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    EANS-Hauptversammlung  539  0 Kommentare Raiffeisen Bank International AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG - ANHANG - Seite 2


    ist und dies der Gesellschaft nachweist.
    Nachweis des Anteilsbesitzes
    Alle Inhaberaktien der Gesellschaft sind depotverwahrt. Der Anteilsbesitz am
    Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der
    Gesellschaft spätestens am 19. Juni 2017, 24.00 Uhr (MESZ), ausschließlich auf
    einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss,
    nachzuweisen:
    (i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
    per Post oder Boten: Raiffeisen Bank International AG
    Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations
    Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich
    per E-Mail ein elektronisches Dokument im Format PDF mit einer qualifizierten
    elektronischen Signatur: anmeldung.rbi@hauptversammlung.at
    per SWIFT: RZBAATWWXXX,
    Message Type MT598 oder MT599; in Feld 20 "HV RBI" angeben sowie in Feld 77E
    bzw. 79 unbedingt "ISIN AT0000606306" im Text angeben


    1. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung
    gemäß § 15 Abs 2 genügen lässt

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    per Telefax: +43 (0)1 8900 500 83,
    per E-Mail: anmeldung.rbi@hauptversammlung.at,
    wobei die Depotbestätigung als eingescannter Anhang dem E-Mail (z.B. PDF)
    anzuschließen ist

    Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

    Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
    Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
    der OECD in deutscher oder englischer Sprache auszustellen und hat folgende
    Angaben zu enthalten:


    * Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
    zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT),
    * Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
    Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen
    Personen,
    * Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000606306,
    * Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung,
    * die ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den oben
    genannten Nachweisstichtag, das ist der 12. Juni 2017, 24.00 Uhr (MESZ),
    bezieht.
    Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur
    Hauptversammlung.
    D. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE
    GEMÄß §§ 109, 110 UND 118 AKTG
    Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung
    Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen
    und die nachweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
    Inhaber dieser Aktien sind (zum Nachweis sogleich unten), können schriftlich
    verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
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    EANS-Hauptversammlung Raiffeisen Bank International AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG - ANHANG - Seite 2 - Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. - 23.05.2017 E I N L A D U N G …

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