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    Buchtipp  1921  2 Kommentare Vorsicht Staat! Deutschland im Vorschriftenwahn

    Alexander Neubacher, Total beschränkt. Wie uns der Staat mit immer neuen Vorschriften das Denken abgewöhnt, Goldmann Verlag, München 2015.

    Dies ist eine flammende und mit zahllosen Fakten untermauerte Streitschrift gegen den in Deutschland grassierenden Vorschriftenwahn, gegen zunehmende Reglementierung und Gedankenkontrolle. Ich gebe jedoch zu, dass ich bei der Lektüre selbst eine Fantasie für eine Vorschrift hatte: Für jeden Politiker sollte dieses Buch Pflichtlektüre sein, und nach der Lektüre sollte er einen Besinnungsaufsatz darüber schreiben, was er aus dem Buch für Folgerungen zieht. Diese Vorschrift wäre jedenfalls sehr viel sinnvoller als viele der 246.944 Bundesvorschriften (S.13) und der zahllosen weiteren Vorschriften und Regelungen, die ein Bürger dieses Landes zu beachten hat. Darunter sind beispielsweise diese:

    • Der Oberbürgermeister und das Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Düsseldorf haben einen ausführlichen Leitfaden herausgegeben, in dem auf acht Seiten erklärt wird, wie man als Fußgänger richtig über die Ampel geht. Unter der Überschrift "Die Ampel springt auf Grün" wird erläutert, dies sei "der ideale Zeitpunkt für alle Fußgänger, jetzt loszugehen". (S. 57).
    • Laut § 22 StVO müssen sich Hunde im Auto anschnallen, Katzen dagegen nicht. Dafür dürfen Hunde vom Fahrrad aus geführt werden, für Katzen ist das untersagt (§ 28). (S.58)
    • Bei der Mülltrennung blickt keiner mehr richtig durch. Laut der "Sechsten Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung" muss ein Kleiderbügel, der mit einem Kleidungsstück gekauft wurde, im gelben Sack entsorgt werden, während der Kleiderbügel, der getrennt von Kleidungsstücken erworben wurde, in die Restmülltonne gehört (S. 201). Das ist nur eines von vielen Beispielen: Inzwischen ist die Sache mit der Mülltrennung so kompliziert, dass nicht einmal der Pressesprecher der Berliner Stadtreinigung wusste, wohin welcher Abfall kommt.
    • Wer in Hamburg ein Haus baut, hat insgesamt etwa 30 Verordnungen zu beachten, von der Garagenverordnung GarVO bis zur ÜTVO, der "Verordnung über die Überwachung von Tätigkeiten mit Bauprodukten und bei Bauarten" (S. 77).
    • Ein Fischhändler in Hamburg wurde vom Amtsgericht Altona zu einem schriftlichen Hinweis verdonnert: "Wir müssen Sie darauf hinweisen, dass im Fisch Gräten vorkommen können." Ein Kunde hatte sich beim Verzehr an einer Gräte verschluckt und auf Körperverletzung geklagt (S. 80).
    • Auf Bügeleisen findet man den Warnhinweis: "Kleidung nicht am Körper bügeln". Hersteller von Erdnussverpackungen müssen, wenn sie keine entsprechenden Prozesse riskieren wollen, auf der Verpackung darauf hinweisen: "Kann Spuren von Nüssen enthalten" (S. 80).
    • Lebensmittelherstellern wird durch die EU-Richtlinie 79/693/EEC vorgeschrieben, dass als "Marmelade" nur Erzeugnisse bezeichnet werden dürfen, die aus Orangen und Zitronen hergestellt werden. Produkte, die beispielsweise aus Erdbeeren oder Pflaumen hergestellt werden, dürfen nicht "Marmelade" genannt werden, sondern "Konfitüre" (S. 29).
    • Bankkunden müssen ausführliche Beratungsprotokolle unterschreiben, die eine sachgerechte Beratung garantieren sollen tatsächlich jedoch eher den Kreditinstituten zur Abwehr von Klagen wegen Beratungshaftung dienen (S.87).
    • Ebenfalls auf eine EU-Vorschrift zurück geht die Vorgabe, dass sich Menschen, die mit einem Presslufthammer arbeiten, an Grenzwerte für "Hand-, Arm und Ganzkörperschwingungen" zu halten haben, berechnet nach folgender Formel: "Quadratwurzel aus der Summe der Quadrate der Effektivwerte der frequenzbewerteten Beschleunigung in den drei orthogonalen Richtungen" (Richtlinie 2002/44, S. 30).
    • Genau vorgeschrieben ist auch die höchstzulässige Zahl von Astlöchern in Regalbrettern (S. 33).
    • Die Stadt Fürth kassiert für das Aufstellen von Verkaufsautomaten, die weiter als 15 cm in den Raum ragen ("Luftsteuer", S. 42).
