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    Chinesische Aktienmärkte  2215  0 Kommentare China will Notbremse für Börsenhandel - Marktmanipulation oder notwendiges Übel?

    Die chinesische Börsenaufsicht plant ein System, um den Handel bei Turbulenzen schneller aussetzen zu können. Kritiker wittern bereits die nächste unzulässige Marktmanipulation. Zu Recht?

    Das Sorgenkind der Stunde heißt ohne Zweifel China. Die heftigen Turbulenzen der vergangen Wochen haben deutliche Spuren hinterlassen. Noch immer zittert die Weltweltwirtschaft und fragt sich: War‘s das oder kommt da noch mehr?

    Fakt ist: Seit Mitte Juni haben die chinesischen Börsen etwa 40 Prozent ihres Wertes eingebüßt. Umso gespannter blicken Beobachter in diesen Tagen nach Peking. Mit Argusaugen verfolgen sie die Reaktion der chinesischen Regierung auf den Aktiencrash. Werden die Aufsichtsbehörden die Märkte künftig noch stärker an die Kandare nehmen? Oder deutet Peking den dramatischen Einsturz der vergangenen Wochen als Signal, die Märkte weiter liberalisieren zu müssen? (Lesen Sie hierzu auch: Horror-Rezension oder Tod des freien Marktes - Die Katastrophe ist nicht mehr aufzuhalten)

    In diesem Sinne ist die Frage nach der Zukunft der chinesischen Börsen immer auch eine ideologische. Doch zuletzt schien sich eine Lesart der Ereignisse besonders hervorzutun. Kritiker geißelten die Maßnahmen der Aufsichtsbehörden lautstark als unzulässigen Interventionismus. Da passt es natürlich ins Bild, dass die Börsenaufsicht als Reaktion auf die jüngsten Ereignisse den Handel bei Turbulenzen künftig schneller aussetzen will.

    Kritiker wittern Marktmanipulation

    Die Börsenaufsicht CSRC plant nach eigenen Angaben einen Mechanismus zur Volatilitätsunterbrechung. „Die Regierung wird normalerweise nicht eingreifen. Aber wenn es zu ernsten, abnormalen Fluktuationen an den Märkten kommt, kann die Regierung nicht einfach daneben sitzen“, teilte die Behörde am Sonntagabend laut Medienberichten mit. Ziel sei es, sowohl die Märkte zu stabilisieren, als auch zu reparieren und neue Strukturen zu schaffen, so ein Mitarbeiter gegenüber der Nachrichtenagentur Xinhua.

    Nähere Details zur Funktionsweise eines solchen Mechanismus sind zwar noch nicht bekannt. Das Urteil über die angekündigte Maßnahme scheint trotzdem bereits gefällt. „Kursentwicklung nach Plan“, kommentiert etwa die „FAZ“, bei „Spiegel Online“ heißt es, Peking wolle die Entwicklung der Aktienkurse nicht dem Zufall überlassen. Und auch das „Handelsblatt“ lässt zumindest den Eindruck entstehen, als wolle China auf diese Weise Kursverluste generell verhindern. Der böse Interventionismus also.

    Hier ein unzulässiger Markteingriff, da eine gängige Regulierungsmaßnahme

    Doch was im Fall China als Markteingriff gebrandmarkt wird, gilt in anderen Ländern längst als Standard. So zum Beispiel in den USA. Auch hier gibt es ein System, das den Handel bei zu hoher Volatilität für eine bestimmte Zeit vom Handel aussetzt. Auf diese Weise versuchen die US-amerikanischen Aufsichtsbehörden den Hochfrequenzhandel einzudämmen, welcher innerhalb kürzester Zeit zu heftigen Verwerfungen führen kann. Wann dieses System zum Einsatz kommt und wie lange der Handel jeweils gestoppt werden darf, dafür gibt es in den USA klare Regeln.

    Wie das chinesische Pendant ausgestaltet werden soll, ist (noch) unklar. Erste Berichte deuten aber darauf hin, dass auch hier ähnliche Regeln gelten werden. So soll das System laut „China Daily“ erst dann greifen, wenn ein Marktindex unter einen bestimmten Prozentsatz fällt. Eine genaue Zahl wurde allerdings nicht genannt. Darüber hinaus lassen sich die Aussagen der Aufsichtsbehörden dahingehend deuten, dass auch hier der Kampf gegen den Hochfrequenzhandel eine Rolle spielen dürfte.

    Erst abwarten, dann kritisieren

    Aus diesem Grund sollte man die Ankündigung der CSRC nicht von vorneherein verteufeln. Die entscheidende Frage ist, ob das geplante System an Regeln gebunden sein wird und wenn ja, an welche. Gibt es sie, wäre das chinesische System, genau wie das der USA, wohl eher ein Sicherheitsmechanismus. Eben keine unzulässige Marktmanipulation, sondern ein vielfach angewendetes Regulierungselement.

    Gibt es solche Regeln aber nicht und die Aufsichtsbehörden können den Handel tatsächlich nach Belieben aussetzen, wäre eine Kritik sicher gerechtfertigt. Zum jetzigen Zeitpunkt scheint sie aber (noch) verfrüht.





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