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    ROUNDUP  578  0 Kommentare Ökostrom-Umlage sinkt 2018 leicht - wenig Auswirkung auf Strompreis

    BERLIN (dpa-AFX) - Die Energiewende bleibt für Stromkunden teuer. Zwar sinkt die sogenannte Ökostrom-Umlage für Strom aus Windkraft und Sonne im nächsten Jahr minimal um 0,088 auf 6,792 Cent pro Kilowattstunde, wie die vier Netzbetreiber 50Hertz, Amprion, Tennet und TransnetBW am Montag mitteilten. Zugleich schlagen aber die Netzentgelte zum Ausbau der Stromtrassen sowie Begünstigungen für bestimmte Unternehmen zu Buche, so dass Verbraucher weiterhin auf keine spürbare Entlastung beim Strompreis hoffen können. Umweltschützer kritisieren, ohne die massiven Industrieprivilegien hätte die Umlage deutlich niedriger ausfallen können.

    Derzeit beträgt die EEG-Umlage, die von Kunden über die Stromrechnung bezahlt wird, 6,88 Cent pro Kilowattstunde. Sie wird als Differenz zwischen dem Preis, den Stromerzeuger für ihren Strom bekommen, und den garantierten Abnahmepreisen für Ökostrom berechnet. Je niedriger der Börsenpreis, den Energiekonzerne zahlen müssen, desto höher die Umlage. Seit dem Jahr 2010 ist die EEG-Umlage mit Ausnahme von 2014 gestiegen - von 2,047 Cent auf 6,88 Cent im Jahr 2017. Dieser Anstieg wurde nun zumindest gebremst.

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    Der leichte Rückgang 2018 macht aufs Jahr gerechnet nur wenige Euro Entlastung pro Haushalt aus. Was die etwas niedrigere EEG-Umlage am Ende für den einzelnen Verbraucher bedeutet, ist aber kaum zu berechnen. Es hängt davon ab, was die Energiekonzerne an ihre Kunden weitergeben. Zudem kommen weitere Umlagen wie die Netzentgelte hinzu, die sich regional unterschiedlich entwickeln. Kostentreiber sind netzstabilisierende Maßnahmen. Auch müssen Rabatte für die Industrie finanziert werden.

    Die Hauptgeschäftsführerin des Verbandes kommunaler Unternehmen (vku), Katherina Reiche, forderte, die "spezifischen Privilegien und Vergünstigungen" zu reduzieren. "Das System der Entgelte und Umlagen ist zu überarbeiten." Das heutige System schwäche die Akzeptanz für die Energiewende: "Alle müssen sich an der Finanzierung der notwendigen Infrastruktur und der Energiewende beteiligen."

    Die Grünen verwiesen darauf, dass die EEG-Umlage trotz des Ausbaus der Erneuerbaren Energien stabil bleibe. Auch der durchschnittliche Haushaltsstrompreis sei seit fünf Jahren nahezu unverändert. Die ausufernden Ausnahmeregelungen für die Industrie aber sollten auf die tatsächlich im internationalen Wettbewerb stehenden Unternehmen beschränkt werden und auf die, die für mehr Energieeffizienz gesorgt haben, forderte die Grünen-Politkerin Julia Verlinden.

    Auch die Umweltschutzorganisation WWF kritisierte, die Industrie verhindere seit Jahren eine weitere Entlastung der Verbraucher. 2006 seien 282 Unternehmen von der Zahlung der EEG-Umlage in einem Umfang von 400 Millionen Euro begünstigt worden. 2017 sie die Zahl auf 2092 Unternehmen gestiegen und die Begünstigung auf fünf Milliarden Euro.

    Aus Sicht des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft sollte die besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Industrien aus der EEG-Umlage herausgenommen und über den Bundeshaushalt finanziert werden: "Damit ließe sich die EEG-Umlage auf einen Schlag um fast ein Viertel reduzieren", sagte BDEW-Hauptgeschäftsführer Stefan Kapferer. Vor allem aber müsse der Strompreis vom "Ballast an staatlichen Abgaben" entlastet werden.

    2017 wurde die Ökostrom-Förderung umgestellt. Danach erhält per Auschreibung der günstigste Bewerber den Zuschlag, was den Wettbewerbsdruck erhöht. Wegen früherer hoher Förderzusagen wird der Effekt laut vku aber sehr viel später beim Verbraucher ankommen.

    Die EEG-Umlage fließt auf separate Konten der Netzbetreiber, die darüber Einnahmen und Ausgaben abwickeln. Mit den Guthaben wurde eine Liquiditätsreserve aufgebaut. Dieser Puffer federt Schwankungen in der Ökostrom-Erzeugung ab. Im September betrug das Plus den Angaben zufolge 3,329 Milliarden Euro. Dieser hohe Kontostand ist neben künftig steigenden Großhandelspreisen am Strommarkt ein weiterer Grund für den moderaten Rückgang der EEG-Umlage./sl/DP/stb





    dpa-AFX
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