Diering Holding AG - 500 Beiträge pro Seite
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DIERIG HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT
AUGSBURG
Wertpapier-Kenn-Nr. 558 000 (ISIN DE0005580005)
Sehr geehrte Aktionäre,
hiermit laden wir Sie zu unserer ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, dem 30. Mai 2006, 11.00 Uhr in der Industrie- und Handelskammer Schwaben, Stettenstr. 1 + 3, 86150 Augsburg, ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2005, und des zusammengefassten Lageberichts für die Dierig Holding AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2005.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von € 431.846,68 auf neue Rechnung vorzutragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2005.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2005 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2005.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2005 Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, einschließlich der Ermächtigung des Vorstandes zum Ausschluss des Bezugsrechts bei Verwendung und Wiederveräußerung eigener Aktien.
Die durch die Hauptversammlung vom 05. Juli 2005 erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien erlischt mit Ablauf des 04. Januar 2007 und damit vor der ordentlichen Hauptversammlung 2007. Die Ermächtigung soll deshalb, inhaltlich unverändert, neu erteilt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
a) Die bestehende, durch die Hauptversammlung vom 05. Juli 2005 erteilte und bis zum 04. Januar 2007 befristete Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wird mit Wirksamwerden der nachstehenden Ermächtigung unter b) aufgehoben.
b) Die Gesellschaft wird gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bis zum 29. November 2007 ermächtigt, eigene Aktien bis zu zehn vom Hundert des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben. Der Gegenwert für den Erwerb dieser Aktien darf zehn vom Hundert des Börsenkurses nicht unterschreiten und den Börsenkurs um nicht mehr als zehn vom Hundert überschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs im Sinne der vorstehenden Regelung gilt dabei der durchschnittliche Schlusspreis für die Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten drei Börsentage vor dem Erwerb der Aktien.
c) Der Vorstand wird außerdem ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die erworbenen eigenen Aktien in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre an Dritte gegen Zahlung eines Barkaufpreises zu veräußern, wenn die erworbenen eigenen Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts (gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG) veräußerten Aktien insgesamt höchstens zehn vom Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten dürfen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung von zehn vom Hundert des Grundkapitals sind Aktien anzurechnen, die nach Wirksamwerden dieser Ermächtigung unter Ausnutzung einer zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung beschlossenen bzw. an deren Stelle tretenden Ermächtigung zur Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden. Als maßgeblicher Börsenpreis im Sinne der vorstehenden Regelung gilt der durchschnittliche Schlusspreis für Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten drei Börsentage vor der Veräußerung der Aktien.
d) Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die erworbenen Aktien im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen an Dritte zu veräußern. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen.
e) Der Vorstand wird weiter ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrates ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss ganz oder teilweise einzuziehen.
Bericht des Vorstandes zu Tagesordnungspunkt 5 nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4, Abs. 4 Satz 2 AktG:
Der Bericht liegt vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft und in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Der Bericht hat folgenden Inhalt:
Tagesordnungspunkt 5 enthält den Vorschlag, die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zu ermächtigen, bis zum 29. November 2007 eigene Aktien bis zu zehn vom Hundert des Grundkapitals zu erwerben. Die derzeit bestehende, durch die Hauptversammlung vom 05. Juli 2005 erteilte Ermächtigung, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nur für 18 Monate erteilt werden kann, liefe zum 04. Januar 2007 aus („bestehende Ermächtigung“) und soll deshalb rechtzeitig durch die vorgeschlagene Ermächtigung ersetzt werden. Die Dierig Holding Aktiengesellschaft wird auf diese Weise in die Lage versetzt, die mit dem Erwerb von Aktien verbundenen Vorteile im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre zu realisieren.
Die mit der Ermächtigung eröffnete Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG dient dem Interesse der Dierig Holding Aktiengesellschaft, eigene Aktien beispielsweise an institutionelle Anleger zu verkaufen. Hierdurch können neue Aktionärsgruppen gewonnen werden. Die Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses versetzt die Verwaltung in die Lage, die sich aufgrund der jeweiligen Börsenverfassung bietenden Möglichkeiten ohne zeit- und kostenaufwendige Abwicklung eines Bezugsrechts insbesondere zu einer schnelleren und kostengünstigeren Platzierung der Aktien zu nutzen. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts (gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG) veräußerten Aktien insgesamt zehn vom Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten dürfen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung von zehn vom Hundert des Grundkapitals sind Aktien anzurechnen, die nach Wirksamwerden dieser Ermächtigung unter Ausnutzung einer zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung beschlossenen bzw. an deren Stelle tretenden Ermächtigung zur Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden. Die Ermächtigung beschränkt sich auf insgesamt höchstens zehn vom Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft im Zeitpunkt der Ermächtigung und im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung. Auf die zehn vom Hundert sind Aktien anzurechnen, die unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre in Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG bei Ausnutzung des genehmigten Kapitals ausgegeben werden. Die erworbenen eigenen Aktien dürfen, wenn sie in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre veräußert werden sollen, nur zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet.
Der Erwerb eigener Aktien soll es der Dierig Holding Aktiengesellschaft auf der Grundlage des vorgeschlagenen Ermächtigungsbeschlusses ferner ermöglichen, im Rahmen ihrer Unternehmenspolitik flexibel und kostengünstig bei dem Erwerb von Unternehmen agieren zu können, um beispielsweise in bestimmten Fällen eigene Aktien als Gegenleistung bei Unternehmens- oder Beteiligungskäufen zu verwenden. Bei der Festlegung der Bewertungsrelation wird der Vorstand sicherstellen, dass die Interessen der Aktionäre angemessen gewahrt werden. In der Regel wird er sich bei der Bewertung der als Gegenleistung zu übertragenden Aktien der Gesellschaft am Börsenkurs orientieren. Eine schematische Anknüpfung an den Börsenkurs ist aber nicht vorgesehen, insbesondere um einmal erzielte Verhandlungsergebnisse nicht durch Schwankungen des Börsenkurses in Frage zu stellen.
Die Vermögens- wie auch die Stimmrechtsinteressen der Aktionäre werden bei einer solchen Verwendung der eigenen Aktien an Dritte unter Ausschluss der Aktionäre vom Bezugsrecht auf der Grundlage der Regelung des § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG angemessen gewahrt.
6. Beschlussfassung über Änderung der Satzung in den §§ 15, 16 und 18 zur Anpassung an das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG)
Das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) vom 22. September 2005 sieht unter anderem eine Neuregelung der Einberufungsfrist für Hauptversammlungen vor. Darüber hinaus soll an die Stelle eines satzungsmäßigen Hinterlegungserfordernisses als Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Stimmrechtsausübung künftig der Nachweis des Aktienbesitzes durch das depotführende Institut und die Anmeldung der Aktionäre zur Hauptversammlung treten. Ferner regelt das UMAG die Befugnisse des Versammlungsleiters bezüglich Rede- und Fragerechts der Aktionäre in der Hauptversammlung neu. Die betreffenden Vorschriften sind zum 01. November 2005 in Kraft getreten. Die Satzung soll nunmehr diesen Gesetzesänderungen angepasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung wie folgt zu ändern:
a) Satzungsänderungen zur Einberufung und Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung
§ 15 Abs. 2 mit dem bisherigen Wortlaut:
„Die Einberufung muss mindestens einen Monat vor dem Tage, bis zu dessen Ablauf die Aktien nach § 16 Abs. 1 der Satzung zu hinterlegen sind, den Tag der Veröffentlichung und den letzten Hinterlegungstag nicht mitgerechnet, im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gegeben werden.“
wird wie folgt geändert:
„Die Einberufung muss mindestens 30 Tage vor dem Tag, bis zu dessen Ablauf sich die Aktionäre gemäß § 16 Abs. 1 der Satzung für die Versammlung anzumelden haben, im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gegeben werden. Die Einberufungsfrist ist ausgehend vom letzten Anmeldetag, der dabei nicht mitzählt, zurückzurechnen; fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen am Sitz der Gesellschaft gesetzlich anerkannten Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle dieses Tages der zeitlich vorhergehende Werktag.“
§ 16 Abs. 1 mit dem Wortlaut:
„Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die spätestens am 5. Werktag vor dem Versammlungstag bei der Gesellschaft oder den sonstigen in der Einladung bekannt gegebenen Stellen ihre Aktien bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegung für sie bei anderen Banken bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.“
wird wie folgt geändert:
„Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung ist jeder Aktionär berechtigt, der sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet und der Gesellschaft seinen Anteilsbesitz nachgewiesen hat. Für die Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes ist eine in Textform, in deutscher oder englischer Sprache, erstellte Bescheinigung durch das depotführende Institut ausreichend und erforderlich. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifel an der Richtigkeit bzw. Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Bestehen auch an diesem Nachweis Zweifel, kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen. Anmeldung und Nachweis müssen der Gesellschaft, unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse, jeweils spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung zugehen.“
§16 Abs. 2 mit dem Wortlaut:
„Die Einzelheiten über die Hinterlegung der Aktien und die Ausstellung der Stimmkarten sind in der Einladung bekannt zu machen.“
wird wie folgt geändert:
„Die Einzelheiten über die Anmeldung, den Nachweis des Anteilsbesitzes und die Ausstellung der Stimmkarten sind in der Einladung bekannt zu machen.“
§ 16 Abs. 3 mit dem Wortlaut:
„Im Falle der Hinterlegung bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.“
wird gestrichen
§ 16 Abs. 4 mit dem Wortlaut:
„Sonnabende gelten nicht als Werktage im Sinne von Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3.“
wird wie folgt geändert:
„Die Fristen nach § 16 sind jeweils vom Tage der Hauptversammlung zurückzurechnen. Der Tag der Hauptversammlung zählt dabei nicht mit. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Sitz der Gesellschaft anerkannten Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle dieses Tages der zeitlich vorhergehende Werktag.“
§ 16 Abs. 4 wird nach der Satzungsänderung § 16 Abs. 3
§ 16 Abs. 5 mit dem Wortlaut:
„Sind Aktienurkunden nicht ausgegeben, so ist bei der Einladung zu der Hauptversammlung bekannt zu geben, unter welcher Voraussetzung die Aktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung zugelassen werden.“
wird gestrichen.
b) Satzungsänderung zur Leitung der Hauptversammlung und zum Frage- und Rederecht der Aktionäre.
§ 18 wird um Absatz 3 wie folgt ergänzt:
„Der Vorsitzende ist ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken. Er kann insbesondere zu Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs einen zeitlichen Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für die Aussprache zu einzelnen Tagesordnungspunkten oder für den einzelnen Frage- und Redebeitrag angemessen festsetzen.“
7. Beschlussfassung über das Unterbleiben der Angaben zur individualisierten Offenlegung der Vorstandsbezüge.
Durch das am 11. August 2005 in Kraft getretene Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz ist die Gesellschaft vorbehaltlich eines anders lautenden Beschlusses der Hauptversammlung ab dem Geschäftsjahr 2006 verpflichtet, im Anhang ihres Jahres- und Konzernabschlusses individualisierte Angaben zu den Bezügen der einzelnen Vorstandsmitglieder zu machen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen den Aktionären vor, von der in dem genannten Gesetz eingeräumten Möglichkeit Gebrauch zu machen, wonach die Offenlegung der individualisierten Vorstandsbezüge für die Dauer von fünf Jahren unterbleiben kann. Ein solcher Beschluss der Hauptversammlung erfordert eine Kapitalmehrheit von mindestens 75 %.
