EANS-Hauptversammlung
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Kapsch TrafficCom AG / Einladung zur Hauptversammlung - Seite 3
widrigenfalls die betreffende Person nicht in die Abstimmung
einbezogen werden darf. Dies gilt auch für Wahlvorschläge von
Aktionären gemäß § 110 AktG, welche der Gesellschaft in Textform
spätestens am 21. August 2014 zugehen müssen.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
§§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite
der Gesellschaft www.kapsch.net/de/ktc/investor_relations zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz am Ende des 22. August 2014 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am
27. August 2014 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen
zu gehen muss, nachzuweisen.
Per Post oder Kapsch TrafficCom AG
Boten Investor Relations
z.Hd. Herrn Mag. Marcus Handl
Am Europlatz 2
1120 Wien
Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 68
Per E-Mail anmeldung.kapsch@hauptversammlung.at, wobei die
Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen
ist
Per SWIFT: GIBAATWGGMS
Message Type MT598; unbedingt bei Aktien ISIN AT000KAPSCH9
im Text angeben.
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten: · Angaben über den Aussteller: Name/Firma und
Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten
gebräuchlichen Codes (BIC), · Angaben über den Aktionär: Name/Firma,
Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls
Register und Registernummer bei juristischen Personen, · Angaben über
die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT000KAPSCH9, ·
Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, · Zeitpunkt, auf den sich
die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag 22. August 2014 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer
Sprache entgegengenommen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz am Ende des 22. August 2014 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am
27. August 2014 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen
zu gehen muss, nachzuweisen.
Per Post oder Kapsch TrafficCom AG
Boten Investor Relations
z.Hd. Herrn Mag. Marcus Handl
Am Europlatz 2
1120 Wien
Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 68
Per E-Mail anmeldung.kapsch@hauptversammlung.at, wobei die
Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen
ist
Per SWIFT: GIBAATWGGMS
Message Type MT598; unbedingt bei Aktien ISIN AT000KAPSCH9
im Text angeben.
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten: · Angaben über den Aussteller: Name/Firma und
Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten
gebräuchlichen Codes (BIC), · Angaben über den Aktionär: Name/Firma,
Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls
Register und Registernummer bei juristischen Personen, · Angaben über
die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT000KAPSCH9, ·
Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, · Zeitpunkt, auf den sich
die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag 22. August 2014 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer
Sprache entgegengenommen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
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