    • Eine quasi staatliche Namensberatungsstelle an der Universität Leipzig weist junge Eltern darauf hin, dass man sein Kind Calibra, Alfa oder Romeo nennen darf, aber nicht Manta, Skoda oder Fiat (S. 48).
    • Der Bundesgerichtshof befasste sich mehrere Monate mit der ebenso wichtigen wie komplizierten Frage, welche sogenannte Laubrente einem Gartenbesitzer als Entschädigung dafür zusteht, dass er im Herbst die herübergewehten Blätter des Nachbarn wegharken muss (S. 48).
    • Eine Grabsteinrüttelverordnung legt in einigen Kommunen fest, dass Grabsteine auf Friedhöfen regelmäßig auf ihre Standfestigkeit getestet werden müssen, um zu verhindern, dass sie umfallen (S.55).
    • In Berlin und vielen anderen Kommunen bekommen Eltern nach der Geburt eines Kindes Kontrollbesuche vom Amt. Die Beamten müssen feststellen, ob zu Hause auch alles in Ordnung ist (S.100).
    • Arbeitsschutzverordnungen enthalten immer detailliertere Vorschriften, so u.a. auch dazu, wie die Toilette im Pausenraum beschaffen sein muss: Die Beleuchtung muss mindestens 100 Lux, die Raumtemperatur mindestens 21 Grad und die Belüftung mindestens 15 Kubikmeter Frischluft pro Stunde betragen (S. 102).
    • Die Flensburger Arbeitsschutzbehörde wollte einen Fotografen zwingen, ein Fenster in seine Dunkelkammer einzubauen (S. 103).
    • In Berlin gibt es keinen Karnevalsumzug mehr, weil die Behörde festlegte, dass die Karnevalisten nur noch mit einer Lautstärke von maximal 75 Dezibel durch die Straßen ziehen dürfen (S. 107). Für andere Umzüge, wie etwa den Christopher Street Day, galt dies jedoch nicht.
    • In Berlin werden in öffentlichen Gebäuden wie dem Rathaus Unisex-Toiletten aufgestellt, damit "Transgender" und andere Personen, die nicht so genau wissen, ob sie Mann oder Frau sind bzw. sein wollen (oder keines von beiden) eine eigene Toilette haben (S. 165).
    • An vielen Hochschulen werden Studierende (Studenten darf man nicht mehr sagen, da dies diskriminierend wäre) verpflichtet, Seminar und Abschlussarbeiten in "geschlechtsneutraler Sprache" zu verfassen. (S.167)
    • Die Bundesregierung hat sich in § 42, Abs. 5 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien zu einer "geschlechtersensiblen Sichtweise" verpflichtet. In § 25 der Straßenverkehrsordnung ist daher beispielsweise nicht mehr vom "Fußgänger" die Rede, sondern "wer zu Fuß geht" und der "Fahrzeugführer" mutierte in § 23 "wer ein Fahrzeug führt" (S.168 f.)
    • Das Anti-Diskriminierungsgesetz führt zu absurden Blüten: Ein Diplom-Verwaltungswirt bekam bereits acht Mal vor dem Verwaltungsgericht Recht, weil er klagte, dass er nicht zum Bewerbungsgespräch eingeladen worden war. Er führte das auf seine Behinderung zurück. Jeder Arbeitgeber, der ihn nicht zum Bewerbungsgespräch einlud und dann vor Gericht unterlag, musste drei Monatsgehälter Schadenersatz zahlen (S. 188).
    • In München bekommen alle Haushalte Briefe der Behörden mit dem Hinweis, dass es streng untersagt sei, den Müllmännern zu Weihnachten oder zum Jahresende Trinkgelder zu geben, weil damit gegen Compliance-Vorschriften verstoßen werde (S. 196).
    • Die Liste der Beispiele ließe sich fortsetzen. Es handelt sich nicht um kuriose Einzelfälle, sondern in diesen Beispielen wird eine bestimmte Mentalität deutlich, die Neubacher kritisiert: Der Staat glaubt, besser zu wissen, was gut für die Menschen ist als die Menschen selbst. Der Gesetzgeber und der Beamte in seiner Amtsstube nimmt den Menschen das Denken ab, entscheidet, welcher Lebenswandel der richtige ist.

    Rainer Zitelmann
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    Dr. Dr. Rainer Zitelmann ist Historiker, Politikwissenschaftler und Soziologe - und zugleich ein erfolgreicher Investor. Er hat zahlreiche Bücher auch zu den Themen Wirtschaft und Finanzen* geschrieben und herausgegeben, viele davon sind in zahlreiche Sprachen übersetzt worden. * Werbelink
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    Verfasst von Rainer Zitelmann
    Buchtipp Vorsicht Staat! Deutschland im Vorschriftenwahn Alexander Neubacher, Total beschränkt. Wie uns der Staat mit immer neuen Vorschriften das Denken abgewöhnt, Goldmann Verlag, München 2015.