Die Führung des Unternehmens ist eine gemeinschaftliche Aufgabe aller Vorstandsmitglieder. Es kommt darauf an, wie sich die Dierig Holding AG und der Dierig-Konzern insgesamt entwickeln. Ein Sachgrund für die Individualisierung fehlt daher nach Auffassung des Vorstandes und des Aufsichtsrates. Wie schon bisher im Hinblick auf die entsprechende Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex, die ebenfalls eine individualisierte Offenlegung der Vorstandsbezüge vorsieht, wollen Vorstand und Aufsichtsrat dem Schutz der Privatsphäre der Vorstandsmitglieder dem Vorrang vor etwaigen Informationsbedürfnissen einräumen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die in § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a Satz 5 bis 9 des Handelsgesetzbuches sowie die in § 314 Absatz 1 Nr. 6 Buchstabe a Satz 5 bis 9 des Handelgesetzbuches verlangten Angaben unterbleiben in den Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen der Gesellschaft für die nächsten fünf Jahre, also für die Geschäftsjahre 2006 bis 2010.
8. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RHKP Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2006 zu wählen.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrecht (UMAG) am 01. November 2005 haben sich die Voraussetzungen für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts unabhängig von der zu Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Satzungsänderung geändert. Für Aktionäre der Gesellschaft bestehen alternativ die beiden folgenden Möglichkeiten, die Voraussetzung für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts herbeizuführen.
Teilnahmeberechtigung durch Hinterlegung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bis zum 09. Mai 2006, 0.00 Uhr, bei der Gesellschaft oder bei einer Niederlassung der Deutschen Bank Aktiengesellschaft hinterlegt haben und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei einem anderen Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.
Im Falle der Hinterlegung der Aktien bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift bis spätestens Dienstag, 23. Mai 2006, bei der Gesellschaft einzureichen.
Teilnahmeberechtigung durch Nachweis des Anteilsbesitzes
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind ferner diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse einen von ihrem depotführenden Institut in Textform erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln:
Dierig Holding AG
c/o Deutsche Bank AG
General Meetings
60272 Frankfurt / Main
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den des 09. Mai 2006, 0.00 Uhr, beziehen und der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 23. Mai 2006 zugehen.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären ausüben lassen.
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, sich durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, der das Stimmrecht gemäß den schriftlichen Weisungen der Aktionäre bei den Abstimmungen ausübt, bei den Abstimmungen in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Die Vollmachts-/Weisungsvordrucke können bei der Gesellschaft unter der unten angegebenen Postanschrift oder per E-Mail angefordert werden. Weisungen können bis zum 29. Mai 2006 (Posteingang) erteilt werden.
Fragen und Anträge von Aktionären
Aktionäre, die beabsichtigen, auf der Hauptversammlung Fragen zu stellen, werden gebeten, diese der Gesellschaft möglichst vor der Hauptversammlung mitzuteilen, um dem Vorstand Gelegenheit zur Vorbereitung der Antworten zu geben. Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG sind ausschließlich zu richten an:
Dierig Holding AG
Kirchbergstrasse 23
86157 Augsburg
Fax: 0821-5210-393
E-Mail: info@dierig.de
Wir werden alle nach § 126 AktG zugänglich zu machenden Anträge von Aktionären auf der Website der Gesellschaft unter www.dierig.de veröffentlichen. Dort werden etwaige Stellungnahmen der Verwaltung veröffentlicht.
Falls Sie an der ausführlichen Fassung unseres Geschäftsberichtes interessiert sind, verweisen wir auf unsere Internetseiten www.dierig.de; dort ist auch die Tagesordnung abzurufen.
Augsburg, im April 2006
Der Vorstand
AUGSBURG
Wertpapier-Kenn-Nr. 558 000 (ISIN DE0005580005)
Sehr geehrte Aktionäre,
hiermit laden wir Sie zu unserer ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, dem 30. Mai 2006, 11.00 Uhr in der Industrie- und Handelskammer Schwaben, Stettenstr. 1 + 3, 86150 Augsburg, ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2005, und des zusammengefassten Lageberichts für die Dierig Holding AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2005.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von € 431.846,68 auf neue Rechnung vorzutragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2005.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2005 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2005.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2005 Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, einschließlich der Ermächtigung des Vorstandes zum Ausschluss des Bezugsrechts bei Verwendung und Wiederveräußerung eigener Aktien.
Die durch die Hauptversammlung vom 05. Juli 2005 erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien erlischt mit Ablauf des 04. Januar 2007 und damit vor der ordentlichen Hauptversammlung 2007. Die Ermächtigung soll deshalb, inhaltlich unverändert, neu erteilt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
a) Die bestehende, durch die Hauptversammlung vom 05. Juli 2005 erteilte und bis zum 04. Januar 2007 befristete Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wird mit Wirksamwerden der nachstehenden Ermächtigung unter b) aufgehoben.
b) Die Gesellschaft wird gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bis zum 29. November 2007 ermächtigt, eigene Aktien bis zu zehn vom Hundert des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben. Der Gegenwert für den Erwerb dieser Aktien darf zehn vom Hundert des Börsenkurses nicht unterschreiten und den Börsenkurs um nicht mehr als zehn vom Hundert überschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs im Sinne der vorstehenden Regelung gilt dabei der durchschnittliche Schlusspreis für die Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten drei Börsentage vor dem Erwerb der Aktien.
c) Der Vorstand wird außerdem ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die erworbenen eigenen Aktien in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre an Dritte gegen Zahlung eines Barkaufpreises zu veräußern, wenn die erworbenen eigenen Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts (gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG) veräußerten Aktien insgesamt höchstens zehn vom Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten dürfen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung von zehn vom Hundert des Grundkapitals sind Aktien anzurechnen, die nach Wirksamwerden dieser Ermächtigung unter Ausnutzung einer zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung beschlossenen bzw. an deren Stelle tretenden Ermächtigung zur Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden. Als maßgeblicher Börsenpreis im Sinne der vorstehenden Regelung gilt der durchschnittliche Schlusspreis für Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten drei Börsentage vor der Veräußerung der Aktien.
d) Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die erworbenen Aktien im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen an Dritte zu veräußern. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen.
e) Der Vorstand wird weiter ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrates ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss ganz oder teilweise einzuziehen.
Bericht des Vorstandes zu Tagesordnungspunkt 5 nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4, Abs. 4 Satz 2 AktG:
Der Bericht liegt vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft und in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Der Bericht hat folgenden Inhalt:
Tagesordnungspunkt 5 enthält den Vorschlag, die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zu ermächtigen, bis zum 29. November 2007 eigene Aktien bis zu zehn vom Hundert des Grundkapitals zu erwerben. Die derzeit bestehende, durch die Hauptversammlung vom 05. Juli 2005 erteilte Ermächtigung, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nur für 18 Monate erteilt werden kann, liefe zum 04. Januar 2007 aus („bestehende Ermächtigung“) und soll deshalb rechtzeitig durch die vorgeschlagene Ermächtigung ersetzt werden. Die Dierig Holding Aktiengesellschaft wird auf diese Weise in die Lage versetzt, die mit dem Erwerb von Aktien verbundenen Vorteile im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre zu realisieren.
Die mit der Ermächtigung eröffnete Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG dient dem Interesse der Dierig Holding Aktiengesellschaft, eigene Aktien beispielsweise an institutionelle Anleger zu verkaufen. Hierdurch können neue Aktionärsgruppen gewonnen werden. Die Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses versetzt die Verwaltung in die Lage, die sich aufgrund der jeweiligen Börsenverfassung bietenden Möglichkeiten ohne zeit- und kostenaufwendige Abwicklung eines Bezugsrechts insbesondere zu einer schnelleren und kostengünstigeren Platzierung der Aktien zu nutzen. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts (gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG) veräußerten Aktien insgesamt zehn vom Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten dürfen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung von zehn vom Hundert des Grundkapitals sind Aktien anzurechnen, die nach Wirksamwerden dieser Ermächtigung unter Ausnutzung einer zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung beschlossenen bzw. an deren Stelle tretenden Ermächtigung zur Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden. Die Ermächtigung beschränkt sich auf insgesamt höchstens zehn vom Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft im Zeitpunkt der Ermächtigung und im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung. Auf die zehn vom Hundert sind Aktien anzurechnen, die unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre in Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG bei Ausnutzung des genehmigten Kapitals ausgegeben werden. Die erworbenen eigenen Aktien dürfen, wenn sie in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre veräußert werden sollen, nur zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet.
Der Erwerb eigener Aktien soll es der Dierig Holding Aktiengesellschaft auf der Grundlage des vorgeschlagenen Ermächtigungsbeschlusses ferner ermöglichen, im Rahmen ihrer Unternehmenspolitik flexibel und kostengünstig bei dem Erwerb von Unternehmen agieren zu können, um beispielsweise in bestimmten Fällen eigene Aktien als Gegenleistung bei Unternehmens- oder Beteiligungskäufen zu verwenden. Bei der Festlegung der Bewertungsrelation wird der Vorstand sicherstellen, dass die Interessen der Aktionäre angemessen gewahrt werden. In der Regel wird er sich bei der Bewertung der als Gegenleistung zu übertragenden Aktien der Gesellschaft am Börsenkurs orientieren. Eine schematische Anknüpfung an den Börsenkurs ist aber nicht vorgesehen, insbesondere um einmal erzielte Verhandlungsergebnisse nicht durch Schwankungen des Börsenkurses in Frage zu stellen.
Die Vermögens- wie auch die Stimmrechtsinteressen der Aktionäre werden bei einer solchen Verwendung der eigenen Aktien an Dritte unter Ausschluss der Aktionäre vom Bezugsrecht auf der Grundlage der Regelung des § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG angemessen gewahrt.
6. Beschlussfassung über Änderung der Satzung in den §§ 15, 16 und 18 zur Anpassung an das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG)
Das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) vom 22. September 2005 sieht unter anderem eine Neuregelung der Einberufungsfrist für Hauptversammlungen vor. Darüber hinaus soll an die Stelle eines satzungsmäßigen Hinterlegungserfordernisses als Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Stimmrechtsausübung künftig der Nachweis des Aktienbesitzes durch das depotführende Institut und die Anmeldung der Aktionäre zur Hauptversammlung treten. Ferner regelt das UMAG die Befugnisse des Versammlungsleiters bezüglich Rede- und Fragerechts der Aktionäre in der Hauptversammlung neu. Die betreffenden Vorschriften sind zum 01. November 2005 in Kraft getreten. Die Satzung soll nunmehr diesen Gesetzesänderungen angepasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung wie folgt zu ändern:
a) Satzungsänderungen zur Einberufung und Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung
§ 15 Abs. 2 mit dem bisherigen Wortlaut:
„Die Einberufung muss mindestens einen Monat vor dem Tage, bis zu dessen Ablauf die Aktien nach § 16 Abs. 1 der Satzung zu hinterlegen sind, den Tag der Veröffentlichung und den letzten Hinterlegungstag nicht mitgerechnet, im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gegeben werden.“
wird wie folgt geändert:
„Die Einberufung muss mindestens 30 Tage vor dem Tag, bis zu dessen Ablauf sich die Aktionäre gemäß § 16 Abs. 1 der Satzung für die Versammlung anzumelden haben, im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gegeben werden. Die Einberufungsfrist ist ausgehend vom letzten Anmeldetag, der dabei nicht mitzählt, zurückzurechnen; fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen am Sitz der Gesellschaft gesetzlich anerkannten Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle dieses Tages der zeitlich vorhergehende Werktag.“
§ 16 Abs. 1 mit dem Wortlaut:
„Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die spätestens am 5. Werktag vor dem Versammlungstag bei der Gesellschaft oder den sonstigen in der Einladung bekannt gegebenen Stellen ihre Aktien bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegung für sie bei anderen Banken bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.“
wird wie folgt geändert:
„Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung ist jeder Aktionär berechtigt, der sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet und der Gesellschaft seinen Anteilsbesitz nachgewiesen hat. Für die Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes ist eine in Textform, in deutscher oder englischer Sprache, erstellte Bescheinigung durch das depotführende Institut ausreichend und erforderlich. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifel an der Richtigkeit bzw. Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Bestehen auch an diesem Nachweis Zweifel, kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen. Anmeldung und Nachweis müssen der Gesellschaft, unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse, jeweils spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung zugehen.“
§16 Abs. 2 mit dem Wortlaut:
„Die Einzelheiten über die Hinterlegung der Aktien und die Ausstellung der Stimmkarten sind in der Einladung bekannt zu machen.“
wird wie folgt geändert:
„Die Einzelheiten über die Anmeldung, den Nachweis des Anteilsbesitzes und die Ausstellung der Stimmkarten sind in der Einladung bekannt zu machen.“
§ 16 Abs. 3 mit dem Wortlaut:
„Im Falle der Hinterlegung bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.“
wird gestrichen
§ 16 Abs. 4 mit dem Wortlaut:
„Sonnabende gelten nicht als Werktage im Sinne von Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3.“
wird wie folgt geändert:
„Die Fristen nach § 16 sind jeweils vom Tage der Hauptversammlung zurückzurechnen. Der Tag der Hauptversammlung zählt dabei nicht mit. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Sitz der Gesellschaft anerkannten Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle dieses Tages der zeitlich vorhergehende Werktag.“
§ 16 Abs. 4 wird nach der Satzungsänderung § 16 Abs. 3
§ 16 Abs. 5 mit dem Wortlaut:
„Sind Aktienurkunden nicht ausgegeben, so ist bei der Einladung zu der Hauptversammlung bekannt zu geben, unter welcher Voraussetzung die Aktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung zugelassen werden.“
wird gestrichen.
