EANS-Hauptversammlung
Raiffeisen Bank International AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG - ANHANG - Seite 3
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform (Unterschrift erforderlich) spätestens am 1. Juni 2017 der
Gesellschaft, an Raiffeisen Bank International AG,
Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations, Am Stadtpark 9, 1030
Wien, Österreich, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Jeder Beschlussvorschlag muss
(auch) in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft ist die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG erforderlich, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre
(5 % des Grundkapitals) seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
ununterbrochen Inhaber der Aktien sind. Diese Depotbestätigung darf zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.
Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in
Höhe von 5 % des Grundkapitals erreichen oder bei mehreren Depotbestätigungen
über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln,
müssen sich die Depotbestätigungen auf denselben Stichtag beziehen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen unter Abschnitt C. verwiesen.
Beschlussvorschläge
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des Grundkapitals
erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands
oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform
spätestens am 12. Juni 2017 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)1
8900 500 83, per E-Mail an anmeldung.rbi@hauptversammlung.at, wobei dieses
Verlangen als eingescannter Anhang dem E-Mail (z.B. PDF) anzuschließen ist,
oder an Raiffeisen Bank International AG, Mag. Susanne Langer - Head of Group
Investor Relations, Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich, zugeht.
Bei einem Vorschlag zu Wahlen in den Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 6)
treten an die Stelle der anzuschließenden Begründung die Erklärungen der
vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG und § 41 Abs 4 Z 3 BWG. Die
vorgeschlagene Person hat darin ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen
oder vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die die
Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten sowie ihre Verbundenheit mit
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