EANS-Hauptversammlung
Kapsch TrafficCom AG / Einladung zur Hauptversammlung - Seite 2
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
11. August 2014 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1120
Wien, Am Europlatz 2, Abteilung Investor Relations, Mag. Marcus
Handl, zugeht. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf,
nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 21. August 2014 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 (0)50811 1709 oder an 1120 Wien, Am Europlatz 2,
Abteilung Investor Relations, Mag. Marcus Handl, oder per E-Mail
ir.kapschtraffic@kapsch.net, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Die
Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen
zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung
in Textform an Herrn Mag. Marcus Handl übermittelt werden. Die Fragen
können an die Gesellschaft per E-Mail an ir.kapschtraffic@kapsch.net,
oder per Telefax an +43 (0) 50811 1709, übermittelt werden.
Jeder Aktionär ist berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt
der Tagesordnung Anträge zu stellen. Dies gilt jedoch nicht für
Wahlvorschläge in den Aufsichtsrat (TOP 6): Vorschläge zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern samt Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG müssen
für jede vorgeschlagene Person spätestens am 25. August 2014 auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden,
Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte
Aktuelle Themen
Weitere Artikel des Autors
1 im Artikel enthaltener WertIm Artikel enthaltene Werte