b) Satzungsänderung zur Leitung der Hauptversammlung und zum Frage- und Rederecht der Aktionäre.
§ 18 wird um Absatz 3 wie folgt ergänzt:
„Der Vorsitzende ist ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken. Er kann insbesondere zu Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs einen zeitlichen Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für die Aussprache zu einzelnen Tagesordnungspunkten oder für den einzelnen Frage- und Redebeitrag angemessen festsetzen.“
7. Beschlussfassung über das Unterbleiben der Angaben zur individualisierten Offenlegung der Vorstandsbezüge.
Durch das am 11. August 2005 in Kraft getretene Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz ist die Gesellschaft vorbehaltlich eines anders lautenden Beschlusses der Hauptversammlung ab dem Geschäftsjahr 2006 verpflichtet, im Anhang ihres Jahres- und Konzernabschlusses individualisierte Angaben zu den Bezügen der einzelnen Vorstandsmitglieder zu machen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen den Aktionären vor, von der in dem genannten Gesetz eingeräumten Möglichkeit Gebrauch zu machen, wonach die Offenlegung der individualisierten Vorstandsbezüge für die Dauer von fünf Jahren unterbleiben kann. Ein solcher Beschluss der Hauptversammlung erfordert eine Kapitalmehrheit von mindestens 75 %.
Die Führung des Unternehmens ist eine gemeinschaftliche Aufgabe aller Vorstandsmitglieder. Es kommt darauf an, wie sich die Dierig Holding AG und der Dierig-Konzern insgesamt entwickeln. Ein Sachgrund für die Individualisierung fehlt daher nach Auffassung des Vorstandes und des Aufsichtsrates. Wie schon bisher im Hinblick auf die entsprechende Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex, die ebenfalls eine individualisierte Offenlegung der Vorstandsbezüge vorsieht, wollen Vorstand und Aufsichtsrat dem Schutz der Privatsphäre der Vorstandsmitglieder dem Vorrang vor etwaigen Informationsbedürfnissen einräumen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die in § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a Satz 5 bis 9 des Handelsgesetzbuches sowie die in § 314 Absatz 1 Nr. 6 Buchstabe a Satz 5 bis 9 des Handelgesetzbuches verlangten Angaben unterbleiben in den Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen der Gesellschaft für die nächsten fünf Jahre, also für die Geschäftsjahre 2006 bis 2010.
8. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RHKP Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2006 zu wählen.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrecht (UMAG) am 01. November 2005 haben sich die Voraussetzungen für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts unabhängig von der zu Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Satzungsänderung geändert. Für Aktionäre der Gesellschaft bestehen alternativ die beiden folgenden Möglichkeiten, die Voraussetzung für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts herbeizuführen.
Teilnahmeberechtigung durch Hinterlegung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bis zum 09. Mai 2006, 0.00 Uhr, bei der Gesellschaft oder bei einer Niederlassung der Deutschen Bank Aktiengesellschaft hinterlegt haben und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei einem anderen Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.
Im Falle der Hinterlegung der Aktien bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift bis spätestens Dienstag, 23. Mai 2006, bei der Gesellschaft einzureichen.
Teilnahmeberechtigung durch Nachweis des Anteilsbesitzes
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind ferner diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse einen von ihrem depotführenden Institut in Textform erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln:
Dierig Holding AG
c/o Deutsche Bank AG
General Meetings
60272 Frankfurt / Main
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den des 09. Mai 2006, 0.00 Uhr, beziehen und der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 23. Mai 2006 zugehen.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären ausüben lassen.
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, sich durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, der das Stimmrecht gemäß den schriftlichen Weisungen der Aktionäre bei den Abstimmungen ausübt, bei den Abstimmungen in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Die Vollmachts-/Weisungsvordrucke können bei der Gesellschaft unter der unten angegebenen Postanschrift oder per E-Mail angefordert werden. Weisungen können bis zum 29. Mai 2006 (Posteingang) erteilt werden.
Fragen und Anträge von Aktionären
Aktionäre, die beabsichtigen, auf der Hauptversammlung Fragen zu stellen, werden gebeten, diese der Gesellschaft möglichst vor der Hauptversammlung mitzuteilen, um dem Vorstand Gelegenheit zur Vorbereitung der Antworten zu geben. Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG sind ausschließlich zu richten an:
Dierig Holding AG
Kirchbergstrasse 23
86157 Augsburg
Fax: 0821-5210-393
E-Mail: info@dierig.de
Wir werden alle nach § 126 AktG zugänglich zu machenden Anträge von Aktionären auf der Website der Gesellschaft unter www.dierig.de veröffentlichen. Dort werden etwaige Stellungnahmen der Verwaltung veröffentlicht.
Falls Sie an der ausführlichen Fassung unseres Geschäftsberichtes interessiert sind, verweisen wir auf unsere Internetseiten www.dierig.de; dort ist auch die Tagesordnung abzurufen.
Augsburg, im April 2006
Der Vorstand
Aus meiner Sicht ein interesantes Investment im Textilbereich dazu kommen noch die Immobilien die die AG hat. Ich bin gespannd auf die HV. Ich denke bei 4.200.000 Aktien bei einen Kurs um 10 Euro ist die AG zu günstig.
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.388.434 von Lintorfer am 01.05.06 11:54:03Was ist denn in den letzten Tagen mit dem Aktienkurs los?. Gab es News?
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.279.649 von Muckelius am 29.09.06 14:09:47Kurs in Frankfurt mittlerweile bei 15 Euro. Nur wieso?
Ruhig geworden zu der AG
Einstieg der SPR Treuhand und Beteiligungs AG Sitz Düsseldorf mit 6,71% im November 2006.
Das war mit Sicherheit der Grund für den Kursanstieg.
Mein Fazit:
Absolut günstig bewertete Immobilienaktie, dies haben jetzt auch
schon andere erkannt. Free Float unter 1 Mio Aktien.
Value-Wert mit langfristig sicherlich interessanten Kurspotenzial
Hat jemand eine Ahnung wer hinter dieser SPR Treuhand und Beteiligungs AG steckt ?
VB
Das war mit Sicherheit der Grund für den Kursanstieg.
Mein Fazit:
Absolut günstig bewertete Immobilienaktie, dies haben jetzt auch
schon andere erkannt. Free Float unter 1 Mio Aktien.
Value-Wert mit langfristig sicherlich interessanten Kurspotenzial
Hat jemand eine Ahnung wer hinter dieser SPR Treuhand und Beteiligungs AG steckt ?
VB
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.968.505 von vermögensberater am 24.04.07 12:36:26Der Chart riecht irgendwie nach Squeeze Out. Erst der stramme Anstieg durch den Einstieg der SPR und nun der starke Kursrückgang unter geringen Umsätzen.
Die Marktkap liegt unter den bilanzierten Investment-Properties (45 Mio. €). Den ganzen Rest bekommt man unsonst und meisten sind bei Immobilien noch stille Reserven vorhanden. Außerdem stand in der letzten Ad hoc, dass es in 2007 Erträge aus Verkäufen von Objekten geben könnte. Dann würde mal ein schöner Gewinn ausgewiesen.
Diese Aktie ist noch günstig zu haben.
Die Marktkap liegt unter den bilanzierten Investment-Properties (45 Mio. €). Den ganzen Rest bekommt man unsonst und meisten sind bei Immobilien noch stille Reserven vorhanden. Außerdem stand in der letzten Ad hoc, dass es in 2007 Erträge aus Verkäufen von Objekten geben könnte. Dann würde mal ein schöner Gewinn ausgewiesen.
Diese Aktie ist noch günstig zu haben.
@lacantun
Interessante Meinung:
Der Großaktionär hat seine Beteiligung
in der Textil Treuhand GmbH rund 70 Prozent gebündelt.
Denkst Du das die SPR dem Großaktionär zuzurechnen ist ?
Wie hast Du den Wert der Investment Properties ermittelt und
was versteht man darunter
Vielen Dank schon mal im voraus für eine Antwort
VB
Interessante Meinung:
Der Großaktionär hat seine Beteiligung
in der Textil Treuhand GmbH rund 70 Prozent gebündelt.
Denkst Du das die SPR dem Großaktionär zuzurechnen ist ?
Wie hast Du den Wert der Investment Properties ermittelt und
was versteht man darunter
Vielen Dank schon mal im voraus für eine Antwort
VB
Heute 5.000 Stücke Brief in Ffm bei 9,85
werden teilweise herausgenommen.
immerhin 0,5% des Free Floats und das an
einem Brückentag, am Freitag den 11.05.
kommen die Zahlen für das erste Quartal
Bleibt spannend
VB
werden teilweise herausgenommen.
immerhin 0,5% des Free Floats und das an
einem Brückentag, am Freitag den 11.05.
kommen die Zahlen für das erste Quartal
Bleibt spannend
VB
Hatte ich mich am Anfang auch gefragt, was Investment Properties sind.
Auf jeden Fall stehen 45,6 Mio. € zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten vermindert um Abschreibungen in der Bilanz.
Im Anhang heißt es:
Immobilien werden als Investment Properties klassifiziert, wenn sie zur Erzielung
von Mieteinnahmen und/oder zum Zweck der Wertsteigerung gehalten werden.
Auf jeden Fall stehen 45,6 Mio. € zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten vermindert um Abschreibungen in der Bilanz.
Im Anhang heißt es:
Immobilien werden als Investment Properties klassifiziert, wenn sie zur Erzielung
von Mieteinnahmen und/oder zum Zweck der Wertsteigerung gehalten werden.
Die Zahlen fürs 1. Quartal sind da
unter
www.dierig.de
hat jemand eine Meinung ?
VB
unter
www.dierig.de
hat jemand eine Meinung ?
