Treasury Metals schließt Kreditverlängerung des Langzeitdarlehens ab - Seite 2
Weitere Informationen über das Unternehmen und das Goldprojekt Goliath finden Sie auf der Webseite des Unternehmens unter www.treasurymetals.com.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Chris Stewart
President und CEO
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T: 1.416.214.4654
Greg Ferron
Vice President, Corporate Development
T: 1.416.214.4654
In Europa:
Swiss Resource Capital AG
Jochen Staiger
Über Treasury Metals Inc.
Treasury Metals Inc. ist ein Unternehmen, das sich auf die Exploration und Erschließung von Goldprojekten in Ontario, Kanada spezialisiert hat und dessen Aktien an der Toronto Stock Exchange unter dem Kürzel „TML“ (TSX: TML) gehandelt werden. Das Goldprojekt Goliath im Nordwesten der Provinz Ontario, an dem Treasury Metals Inc. sämtliche Beteiligungsrechte besitzt, ist auf bestem Weg, einer der nächsten Goldproduktionsbetriebe Kanadas zu werden. Nachdem bereits eine erstklassige Infrastruktur vorhanden ist und sich die Goldmineralisierung bis an die Oberfläche ausdehnt, will Treasury Metals im Rahmen der ersten Erschließungsphase einen Tagebaubetrieb zur Förderung von Erz für die Beschickung einer Verarbeitungsanlage mit einer Durchsatzleistung von 2.500 Tonnen pro Tag errichten. In einer späteren Phase des Bergbaubetriebs soll dann der Abbau unter Tage erfolgen. Treasury Metals durchläuft im Goldprojekt Goliath derzeit das Bergbaugenehmigungsverfahren.
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Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Pressemeldung enthält gewisse Aussagen, die als „zukunftsgerichtete Aussagen“ gelten. Sämtliche in dieser Pressemitteilung enthaltenen Aussagen - mit Ausnahme von historischen Fakten -, die sich auf die vom Unternehmen erwarteten Ereignisse oder Entwicklungen beziehen, gelten als zukunftsgerichtete Aussagen. Die tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen können sich erheblich von jenen in den zukunftsgerichteten Aussagen unterscheiden. Treasury Metals hat weder die Absicht noch die Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen infolge neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen zu korrigieren bzw. zu aktualisieren, es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen vorgeschrieben.