EANS-Hauptversammlung
Raiffeisen Bank International AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG - ANHANG
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
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23.05.2017
E I N L A D U N G
an die Aktionäre
für die am Donnerstag, den 22. Juni 2017, um 10.00 Uhr (MESZ)
in der Wiener Stadthalle, Halle F,
Roland-Rainer-Platz 1, 1150 Wien, Österreich
stattfindende
ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG
der
Raiffeisen Bank International AG
Firmenbuch des Handelsgerichts Wien FN 122119 m
ISIN AT0000606306
A. TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und des
Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht jeweils zum 31.12.2016, des
Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016 sowie des Corporate
Governance-Berichts des Vorstands.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2016.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2016.
4. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016.
5. Wahl des Abschlussprüfers (Bankprüfers) für den Jahres- und
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018.
6. Wahlen in den Aufsichtsrat.
B. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 1. Juni 2017 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.rbinternational.com (Investor
Relations/Veranstaltungen/ Hauptversammlung 2017) zugänglich:
* Jahresabschluss 2016 samt Lagebericht,
* Corporate Governance-Bericht 2016,
* Konzernabschluss 2016 samt Konzernlagebericht,
* Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016,
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 6,
* Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu
Tagesordnungspunkt 6 gemäß § 87 Abs 2 AktG und § 41 Abs 4 Z 3 BWG samt
Lebenslauf,
* vollständiger Text dieser Einberufung,
* Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG.
C. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG
Nachweisstichtag gemäß § 111 AktG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz
am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag).
Dieser Nachweisstichtag ist der 12. Juni 2017, 24.00 Uhr (MESZ). Zur Teilnahme
an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär
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