VB
25.05.2007 - 15:07 Uhr
DGAP-News: Dierig Holding AG: Hauptversammlung beschließt Dividende von 0,15 Euro je Aktie
Dierig Holding AG / Dividende/Hauptversammlung
25.05.2007
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
- Hauptversammlung beschließt Dividende von 0,15 Euro je Aktie
- Umsatz- und Ertragsentwicklung im ersten Quartal 2007 im Rahmen der Planung
Augsburg, 25. Mai 2007 - Die Aktionäre der DIERIG Holding AG stimmten auf der heutigen Hauptversammlung in Augsburg einstimmig allen zur Beschlussfassung stehenden Tagesordnungspunkten zu und bestätigten die Strategie des Vorstandes. Die Hauptversammlung folgte insbesondere auch dem gemeinsamen Gewinnverwendungsvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat: Die DIERIG Holding AG wird ihren Aktionären eine Dividende in Höhe von 0,15 Euro je Aktie und damit insgesamt 630 TEUR ausschütten. Der verbleibende Restbetrag des Bilanzgewinns in Höhe von 213 TEUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Weitere Beschlüsse der Hauptversammlung betrafen die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien, Anpassungen der Satzung an neue gesetzliche Regelungen und die Wahl der Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007.
Nach einem erfolgreichen Geschäftsjahr 2006 begann auch das neue Jahr insgesamt zufrieden stellend. Die Umsatz- und Ertragsentwicklung in den ersten drei Monaten 2007 lag im Rahmen der Planung, wobei sich die beiden Geschäftsbereiche Textilien und Immobilien recht unterschiedlich entwickelten. Der Immobilien-Bereich wuchs mit einem Umsatzplus von acht Prozent sehr erfreulich. Die im ersten Quartal gestie-gene Nachfrage nach Gewerbe- und Wohnimmobilien wirkte sich positiv auf das Vermietungsgeschäft der DIERIG-Gruppe aus. Der Textil-Bereich bewegte sich hin-gegen in einem sehr schwierigen Branchenumfeld, das durch Kaufzurückhaltung im Textileinzelhandel aufgrund der Mehrwertsteuererhöhung sowie durch den sehr mil-den Winter 2006/2007 und infolgedessen durch hohe Lagerbestände im Einzelhandel und zum Teil hohe Retouren nicht abverkaufter Ware geprägt war. Innerhalb dieses Marktumfeldes ging der Umsatz der Textilsparte nur leicht um etwa sechs Prozent zurück. 'Die Konjunkturbelebung ging bislang am Konsum und am Einzelhandel - ganz speziell an der Haus- und Heimtextilien-Branche - nahezu spurlos vorüber. Positiv bleibt lediglich zu vermerken, dass wieder qualitativ hochwertige Markenprodukte ihre Kunden finden und die reine Jagd nach dem besten Preis zu Ende ist. Angesichts dieses angespannten Marktumfeldes bewerten wir unser Abschneiden als kleinen Erfolg,' erläuterte Christian Dierig, Vorstandssprecher der DIERIG Holding AG in seiner Rede an die Aktionäre.
Insgesamt lag die DIERIG Holding AG beim Konzernumsatz in ersten Quartal zwar etwa fünf Prozent unter dem Vorjahreswert, konnte aber bei den Erträgen leicht zule-gen. 'Wir blicken optimistisch auf die kommenden Monate und gehen für das Ge-samtjahr 2007 davon aus, dass wir im Textil-Bereich die Umsatzdelle des ersten Quartals noch ausgleichen können und das Umsatzniveau des Vorjahres erreichen werden. Im Immobilien-Sektor erwarten wir weiterhin steigende Erlöse', so Christian Dierig.
Über die DIERIG Holding AG: Die DIERIG Holding AG blickt auf eine über 200-jährige Geschichte zurück. Das einstmals größte Textilunternehmen Europas ist heute in den zwei Geschäftsberei-chen Textilgeschäft und Immobilien aktiv. Im Textilgeschäft konzentriert sich DIERIG mit den Tochterunternehmen auf die Entwicklung, Herstellung und den Ver-trieb von textilen Erzeugnissen, vor allem Bettwäsche, und den internationalen Roh- und Fertiggewebehandel. Die bekanntesten Bettwäsche-Marken sind fleuresse und Kaeppel. Die Immobilienaktivitäten konzentrieren sich auf die Entwicklung und Vermarktung ehemaliger Produktionsflächen sowie bebaubarer Freiflächen. Seit 2006 werden zusätzlich fremde Flächen mit ähnlichen Charakteristika erworben und entsprechend entwickelt und vermarktet. Mit 204 Mitarbeitern erzielte der Konzern 2006 einen Umsatz von 70,2 Mio. Euro.
DGAP 25.05.2007
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch Emittent: Dierig Holding AG
Kirchbergstraße 23
86157 Augsburg Deutschland Telefon: 0821-5210-395 Fax: 0821-5210-393 E-mail: info@dierig.de www: www.dierig.de ISIN: DE0005580005 WKN: 558000 Indizes: Börsen: Amtlicher Markt in Berlin-Bremen, Frankfurt (General
Standard), Düsseldorf, Hamburg, München; Freiverkehr in
Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------
---------------------------------------------------------------------------
Firmenname: Dierig Holding AG; Land: Deutschland; VWD Selektoren: 1C;
DGAP-News: Dierig Holding AG: Hauptversammlung beschließt Dividende von 0,15 Euro je Aktie
Dierig Holding AG / Dividende/Hauptversammlung
25.05.2007
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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- Hauptversammlung beschließt Dividende von 0,15 Euro je Aktie
- Umsatz- und Ertragsentwicklung im ersten Quartal 2007 im Rahmen der Planung
Augsburg, 25. Mai 2007 - Die Aktionäre der DIERIG Holding AG stimmten auf der heutigen Hauptversammlung in Augsburg einstimmig allen zur Beschlussfassung stehenden Tagesordnungspunkten zu und bestätigten die Strategie des Vorstandes. Die Hauptversammlung folgte insbesondere auch dem gemeinsamen Gewinnverwendungsvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat: Die DIERIG Holding AG wird ihren Aktionären eine Dividende in Höhe von 0,15 Euro je Aktie und damit insgesamt 630 TEUR ausschütten. Der verbleibende Restbetrag des Bilanzgewinns in Höhe von 213 TEUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Weitere Beschlüsse der Hauptversammlung betrafen die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien, Anpassungen der Satzung an neue gesetzliche Regelungen und die Wahl der Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007.
Nach einem erfolgreichen Geschäftsjahr 2006 begann auch das neue Jahr insgesamt zufrieden stellend. Die Umsatz- und Ertragsentwicklung in den ersten drei Monaten 2007 lag im Rahmen der Planung, wobei sich die beiden Geschäftsbereiche Textilien und Immobilien recht unterschiedlich entwickelten. Der Immobilien-Bereich wuchs mit einem Umsatzplus von acht Prozent sehr erfreulich. Die im ersten Quartal gestie-gene Nachfrage nach Gewerbe- und Wohnimmobilien wirkte sich positiv auf das Vermietungsgeschäft der DIERIG-Gruppe aus. Der Textil-Bereich bewegte sich hin-gegen in einem sehr schwierigen Branchenumfeld, das durch Kaufzurückhaltung im Textileinzelhandel aufgrund der Mehrwertsteuererhöhung sowie durch den sehr mil-den Winter 2006/2007 und infolgedessen durch hohe Lagerbestände im Einzelhandel und zum Teil hohe Retouren nicht abverkaufter Ware geprägt war. Innerhalb dieses Marktumfeldes ging der Umsatz der Textilsparte nur leicht um etwa sechs Prozent zurück. 'Die Konjunkturbelebung ging bislang am Konsum und am Einzelhandel - ganz speziell an der Haus- und Heimtextilien-Branche - nahezu spurlos vorüber. Positiv bleibt lediglich zu vermerken, dass wieder qualitativ hochwertige Markenprodukte ihre Kunden finden und die reine Jagd nach dem besten Preis zu Ende ist. Angesichts dieses angespannten Marktumfeldes bewerten wir unser Abschneiden als kleinen Erfolg,' erläuterte Christian Dierig, Vorstandssprecher der DIERIG Holding AG in seiner Rede an die Aktionäre.
Insgesamt lag die DIERIG Holding AG beim Konzernumsatz in ersten Quartal zwar etwa fünf Prozent unter dem Vorjahreswert, konnte aber bei den Erträgen leicht zule-gen. 'Wir blicken optimistisch auf die kommenden Monate und gehen für das Ge-samtjahr 2007 davon aus, dass wir im Textil-Bereich die Umsatzdelle des ersten Quartals noch ausgleichen können und das Umsatzniveau des Vorjahres erreichen werden. Im Immobilien-Sektor erwarten wir weiterhin steigende Erlöse', so Christian Dierig.
Über die DIERIG Holding AG: Die DIERIG Holding AG blickt auf eine über 200-jährige Geschichte zurück. Das einstmals größte Textilunternehmen Europas ist heute in den zwei Geschäftsberei-chen Textilgeschäft und Immobilien aktiv. Im Textilgeschäft konzentriert sich DIERIG mit den Tochterunternehmen auf die Entwicklung, Herstellung und den Ver-trieb von textilen Erzeugnissen, vor allem Bettwäsche, und den internationalen Roh- und Fertiggewebehandel. Die bekanntesten Bettwäsche-Marken sind fleuresse und Kaeppel. Die Immobilienaktivitäten konzentrieren sich auf die Entwicklung und Vermarktung ehemaliger Produktionsflächen sowie bebaubarer Freiflächen. Seit 2006 werden zusätzlich fremde Flächen mit ähnlichen Charakteristika erworben und entsprechend entwickelt und vermarktet. Mit 204 Mitarbeitern erzielte der Konzern 2006 einen Umsatz von 70,2 Mio. Euro.
DGAP 25.05.2007
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Sprache: Deutsch Emittent: Dierig Holding AG
Kirchbergstraße 23
86157 Augsburg Deutschland Telefon: 0821-5210-395 Fax: 0821-5210-393 E-mail: info@dierig.de www: www.dierig.de ISIN: DE0005580005 WKN: 558000 Indizes: Börsen: Amtlicher Markt in Berlin-Bremen, Frankfurt (General
Standard), Düsseldorf, Hamburg, München; Freiverkehr in
Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Firmenname: Dierig Holding AG; Land: Deutschland; VWD Selektoren: 1C;
War jemand auf der HV und könnte einen kurzen Bericht einstellen.
Wäre super
Danke
VB
Wäre super
Danke
VB
Ruhig geworden hier
DGAP-News : Dierig Holding AG: Geschäftsverlauf der ersten neun Monate 2007
Dierig Holding AG / Quartalsergebnis
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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- DIERIG sieht Impulse im Geschäft mit Heimtextilien und Rohgeweben
- Immobilien-Aktivitäten entwickeln sich positiv
- Immobilieninvestment im historischen Schlacht- und Viehhof Augsburg trägt
erste Früchte
Augsburg, 9.11.2007 - Die DIERIG Holding AG, Textil- und
Immobilienunternehmen mit über 200-jähriger Geschichte, ist mit dem
Geschäftsverlauf des 3. Quartals und der ersten neun Monate des Jahres nun
zufrieden. So konnten die im 1. Quartal aufgetretenen Umsatzrückgänge im
Textilgeschäft im weiteren Jahres¬¬verlauf kompensiert werden und damit die
eigenen Prognosen bestätigt werden. Zum 30. September lag die DIERIG
Holding AG beim Textilumsatz, der sich vor allem aus Heimtextilien wie auch
Bettwäsche und dem Handel mit Geweben zusammen setzt, leicht über dem
Vorjahresniveau. Erfreulich ist auch die Entwicklung im Immobilienbereich,
wo die Umsätze bereits in den ersten sechs Monaten weiter gesteigert werden
konnten. Dieser Trend konnte fortgesetzt werden. Damit wird die
Einschätzung des Unternehmens bestätigt, dass gerade auch mittelgroße
Regionalzentren, wie Augsburg oder Kempten, bei der
Gewerbeimmobilien-entwicklung von der guten Konjunktur profitieren.
