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    Illegaler ADR-Handel?  2985  0 Kommentare Börsenaufsicht ermittelt gegen Deutsche Bank: Zeit für die nächste Rückstellungsrunde!

    Dass derzeit alle Augen auf die US-Wahl gerichtet sind, dürfte die Deutsche Bank freuen. Denn mit ihrem neuerlichen Skandal um möglicherweise illegale ADR-Geschäfte steht sie endlich mal nicht im Fokus der weltweiten Aufmerksamkeit. Wohl aber im Visier der SEC.

    Immer Ärger mit der Deutschen Bank. Aus den regelmäßig ans Licht kommenden kleinen und goßen Skandalen des Geldhauses könnte man wahrlich eine vorabendliche Sitcom drehen - Stoff für gleich mehrere Staffeln bietet das Trauerspiel der einstigen Wirtschaftsmacht in jedem Fall.

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    In der neuesten Folge geht es diesmal um die Frage, ob die Deutsche Bank - zusammen mit der Bank of New York Mellon, der Citigroup und JPMorgan - womöglich gegen die Regeln beim Handel mit sogenannten Aktien-Hinterlegungsscheinen (oder auch American Depositary Receipts = ADRs) verstoßen hat. Ein Vorwurf, dem die US-amerikanische Börsenaufsicht SEC derzeit nachgeht, wie das "Wall Street Journal" unter Berufung auf mit der Angelegenheit vertraute Personen berichtet.

    Was sind ADRs?

    Der Standard-Ottonormalverbraucher dürfte mit dieser Art von Zertifikaten wohl weniger vertraut sein. Dabei handelt es sich auch hier um einen Billionenmarkt. Denn ADRs sind ein gern genutztes Instrument, um von den USA aus an Aktien aus schwer zugänglichen Märkten im Ausland, z. B. aus Schwellenländern, zu kommen. Mit deren Erwerb erhält der Käufer allerdings keinen echten Unternehmensanteil, sondern "nur" das verbriefte Recht auf eine bestimmte Anzahl von Aktien. Diese Titel unterliegen dann dem jeweiligen Landesrecht. 

    Der Vorteil von ADRs liegt letztlich in der Zeit- und Kostenersparnis, denn die für den Handel langwierigen und strengen Zulassungsverfahren der SEC werden damit quasi umgangen. Erfunden wurde dieses Instrument im Jahr 1927 von der US-Bank JPMorgan. Mit der regelmäßigen Einführung verschiedener Alternativen zum Hinterlegungsschein ist das Handelsvolumen in den letzten fünf Jahren um 18 Prozent zurückgegangen. 

    "Nackte Leerverkäufe"

    Frei von Regulierungsvorschriften ist diese Art der Wertpapiergeschäfte aber dennoch nicht. Denn wer als Mittelsmann (meist sind das Investmentbanken oder Pensionsfonds) mit dem Kauf und Verkauf solcher Papiere zu tun hat, könnte zum Beispiel sein Insiderwissen nutzen, um nach der Emission auf einen Verlust des jeweiligen Unternehmens zu spekulieren - und das, obwohl er die Zertifikate noch nicht einmal besitzt.

    Lag er mit seiner Wette richtig, so kann er sich den Schein später zu einem weitaus billigeren Preis beschaffen, als zu welchem er ihn ursprünglich ausgegeben hat. Was bleibt ist ein satter, aber illegaler Gewinn.

    "Naked Short Selling" nennt sich diese verbotene Praxis, die die Börsenaufsicht nun den Geldhäusern zur Last legt. Diese streiten natürlich alles ab. Es gebe doch ausreichend Kontrollen, um Missbrauch beim ADR-Handel zu verhindern, so das Argument der Banken. Die SEC interessiert das herzlich wenig, sie lässt trotzdem derzeit Zeugen befragen und Daten auswerten. 

    Business as usual...

    So sieht es also danach aus, als müsste die Deutsche Bank ihr Polster für Rechtsstreitigkeiten zum gefühlt x-ten Mal aufstocken. Aufgrund zahlreicher juristischer Baustellen, wie dem Vorwurf der Preismanipulation am US-Anleihemarkt oder krummer Geldwäsche-Geschäfte in Russland (für eine vollständige Aufzählung ist die Liste definitiv zu lang) hat das Institut derzeit fast sechs Milliarden Euro an Rückstellungen gebildet. Es wird gemunkelt, dass das Geldhaus seinen Kapitalbedarf über die Ausgabe neuer Aktien decken könnte. 

     

     




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