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    EANS-Hauptversammlung  539  0 Kommentare Raiffeisen Bank International AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG - ANHANG - Seite 3


    Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
    Schriftform (Unterschrift erforderlich) spätestens am 1. Juni 2017 der
    Gesellschaft, an Raiffeisen Bank International AG,
    Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations, Am Stadtpark 9, 1030
    Wien, Österreich, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
    Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Jeder Beschlussvorschlag muss
    (auch) in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.
    Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft ist die Vorlage einer Depotbestätigung
    gemäß § 10a AktG erforderlich, in der bestätigt wird, dass die
    antragstellenden Aktionäre
    (5 % des Grundkapitals) seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
    ununterbrochen Inhaber der Aktien sind. Diese Depotbestätigung darf zum
    Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.
    Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in
    Höhe von 5 % des Grundkapitals erreichen oder bei mehreren Depotbestätigungen
    über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln,
    müssen sich die Depotbestätigungen auf denselben Stichtag beziehen.
    Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
    Ausführungen unter Abschnitt C. verwiesen.
    Beschlussvorschläge
    Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des Grundkapitals
    erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur
    Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
    Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
    anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands
    oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der
    Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform
    spätestens am 12. Juni 2017 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)1
    8900 500 83, per E-Mail an anmeldung.rbi@hauptversammlung.at, wobei dieses
    Verlangen als eingescannter Anhang dem E-Mail (z.B. PDF) anzuschließen ist,
    oder an Raiffeisen Bank International AG, Mag. Susanne Langer - Head of Group
    Investor Relations, Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich, zugeht.
    Bei einem Vorschlag zu Wahlen in den Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 6)
    treten an die Stelle der anzuschließenden Begründung die Erklärungen der
    vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG und § 41 Abs 4 Z 3 BWG. Die
    vorgeschlagene Person hat darin ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen
    oder vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die die
    Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten sowie ihre Verbundenheit mit
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    EANS-Hauptversammlung Raiffeisen Bank International AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG - ANHANG - Seite 3 - Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. - 23.05.2017 E I N L A D U N G …

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