Die Umsatzentwicklung im Textilgeschäft mit einem Schwerpunkt Bettwäsche
ist vor allem vor dem Hintergrund der aktuellen allgemein leicht negativen
Marktentwicklung bemerkenswert. Denn von Januar bis August 2007 setzte der
Einzelhandel nominal 0,9 Prozent und real 1,6 Prozent weniger um als im
vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Das Orderverhalten des Einzelhandels,
auch im Haus- und Heimtextilbereich, blieb deshalb von Vorsicht und
Zurückhaltung geprägt. Hier zeigte sich, dass DIERIG mit den beiden Marken
Adam Kaeppel und fleuresse gut aufgestellt und positioniert ist. So konnte
Adam Kaeppel nach einem ersten Halbjahr, das auf Vorjahresniveau lag, nun
den Umsatz in den ersten neun Monaten gegenüber dem Vorjahreszeitraum um
rund sieben Prozent steigern. Dabei zahlt sich aus, die originär für das
preissensible Segment konzipierte Marke auch wertig zu positionieren und
sich nicht dem allgemeinen Preiskampf bedingungslos anzuschließen. Bei der
gehobenen Fachhandelsmarke fleuresse ließ die Belebung in den Umsatzzahlen
etwas länger auf sich warten. Insbesondere in den beiden letzten Monaten
des 3. Quartals waren aber deutlich positive Impulse zu erkennen.
Zusätzlich lässt der Auftragsbestand ein Plus im Fachhandel für den
weiteren Jahresverlauf erwarten. Insgesamt ist damit das Bettwäschegeschäft
trotz verhaltenem Start nun auf dem Niveau des Vorjahres.
Im Immobilien-Sektor profitierte auch der DIERIG-Konzern von der besseren
Konjunktur und der sich gut entwickelnden Nachfrage nach Gewerbeimmobilien.
Nachdem im 1. und 2. Quartal noch die vermietete Fläche leicht ausgebaut
werden konnte, war das 3. Quartal von erfreulichen Mietzinssteigerungen bei
Neu- oder Anschlussvermie¬tungen gekennzeichnet. Zahlreiche Investitionen
der Vergangenheit leisten nun deutlich positive Umsatz- und
Ertragsbeiträge. So wurde das zweite Pflegeheim vermietet und ist voll
belegt. Gespräche am Standort Augsburg mit der Arbeiterwohlfahrt über eine
weitere Pflegewohngruppe mit bis zu 50 betreuten Wohnungen sind in einem
vielversprechenden Stadium.
Durchaus erfreulich ist die Entwicklung des Immobilieninvestments Schlacht-
und Viehhof Augsburg. Die DIERIG-Gruppe hat hier erstmals gezielt eine
Immobilie erworben, um sie mit dem eigenen Know-how und der Expertise bei
der Revitali-sierung von denkmalgeschützten Bauten zu entwickeln. DIERIG
ist mit diesem Projekt unter dem Namen 'KU-WERK' angetreten, die
historischen denkmal-geschützten Immobilien mit einem ganzheitlichen
Nutzungskon¬zept zu revitalisieren. Der Umbau der ehemaligen
Schweinemarkthalle wurde planmäßig abgeschlossen und das Gebäude zum 1.
September bezogen. Für große Teile des Areals sind Interessenten gefunden,
insbesondere auch für den Gastro-nomiebereich. Das Kernstück, die ehemalige
Kälbermarkthalle, wurde für 2008 interimistisch vermietet und ab 2009 wird
dort dann die angestrebte kulturelle Nutzung umgesetzt werden.
Über die DIERIG Holding AG:
Die DIERIG Holding AG blickt auf eine über 200-jährige Geschichte zurück.
Das einstmals größte Textilunternehmen Kontinental-Europas ist heute in den
zwei Geschäftsbereichen Textilgeschäft und Immobilien aktiv. Im
Textilgeschäft konzentriert sich DIERIG mit seinen Tochterunternehmen auf
die Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb von textilen Erzeugnissen,
vor allem Bettwäsche, und den internationalen Roh- und Fertiggewebehandel.
Die bekanntesten Bettwäsche-Marken sind fleuresse und Kaeppel. Die
Immobilienaktivitäten konzentrieren sich auf die Entwicklung und
Vermarktung ehemaliger Produktionsflächen sowie bebaubarer
Freiflächen. Seit 2006 werden zusätzlich fremde Flächen mit ähnlichen
Charakteristika erworben und entsprechend entwickelt und vermarktet. Mit
204 Mitarbeitern erzielte der Konzern 2006 einen Umsatz von 70,2 Mio. Euro.
09.11.2007 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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Sprache: Deutsch
Emittent: Dierig Holding AG
Kirchbergstraße 23
86157 Augsburg
Deutschland
Telefon: 0821-5210-395
Fax: 0821-5210-393
E-mail: info@dierig.de
Internet: www.dierig.de
ISIN: DE0005580005
WKN: 558000
Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard),
Düsseldorf, Hamburg, München; Freiverkehr in Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Dierig Holding AG / Quartalsergebnis
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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- DIERIG sieht Impulse im Geschäft mit Heimtextilien und Rohgeweben
- Immobilien-Aktivitäten entwickeln sich positiv
- Immobilieninvestment im historischen Schlacht- und Viehhof Augsburg trägt
erste Früchte
Augsburg, 9.11.2007 - Die DIERIG Holding AG, Textil- und
Immobilienunternehmen mit über 200-jähriger Geschichte, ist mit dem
Geschäftsverlauf des 3. Quartals und der ersten neun Monate des Jahres nun
zufrieden. So konnten die im 1. Quartal aufgetretenen Umsatzrückgänge im
Textilgeschäft im weiteren Jahres¬¬verlauf kompensiert werden und damit die
eigenen Prognosen bestätigt werden. Zum 30. September lag die DIERIG
Holding AG beim Textilumsatz, der sich vor allem aus Heimtextilien wie auch
Bettwäsche und dem Handel mit Geweben zusammen setzt, leicht über dem
Vorjahresniveau. Erfreulich ist auch die Entwicklung im Immobilienbereich,
wo die Umsätze bereits in den ersten sechs Monaten weiter gesteigert werden
konnten. Dieser Trend konnte fortgesetzt werden. Damit wird die
Einschätzung des Unternehmens bestätigt, dass gerade auch mittelgroße
Regionalzentren, wie Augsburg oder Kempten, bei der
Gewerbeimmobilien-entwicklung von der guten Konjunktur profitieren.
Die Umsatzentwicklung im Textilgeschäft mit einem Schwerpunkt Bettwäsche
ist vor allem vor dem Hintergrund der aktuellen allgemein leicht negativen
Marktentwicklung bemerkenswert. Denn von Januar bis August 2007 setzte der
Einzelhandel nominal 0,9 Prozent und real 1,6 Prozent weniger um als im
vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Das Orderverhalten des Einzelhandels,
auch im Haus- und Heimtextilbereich, blieb deshalb von Vorsicht und
Zurückhaltung geprägt. Hier zeigte sich, dass DIERIG mit den beiden Marken
Adam Kaeppel und fleuresse gut aufgestellt und positioniert ist. So konnte
Adam Kaeppel nach einem ersten Halbjahr, das auf Vorjahresniveau lag, nun
den Umsatz in den ersten neun Monaten gegenüber dem Vorjahreszeitraum um
rund sieben Prozent steigern. Dabei zahlt sich aus, die originär für das
preissensible Segment konzipierte Marke auch wertig zu positionieren und
sich nicht dem allgemeinen Preiskampf bedingungslos anzuschließen. Bei der
gehobenen Fachhandelsmarke fleuresse ließ die Belebung in den Umsatzzahlen
etwas länger auf sich warten. Insbesondere in den beiden letzten Monaten
des 3. Quartals waren aber deutlich positive Impulse zu erkennen.
Zusätzlich lässt der Auftragsbestand ein Plus im Fachhandel für den
weiteren Jahresverlauf erwarten. Insgesamt ist damit das Bettwäschegeschäft
trotz verhaltenem Start nun auf dem Niveau des Vorjahres.
Im Immobilien-Sektor profitierte auch der DIERIG-Konzern von der besseren
Konjunktur und der sich gut entwickelnden Nachfrage nach Gewerbeimmobilien.
Nachdem im 1. und 2. Quartal noch die vermietete Fläche leicht ausgebaut
werden konnte, war das 3. Quartal von erfreulichen Mietzinssteigerungen bei
Neu- oder Anschlussvermie¬tungen gekennzeichnet. Zahlreiche Investitionen
der Vergangenheit leisten nun deutlich positive Umsatz- und
Ertragsbeiträge. So wurde das zweite Pflegeheim vermietet und ist voll
belegt. Gespräche am Standort Augsburg mit der Arbeiterwohlfahrt über eine
weitere Pflegewohngruppe mit bis zu 50 betreuten Wohnungen sind in einem
vielversprechenden Stadium.
Durchaus erfreulich ist die Entwicklung des Immobilieninvestments Schlacht-
und Viehhof Augsburg. Die DIERIG-Gruppe hat hier erstmals gezielt eine
Immobilie erworben, um sie mit dem eigenen Know-how und der Expertise bei
der Revitali-sierung von denkmalgeschützten Bauten zu entwickeln. DIERIG
ist mit diesem Projekt unter dem Namen 'KU-WERK' angetreten, die
historischen denkmal-geschützten Immobilien mit einem ganzheitlichen
Nutzungskon¬zept zu revitalisieren. Der Umbau der ehemaligen
Schweinemarkthalle wurde planmäßig abgeschlossen und das Gebäude zum 1.
September bezogen. Für große Teile des Areals sind Interessenten gefunden,
insbesondere auch für den Gastro-nomiebereich. Das Kernstück, die ehemalige
Kälbermarkthalle, wurde für 2008 interimistisch vermietet und ab 2009 wird
dort dann die angestrebte kulturelle Nutzung umgesetzt werden.
Über die DIERIG Holding AG:
Die DIERIG Holding AG blickt auf eine über 200-jährige Geschichte zurück.
Das einstmals größte Textilunternehmen Kontinental-Europas ist heute in den
zwei Geschäftsbereichen Textilgeschäft und Immobilien aktiv. Im
Textilgeschäft konzentriert sich DIERIG mit seinen Tochterunternehmen auf
die Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb von textilen Erzeugnissen,
vor allem Bettwäsche, und den internationalen Roh- und Fertiggewebehandel.
Die bekanntesten Bettwäsche-Marken sind fleuresse und Kaeppel. Die
Immobilienaktivitäten konzentrieren sich auf die Entwicklung und
Vermarktung ehemaliger Produktionsflächen sowie bebaubarer
Freiflächen. Seit 2006 werden zusätzlich fremde Flächen mit ähnlichen
Charakteristika erworben und entsprechend entwickelt und vermarktet. Mit
204 Mitarbeitern erzielte der Konzern 2006 einen Umsatz von 70,2 Mio. Euro.
09.11.2007 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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Sprache: Deutsch
Emittent: Dierig Holding AG
Kirchbergstraße 23
86157 Augsburg
Deutschland
Telefon: 0821-5210-395
Fax: 0821-5210-393
E-mail: info@dierig.de
Internet: www.dierig.de
ISIN: DE0005580005
WKN: 558000
Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard),
Düsseldorf, Hamburg, München; Freiverkehr in Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Passiert ja nicht mehr viel hier
Noch ist anscheinend niemand auf die sehr guten Zahlen aufmerksam geworden, die da heute morgen veröffentlicht wurden.
