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    EANS-Hauptversammlung  309  0 Kommentare Kapsch TrafficCom AG / Einladung zur Hauptversammlung - Seite 3


    widrigenfalls die betreffende Person nicht in die Abstimmung
    einbezogen werden darf. Dies gilt auch für Wahlvorschläge von
    Aktionären gemäß § 110 AktG, welche der Gesellschaft in Textform
    spätestens am 21. August 2014 zugehen müssen.

    Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
    §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite
    der Gesellschaft www.kapsch.net/de/ktc/investor_relations zugänglich.

    NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

    Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
    Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
    Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
    dem Anteilsbesitz am Ende des 22. August 2014 (Nachweisstichtag).

    Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
    diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

    Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch die Vorlage einer
    Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am
    27. August 2014 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen
    zu gehen muss, nachzuweisen.

    Per Post oder Kapsch TrafficCom AG
    Boten Investor Relations
    z.Hd. Herrn Mag. Marcus Handl
    Am Europlatz 2
    1120 Wien

    Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 68

    Per E-Mail anmeldung.kapsch@hauptversammlung.at, wobei die
    Depotbestäti­gung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzu­schließen
    ist

    Per SWIFT: GIBAATWGGMS
    Message Type MT598; unbedingt bei Aktien ISIN AT000KAPSCH9
    im Text angeben.

    Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
    in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
    einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
    Angaben zu enthalten: · Angaben über den Aussteller: Name/Firma und
    Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten
    gebräuchlichen Codes (BIC), · Angaben über den Aktionär: Name/Firma,
    Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls
    Register und Registernummer bei juristischen Personen, · Angaben über
    die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT000KAPSCH9, ·
    Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, · Zeitpunkt, auf den sich
    die Depotbestätigung bezieht.

    Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf
    den oben genannten Nachweisstichtag 22. August 2014 beziehen.

    Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer
    Sprache entgegengenommen.

    VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
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