorgeschlagene Person spätestens am 25. August 2014 auf der
    Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden,
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