In einem anderen Marktumfeld sollten angesichts der Substannz, schnellwieder 2-stellige Kurse möglich sein. Aber so - lassen wir uns mal überraschen
DGAP-News: Dierig Holding AG: DIERIG ist 2007 sowohl bei Textilien als auch im Immobilienbereich gewachsen
Dierig Holding AG / Vorläufiges Ergebnis
06.02.2008
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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DIERIG ist 2007 sowohl bei Textilien als auch im Immobilienbereich
gewachsen
- Bettwäsche mit starkem 2. Halbjahr und positivem Ausblick
- Jüngstes Immobilien-Projekt, Augsburger Ku-Werk, nahezu vollständig
vermarktet
Augsburg, 6. Februar 2008 - Die DIERIG HOLDING AG ist nach vorläufigen
Zahlen mit der Geschäftsentwicklung 2007 zufrieden. Im Textil-Geschäft mit
dem umsatzstärksten Bereich Bettwäsche konnte die noch zum ersten Halbjahr
2007 sich abzeichnende Umsatzdelle nicht nur aufgeholt, sondern der
Vorjahresumsatz sogar übertroffen werden. Ähnlich positiv die Entwicklung
im Immobilienbereich, der ebenfalls gegenüber dem Vorjahr zulegen konnte.
Konsolidiert wird der Umsatz nach vorläufigen Zahlen rund 71 Mio. Euro
erreichen. Das sind zwei Prozent mehr als im Vorjahr. Auch das Ergebnis
wird erfreulicherweise wieder auf Höhe des Vorjahres¬gewinns liegen, als
ein Konzern-Betriebsergebnis von 4,3 Mio. Euro erzielt und eine Dividende
von 0,15 Euro je Aktie ausgeschüttet wurde. Auch die Mitarbeiterzahl von
zuletzt jahresdurchschnittlich 204 konnte wieder leicht erhöht werden.
´Das zweite Halbjahr hat insbesondere im Textil-Geschäft und hier vor allem
bei Bettwäsche unsere Erwartungen übertroffen´, so Christian Dierig,
Sprecher des Vorstands der DIERIG HOLDING AG. ´Wir konnten ein wirklich
gutes zweites Halbjahr erzielen und insgesamt den Vorjahresumsatz
übertreffen. Zusätzlich können wir nach der gerade zu Ende gegangenen
Fachmesse Heimtex in Frankfurt schon einen positiven Ausblick auf 2008
geben. Die Auftragseingänge für unsere Bettwäsche-Kollektion unter der
starken Fachhandelsmarke fleuresse waren sehr erfreulich. Ich denke, dass
wir unsere Marktposition sowohl speziell im Fachhandel als auch im
Heimtextilien-Markt insgesamt nicht nur behaupten, sondern ausbauen
konnten.´ Mit einem Textil-Umsatz von über 66 Mio. Euro gehört DIERIG zu
den größten Anbietern von Haus- und Heimtextilien, insbesondere Bettwäsche,
in Deutschland. Christian Dierig: ´Wir können aus unserer aktuellen
Geschäftsentwicklung heraus bestätigen, dass erstens hochwertige Ware
wieder auf dem Vormarsch ist und zweitens sich im Haus- und
Heimtextil-Markt der Fachhandel zunehmend besser gegen großflächige und
preisaggressive Vertriebsformen im Einzelhandel behauptet.´
Neben dem anziehenden Textil-Geschäft konnten die Immobilien-Aktivitäten
der DIERIG Gruppe ihre positive Entwicklung aus dem ersten Halbjahr 2007
fortsetzen. Dazu Bernhard Schad, im Vorstand der DIERIG HOLDING AG
zuständig für das Immobiliengeschäft: ´Die internationale Immobilien- und
Finanzmarktkrise lässt unser Geschäft vollkommen unbeeindruckt. Tendenziell
profitieren wir sogar davon, in Form von sinkenden Zinsen. Wir bleiben bei
unserem angestammten Geschäft und entwickeln brachliegende oder nicht
optimal genutzte, denkmalgeschützte Areale, so wie wir es mit unseren
eigenen großflächigen ehemaligen Produktionsanlagen schon seit vielen
Jahren erfolgreich tun.´ Das jüngste Projekt, das im Jahre 2006 erworbene
Gelände des historischen Schlacht- und Viehhofs in Augsburg (jetzt:
Ku-Werk), konnte bis zum Jahresende 2007 praktisch vollständig vermarktet
werden. Damit wurde die Entwicklung dieses rund 23.000 Quadratmeter großen
Areals früher abgeschlossen als geplant. Einzig die Kälberhalle ist noch
nicht ihrer endgültigen Nutzung zugeführt worden und wird interimsmäßig
anderweitig genutzt. Wie abgesprochen werden hier noch weitere Gespräche
mit der Stadt Augsburg, als ehemalige Eigentümerin und Interessentin für
eine kulturelle Nutzung, über die weitere Verwendung erfolgen. Christian
Dierig: ´Mit dem Entwicklungs- und Vermarktungsstand des Augsburger
Ku-Werks sind wir sehr zufrieden. Auch alle anderen Standorte sind zum
überwiegenden Teil stabil und langfristig vermietet. Deshalb sind wir
durchaus offen für neue Investitionen im Immobilien-Bereich. Allerdings
müssen die Voraussetzungen stimmen: Eine historische Industriebrache, die
bezahlbar ist und gezielt entwickelt werden muss. Unser Fokus bleiben
Mittelzentren wie zum Beispiel Augsburg oder Kempten. Hier sehen wir 2008
und mittelfristig gutes Potenzial für die Wirtschaft und damit auch für die
Entwicklung und Vermietung von interessanten Gewerbeimmobilien.´
Über die DIERIG Holding AG:
Die DIERIG Holding AG blickt auf eine über 200-jährige Geschichte zurück.
Das einstmals größte Textilunternehmen Kontinental-Europas ist heute in den
zwei Geschäftsbereichen Textilgeschäft und Immobilien aktiv. Im
Textilgeschäft konzentriert sich DIERIG mit seinen Tochterunternehmen auf
die Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb von textilen Erzeugnissen,
vor allem Bettwäsche, und den internationalen Roh- und Fertiggewebehandel.
Die bekanntesten Bettwäsche-Marken sind fleuresse und Kaeppel. Die
Immobilienaktivitäten konzentrieren sich auf die Entwicklung und
Vermarktung ehemaliger Produktionsflächen sowie bebaubarer
Freiflächen. Seit 2006 werden zusätzlich fremde Flächen mit ähnlichen
Charakteristika erworben und entsprechend entwickelt und vermarktet.
Frank Ostermair
Better Orange IR + HV AG
Tel: 089 / 88 96 906 - 14
Fax: 089 / 88 96 906 - 66
frank.ostermair@better-orange.de
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DGAP-News: Dierig Holding AG: DIERIG ist 2007 sowohl bei Textilien als auch im Immobilienbereich gewachsen
Dierig Holding AG / Vorläufiges Ergebnis
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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DIERIG ist 2007 sowohl bei Textilien als auch im Immobilienbereich
gewachsen
- Bettwäsche mit starkem 2. Halbjahr und positivem Ausblick
- Jüngstes Immobilien-Projekt, Augsburger Ku-Werk, nahezu vollständig
vermarktet
Augsburg, 6. Februar 2008 - Die DIERIG HOLDING AG ist nach vorläufigen
Zahlen mit der Geschäftsentwicklung 2007 zufrieden. Im Textil-Geschäft mit
dem umsatzstärksten Bereich Bettwäsche konnte die noch zum ersten Halbjahr
2007 sich abzeichnende Umsatzdelle nicht nur aufgeholt, sondern der
Vorjahresumsatz sogar übertroffen werden. Ähnlich positiv die Entwicklung
im Immobilienbereich, der ebenfalls gegenüber dem Vorjahr zulegen konnte.
Konsolidiert wird der Umsatz nach vorläufigen Zahlen rund 71 Mio. Euro
erreichen. Das sind zwei Prozent mehr als im Vorjahr. Auch das Ergebnis
wird erfreulicherweise wieder auf Höhe des Vorjahres¬gewinns liegen, als
ein Konzern-Betriebsergebnis von 4,3 Mio. Euro erzielt und eine Dividende
von 0,15 Euro je Aktie ausgeschüttet wurde. Auch die Mitarbeiterzahl von
zuletzt jahresdurchschnittlich 204 konnte wieder leicht erhöht werden.
´Das zweite Halbjahr hat insbesondere im Textil-Geschäft und hier vor allem
bei Bettwäsche unsere Erwartungen übertroffen´, so Christian Dierig,
Sprecher des Vorstands der DIERIG HOLDING AG. ´Wir konnten ein wirklich
gutes zweites Halbjahr erzielen und insgesamt den Vorjahresumsatz
übertreffen. Zusätzlich können wir nach der gerade zu Ende gegangenen
Fachmesse Heimtex in Frankfurt schon einen positiven Ausblick auf 2008
geben. Die Auftragseingänge für unsere Bettwäsche-Kollektion unter der
starken Fachhandelsmarke fleuresse waren sehr erfreulich. Ich denke, dass
wir unsere Marktposition sowohl speziell im Fachhandel als auch im
Heimtextilien-Markt insgesamt nicht nur behaupten, sondern ausbauen
konnten.´ Mit einem Textil-Umsatz von über 66 Mio. Euro gehört DIERIG zu
den größten Anbietern von Haus- und Heimtextilien, insbesondere Bettwäsche,
in Deutschland. Christian Dierig: ´Wir können aus unserer aktuellen
Geschäftsentwicklung heraus bestätigen, dass erstens hochwertige Ware
wieder auf dem Vormarsch ist und zweitens sich im Haus- und
Heimtextil-Markt der Fachhandel zunehmend besser gegen großflächige und
preisaggressive Vertriebsformen im Einzelhandel behauptet.´
Neben dem anziehenden Textil-Geschäft konnten die Immobilien-Aktivitäten
der DIERIG Gruppe ihre positive Entwicklung aus dem ersten Halbjahr 2007
fortsetzen. Dazu Bernhard Schad, im Vorstand der DIERIG HOLDING AG
zuständig für das Immobiliengeschäft: ´Die internationale Immobilien- und
Finanzmarktkrise lässt unser Geschäft vollkommen unbeeindruckt. Tendenziell
profitieren wir sogar davon, in Form von sinkenden Zinsen. Wir bleiben bei
unserem angestammten Geschäft und entwickeln brachliegende oder nicht
optimal genutzte, denkmalgeschützte Areale, so wie wir es mit unseren
eigenen großflächigen ehemaligen Produktionsanlagen schon seit vielen
Jahren erfolgreich tun.´ Das jüngste Projekt, das im Jahre 2006 erworbene
Gelände des historischen Schlacht- und Viehhofs in Augsburg (jetzt:
Ku-Werk), konnte bis zum Jahresende 2007 praktisch vollständig vermarktet
werden. Damit wurde die Entwicklung dieses rund 23.000 Quadratmeter großen
Areals früher abgeschlossen als geplant. Einzig die Kälberhalle ist noch
nicht ihrer endgültigen Nutzung zugeführt worden und wird interimsmäßig
anderweitig genutzt. Wie abgesprochen werden hier noch weitere Gespräche
mit der Stadt Augsburg, als ehemalige Eigentümerin und Interessentin für
eine kulturelle Nutzung, über die weitere Verwendung erfolgen. Christian
Dierig: ´Mit dem Entwicklungs- und Vermarktungsstand des Augsburger
Ku-Werks sind wir sehr zufrieden. Auch alle anderen Standorte sind zum
überwiegenden Teil stabil und langfristig vermietet. Deshalb sind wir
durchaus offen für neue Investitionen im Immobilien-Bereich. Allerdings
müssen die Voraussetzungen stimmen: Eine historische Industriebrache, die
bezahlbar ist und gezielt entwickelt werden muss. Unser Fokus bleiben
Mittelzentren wie zum Beispiel Augsburg oder Kempten. Hier sehen wir 2008
und mittelfristig gutes Potenzial für die Wirtschaft und damit auch für die
Entwicklung und Vermietung von interessanten Gewerbeimmobilien.´
Über die DIERIG Holding AG:
Die DIERIG Holding AG blickt auf eine über 200-jährige Geschichte zurück.
Das einstmals größte Textilunternehmen Kontinental-Europas ist heute in den
zwei Geschäftsbereichen Textilgeschäft und Immobilien aktiv. Im
Textilgeschäft konzentriert sich DIERIG mit seinen Tochterunternehmen auf
die Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb von textilen Erzeugnissen,
vor allem Bettwäsche, und den internationalen Roh- und Fertiggewebehandel.
Die bekanntesten Bettwäsche-Marken sind fleuresse und Kaeppel. Die
Immobilienaktivitäten konzentrieren sich auf die Entwicklung und
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Freiflächen. Seit 2006 werden zusätzlich fremde Flächen mit ähnlichen
Charakteristika erworben und entsprechend entwickelt und vermarktet.
Frank Ostermair
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Die ersten scheinen es doch bemerkt zu haben. Aber da steht kaum Volumen dahinter !
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.283.462 von Ahnung? am 06.02.08 14:13:45Super News finde ich
5627 Stück in Frankfurt. Am 31.01. kann schon jemand was
gewusst haben 4012 Stück.
Umsatzmässig läuft in dem Wert sowieso nicht viel,
wurde schön runter gepflegt der Kurs von 9,5 auf 7,17 (23.o1.)
gewusst haben 4012 Stück.
Umsatzmässig läuft in dem Wert sowieso nicht viel,
wurde schön runter gepflegt der Kurs von 9,5 auf 7,17 (23.o1.)
Und schon wieder wird der Kurs nach unten gehandelt.
Hält die 7 ?
Hält die 7 ?
Die Kursentwicklung ist für mich nicht nachvollziehbar......
Selbst auf diesem Niveau kaum Nachfrage.
1996 war der Kurs im Tief bei 4,5 !!
1996 war der Kurs im Tief bei 4,5 !!
Ruhig geworden hier
Dierig Holding AG: Dierig Holding AG beschließt Rückkauf eigener Aktien
Dierig Holding AG / Aktienrückkauf
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Dierig Holding AG beschließt Rückkauf eigener Aktien
Auf der Grundlage der von der Hauptversammlung vom 21. Mai 2008 erteilten
Ermächtigung hat der Vorstand der Dierig Holding AG mit Zustimmung des
Aufsichtsrates am 5. September 2008 beschlossen, eigene Aktien im Umfang
von bis zu 3 Prozent des Grundkapitals zurück zu kaufen, die als
Akquisitionswährung eingesetzt werden können.
In Ausübung der von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung vom 21. Mai
2008 kann die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bis zum 20.
November 2009 eigene Aktien bis zu zehn vom Hundert des derzeitigen
Grundkapitals erwerben. Der Gegenwert für den Erwerb dieser Aktien darf
zehn vom Hundert des Börsenkurses nicht unterschreiten und den Börsenkurs
um nicht mehr als zehn vom Hundert überschreiten. Als maßgeblicher
Börsenkurs im Sinne der vorstehenden Regelung gilt dabei der
durchschnittliche Schlusspreis für die Aktien an der Frankfurter
Wertpapierbörse während der letzten drei Börsentage vor dem Erwerb der
Aktien. Der Rückkauf wird über die Börse erfolgen.
Der Vorstand
Augsburg, 5. September 2008
Kontakt
Frank Ostermair
Better Orange IR + HV AG
Tel: 089 / 88 96 906 – 14
Fax: 089 / 88 96 906 – 66
frank.ostermair@better-orange.de
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Auf der Grundlage der von der Hauptversammlung vom 21. Mai 2008 erteilten
Ermächtigung hat der Vorstand der Dierig Holding AG mit Zustimmung des
Aufsichtsrates am 5. September 2008 beschlossen, eigene Aktien im Umfang
von bis zu 3 Prozent des Grundkapitals zurück zu kaufen, die als
Akquisitionswährung eingesetzt werden können.
In Ausübung der von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung vom 21. Mai
2008 kann die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bis zum 20.
November 2009 eigene Aktien bis zu zehn vom Hundert des derzeitigen
Grundkapitals erwerben. Der Gegenwert für den Erwerb dieser Aktien darf
zehn vom Hundert des Börsenkurses nicht unterschreiten und den Börsenkurs
um nicht mehr als zehn vom Hundert überschreiten. Als maßgeblicher
Börsenkurs im Sinne der vorstehenden Regelung gilt dabei der
durchschnittliche Schlusspreis für die Aktien an der Frankfurter
Wertpapierbörse während der letzten drei Börsentage vor dem Erwerb der
Aktien. Der Rückkauf wird über die Börse erfolgen.
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Ich Glaub.Das es jetzt schön langsam nach oben geht
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.001.456 von Sven1977 am 05.09.08 19:02:18Wie kommst du darauf
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.001.437 von Sven1977 am 05.09.08 19:00:51Da bin ich ja schon mal gespannt wen wir als nächstes übernehmen werden Bei den derzeitigen Aktienkursen bzw. Immopreisen wird sich mit Sicherheit irgendwann wieder was tun.... Irgendwo muss das ganze Geld ja angelegt werden
Guten Rutsch allen Investierten
TB
TB
Guten Rutsch allen Investierten
TB
TB
DIERIG HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT
AUGSBURG
Wertpapier-Kenn-Nr. 558 000 (ISIN DE0005580005)
Sehr geehrte Aktionäre,
hiermit laden wir Sie zu unserer
ordentlichen Hauptversammlung
am Mittwoch, dem 27. Mai 2009, 11.00 Uhr
in der Industrie- und Handelskammer Schwaben, Stettenstr. 1 + 3, 86150 Augsburg, ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Dierig Holding AG zum 31. Dezember 2008, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2008, des Berichts des Aufsichtsrates sowie des Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2008.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von € 226.349,04 auf neue Rechnung vorzutragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2008.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2008.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, einschließlich der Ermächtigung des Vorstandes zum Ausschluss des Bezugsrechts bei Verwendung und Wiederveräußerung eigener Aktien.
Die durch die Hauptversammlung vom 21. Mai 2008 erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien erlischt mit Ablauf des 20. November 2009 und damit vor der ordentlichen Hauptversammlung 2010. Die Ermächtigung soll deshalb, inhaltlich unverändert, neu erteilt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
a) Die bestehende, durch die Hauptversammlung vom 21. Mai 2008 erteilte und bis zum 20. November 2009 befristete Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wird mit Wirksamwerden der nachstehenden Ermächtigung unter b) aufgehoben.
b) Die Gesellschaft wird gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bis zum 26. November 2010 ermächtigt, eigene Aktien bis zu zehn vom Hundert des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben. Der Gegenwert für den Erwerb dieser Aktien darf zehn vom Hundert des Börsenkurses nicht unterschreiten und den Börsenkurs um nicht mehr als zehn vom Hundert überschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs im Sinne der vorstehenden Regelung gilt dabei der durchschnittliche Schlusspreis für die Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten drei Börsentage vor dem Erwerb der Aktien.
c) Der Vorstand wird außerdem ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die erworbenen eigenen Aktien in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre an Dritte gegen Zahlung eines Barkaufpreises zu veräußern, wenn die erworbenen eigenen Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den
Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts (gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG) veräußerten Aktien insgesamt höchstens zehn vom Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten dürfen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung von zehn vom Hundert des Grundkapitals sind Aktien anzurechnen, die nach Wirksamwerden dieser Ermächtigung unter Ausnutzung einer zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung beschlossenen bzw. an deren Stelle tretenden Ermächtigung zur Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden. Als maßgeblicher Börsenpreis im Sinne der vorstehenden Regelung gilt der durchschnittliche Schlusspreis für Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten drei Börsentage vor der Veräußerung der Aktien.
d) Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die erworbenen Aktien im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen an Dritte zu veräußern. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen.
e) Der Vorstand wird weiter ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrates ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss ganz oder teilweise einzuziehen.
6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RP RICHTER GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009 zu wählen.
Für den Fall einer Prüfung des Halbjahresfinanzberichtes 2009 schlägt der Aufsichtsrat vor, ebenfalls die RP RICHTER GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Prüfer zu wählen.
Bericht des Vorstandes zu Tagesordnungspunkt 5 nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4, Abs. 4 Satz 2 AktG:
Der Bericht liegt vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft und in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Der Bericht hat folgenden Inhalt:
Tagesordnungspunkt 5 enthält den Vorschlag, die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zu ermächtigen, bis zum 26. November 2010 eigene Aktien bis zu zehn vom Hundert des Grundkapitals zu erwerben. Die derzeit bestehende, durch die Hauptversammlung vom 21. Mai 2008 erteilte Ermächtigung, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nur für 18 Monate erteilt werden kann, liefe zum 20. November 2009 aus („bestehende Ermächtigung“) und soll deshalb rechtzeitig durch die vorgeschlagene Ermächtigung ersetzt werden. Die Dierig Holding Aktiengesellschaft wird auf diese Weise in die Lage versetzt, die mit dem Erwerb von Aktien verbundenen Vorteile im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre zu realisieren.
Die mit der Ermächtigung eröffnete Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG dient dem Interesse der Dierig Holding Aktiengesellschaft, eigene Aktien beispielsweise an institutionelle Anleger zu verkaufen. Hierdurch können neue Aktionärsgruppen gewonnen werden. Die Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses versetzt die Verwaltung in die Lage, die sich aufgrund der jeweiligen Börsenverfassung bietenden Möglichkeiten ohne zeit- und kostenaufwendige Abwicklung eines Bezugsrechts insbesondere zu einer schnelleren und kostengünstigeren Platzierung der Aktien zu nutzen. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts (gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG) veräußerten Aktien insgesamt höchstens zehn vom Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten dürfen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung von zehn vom Hundert des Grundkapitals sind Aktien anzurechnen, die nach Wirksamwerden dieser Ermächtigung unter Ausnutzung einer zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung beschlossenen bzw. an deren Stelle tretenden Ermächtigung zur Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden. Die Ermächtigung beschränkt sich auf insgesamt höchstens zehn vom Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft im Zeitpunkt der Ermächtigung und im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung. Auf die zehn vom Hundert sind Aktien anzurechnen, die unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre in Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG bei Ausnutzung des genehmigten Kapitals ausgegeben werden. Die erworbenen eigenen Aktien dürfen, wenn sie in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre veräußert werden sollen, nur zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet.
Der Erwerb eigener Aktien soll es der Dierig Holding Aktiengesellschaft auf der Grundlage des vorgeschlagenen Ermächtigungsbeschlusses ferner ermöglichen, im Rahmen ihrer Unternehmenspolitik flexibel und kostengünstig bei dem Erwerb von Unternehmen agieren zu können, um beispielsweise in bestimmten Fällen eigene Aktien als Gegenleistung bei Unternehmens- oder Beteiligungskäufen zu verwenden. Bei der Festlegung der Bewertungsrelation wird der Vorstand sicherstellen, dass die Interessen der Aktionäre angemessen gewahrt werden. In der Regel wird er sich bei der Bewertung der als Gegenleistung zu übertragenden Aktien der Gesellschaft am Börsenkurs orientieren. Eine schematische Anknüpfung an den Börsenkurs ist aber nicht vorgesehen, insbesondere um einmal erzielte Verhandlungsergebnisse nicht durch Schwankungen des Börsenkurses in Frage zu stellen.
Die Vermögens- wie auch die Stimmrechtsinteressen der Aktionäre werden bei einer solchen Verwendung der eigenen Aktien an Dritte unter Ausschluss der Aktionäre vom Bezugsrecht auf der Grundlage der Regelung des § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG angemessen gewahrt.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft € 11.000.000,00 und ist in 4.200.000 Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Dierig Holding AG hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 96.900 Stück eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Stimmrechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 4.103.100 Stück.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen und der Gesellschaft unter nachfolgender Adresse zugegangen sein:
Dierig Holding AG
c/o Deutsche Bank AG
- General Meetings -
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 06. Mai 2009, 0.00 Uhr beziehen und der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 20. Mai 2009 unter der genannten Adresse zugehen.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären ausüben lassen. Vollmachten, die nicht an ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Personen erteilt werden, bedürfen der Schriftform.
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, sich durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, der das Stimmrecht gemäß den schriftlichen Weisungen der Aktionäre bei den Abstimmungen ausübt, bei den Abstimmungen in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Die Vollmachts-/Weisungsvordrucke können bei der Gesellschaft unter der unten angegebenen Postanschrift oder per E-Mail angefordert werden. Weisungen können bis zum 26. Mai 2009 (Posteingang) erteilt werden.
Fragen, Wahlvorschläge und Anträge von Aktionären
Aktionäre, die beabsichtigen, auf der Hauptversammlung Fragen zu stellen, werden gebeten, diese der Gesellschaft möglichst vor der Hauptversammlung mitzuteilen, um dem Vorstand Gelegenheit zur Vorbereitung der Antworten zu geben. Wahlvorschläge und Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 und § 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:
Dierig Holding AG
Kirchbergstrasse 23
86157 Augsburg
Fax: 0821-5210-393
E-Mail: info@dierig.de
Wir werden alle nach § 126 und §127 AktG zugänglich zu machenden bis spätestens zum Ablauf des 13. Mai 2009, 24.00 Uhr, unter vorstehender Adresse eingegangenen Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach Nachweis der Aktionärseigenschaft des Antragsteller auf der Website der Gesellschaft unter www.dierig.de veröffentlichen. Dort werden etwaige Stellungnahmen der Verwaltung veröffentlicht.
Unterlagen zur Hauptversammlung
Die zu Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen stehen für Aktionäre auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.dierig.de/hauptversammlung.htm zur Einsichtnahme und zum Herunterladen bereit.
Falls Sie an der ausführlichen Fassung unseres Geschäftsberichtes interessiert sind, verweisen wir ebenfalls auf unsere Internetseiten www.dierig.de; dort ist auch die Tagesordnung abzurufen.
Augsburg, im April 2009
Der Vorstand
AUGSBURG
Wertpapier-Kenn-Nr. 558 000 (ISIN DE0005580005)
Sehr geehrte Aktionäre,
hiermit laden wir Sie zu unserer
ordentlichen Hauptversammlung
am Mittwoch, dem 27. Mai 2009, 11.00 Uhr
in der Industrie- und Handelskammer Schwaben, Stettenstr. 1 + 3, 86150 Augsburg, ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Dierig Holding AG zum 31. Dezember 2008, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2008, des Berichts des Aufsichtsrates sowie des Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2008.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von € 226.349,04 auf neue Rechnung vorzutragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2008.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2008.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, einschließlich der Ermächtigung des Vorstandes zum Ausschluss des Bezugsrechts bei Verwendung und Wiederveräußerung eigener Aktien.
Die durch die Hauptversammlung vom 21. Mai 2008 erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien erlischt mit Ablauf des 20. November 2009 und damit vor der ordentlichen Hauptversammlung 2010. Die Ermächtigung soll deshalb, inhaltlich unverändert, neu erteilt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
a) Die bestehende, durch die Hauptversammlung vom 21. Mai 2008 erteilte und bis zum 20. November 2009 befristete Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wird mit Wirksamwerden der nachstehenden Ermächtigung unter b) aufgehoben.
b) Die Gesellschaft wird gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bis zum 26. November 2010 ermächtigt, eigene Aktien bis zu zehn vom Hundert des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben. Der Gegenwert für den Erwerb dieser Aktien darf zehn vom Hundert des Börsenkurses nicht unterschreiten und den Börsenkurs um nicht mehr als zehn vom Hundert überschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs im Sinne der vorstehenden Regelung gilt dabei der durchschnittliche Schlusspreis für die Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten drei Börsentage vor dem Erwerb der Aktien.
c) Der Vorstand wird außerdem ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die erworbenen eigenen Aktien in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre an Dritte gegen Zahlung eines Barkaufpreises zu veräußern, wenn die erworbenen eigenen Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den
Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts (gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG) veräußerten Aktien insgesamt höchstens zehn vom Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten dürfen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung von zehn vom Hundert des Grundkapitals sind Aktien anzurechnen, die nach Wirksamwerden dieser Ermächtigung unter Ausnutzung einer zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung beschlossenen bzw. an deren Stelle tretenden Ermächtigung zur Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden. Als maßgeblicher Börsenpreis im Sinne der vorstehenden Regelung gilt der durchschnittliche Schlusspreis für Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten drei Börsentage vor der Veräußerung der Aktien.
d) Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die erworbenen Aktien im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen an Dritte zu veräußern. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen.
e) Der Vorstand wird weiter ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrates ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss ganz oder teilweise einzuziehen.
6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RP RICHTER GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009 zu wählen.
Für den Fall einer Prüfung des Halbjahresfinanzberichtes 2009 schlägt der Aufsichtsrat vor, ebenfalls die RP RICHTER GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Prüfer zu wählen.
Bericht des Vorstandes zu Tagesordnungspunkt 5 nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4, Abs. 4 Satz 2 AktG:
Der Bericht liegt vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft und in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Der Bericht hat folgenden Inhalt:
Tagesordnungspunkt 5 enthält den Vorschlag, die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zu ermächtigen, bis zum 26. November 2010 eigene Aktien bis zu zehn vom Hundert des Grundkapitals zu erwerben. Die derzeit bestehende, durch die Hauptversammlung vom 21. Mai 2008 erteilte Ermächtigung, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nur für 18 Monate erteilt werden kann, liefe zum 20. November 2009 aus („bestehende Ermächtigung“) und soll deshalb rechtzeitig durch die vorgeschlagene Ermächtigung ersetzt werden. Die Dierig Holding Aktiengesellschaft wird auf diese Weise in die Lage versetzt, die mit dem Erwerb von Aktien verbundenen Vorteile im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre zu realisieren.
Die mit der Ermächtigung eröffnete Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG dient dem Interesse der Dierig Holding Aktiengesellschaft, eigene Aktien beispielsweise an institutionelle Anleger zu verkaufen. Hierdurch können neue Aktionärsgruppen gewonnen werden. Die Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses versetzt die Verwaltung in die Lage, die sich aufgrund der jeweiligen Börsenverfassung bietenden Möglichkeiten ohne zeit- und kostenaufwendige Abwicklung eines Bezugsrechts insbesondere zu einer schnelleren und kostengünstigeren Platzierung der Aktien zu nutzen. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts (gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG) veräußerten Aktien insgesamt höchstens zehn vom Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten dürfen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung von zehn vom Hundert des Grundkapitals sind Aktien anzurechnen, die nach Wirksamwerden dieser Ermächtigung unter Ausnutzung einer zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung beschlossenen bzw. an deren Stelle tretenden Ermächtigung zur Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden. Die Ermächtigung beschränkt sich auf insgesamt höchstens zehn vom Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft im Zeitpunkt der Ermächtigung und im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung. Auf die zehn vom Hundert sind Aktien anzurechnen, die unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre in Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG bei Ausnutzung des genehmigten Kapitals ausgegeben werden. Die erworbenen eigenen Aktien dürfen, wenn sie in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre veräußert werden sollen, nur zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet.
Der Erwerb eigener Aktien soll es der Dierig Holding Aktiengesellschaft auf der Grundlage des vorgeschlagenen Ermächtigungsbeschlusses ferner ermöglichen, im Rahmen ihrer Unternehmenspolitik flexibel und kostengünstig bei dem Erwerb von Unternehmen agieren zu können, um beispielsweise in bestimmten Fällen eigene Aktien als Gegenleistung bei Unternehmens- oder Beteiligungskäufen zu verwenden. Bei der Festlegung der Bewertungsrelation wird der Vorstand sicherstellen, dass die Interessen der Aktionäre angemessen gewahrt werden. In der Regel wird er sich bei der Bewertung der als Gegenleistung zu übertragenden Aktien der Gesellschaft am Börsenkurs orientieren. Eine schematische Anknüpfung an den Börsenkurs ist aber nicht vorgesehen, insbesondere um einmal erzielte Verhandlungsergebnisse nicht durch Schwankungen des Börsenkurses in Frage zu stellen.
Die Vermögens- wie auch die Stimmrechtsinteressen der Aktionäre werden bei einer solchen Verwendung der eigenen Aktien an Dritte unter Ausschluss der Aktionäre vom Bezugsrecht auf der Grundlage der Regelung des § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG angemessen gewahrt.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft € 11.000.000,00 und ist in 4.200.000 Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Dierig Holding AG hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 96.900 Stück eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Stimmrechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 4.103.100 Stück.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen und der Gesellschaft unter nachfolgender Adresse zugegangen sein:
Dierig Holding AG
c/o Deutsche Bank AG
- General Meetings -
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 06. Mai 2009, 0.00 Uhr beziehen und der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 20. Mai 2009 unter der genannten Adresse zugehen.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären ausüben lassen. Vollmachten, die nicht an ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Personen erteilt werden, bedürfen der Schriftform.
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, sich durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, der das Stimmrecht gemäß den schriftlichen Weisungen der Aktionäre bei den Abstimmungen ausübt, bei den Abstimmungen in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Die Vollmachts-/Weisungsvordrucke können bei der Gesellschaft unter der unten angegebenen Postanschrift oder per E-Mail angefordert werden. Weisungen können bis zum 26. Mai 2009 (Posteingang) erteilt werden.
Fragen, Wahlvorschläge und Anträge von Aktionären
Aktionäre, die beabsichtigen, auf der Hauptversammlung Fragen zu stellen, werden gebeten, diese der Gesellschaft möglichst vor der Hauptversammlung mitzuteilen, um dem Vorstand Gelegenheit zur Vorbereitung der Antworten zu geben. Wahlvorschläge und Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 und § 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:
Dierig Holding AG
Kirchbergstrasse 23
86157 Augsburg
Fax: 0821-5210-393
E-Mail: info@dierig.de
Wir werden alle nach § 126 und §127 AktG zugänglich zu machenden bis spätestens zum Ablauf des 13. Mai 2009, 24.00 Uhr, unter vorstehender Adresse eingegangenen Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach Nachweis der Aktionärseigenschaft des Antragsteller auf der Website der Gesellschaft unter www.dierig.de veröffentlichen. Dort werden etwaige Stellungnahmen der Verwaltung veröffentlicht.
Unterlagen zur Hauptversammlung
Die zu Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen stehen für Aktionäre auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.dierig.de/hauptversammlung.htm zur Einsichtnahme und zum Herunterladen bereit.
Falls Sie an der ausführlichen Fassung unseres Geschäftsberichtes interessiert sind, verweisen wir ebenfalls auf unsere Internetseiten www.dierig.de; dort ist auch die Tagesordnung abzurufen.
Augsburg, im April 2009
Der Vorstand
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.995.491 von tigges06 am 18.04.09 16:06:19Ruhig geworden hier
5000 Stück zu 6,77 gesucht. Rückkaufprogramm der Gesellschaft ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.261.323 von exbonner am 27.10.09 14:33:46Ruhig geworden hier
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.649.085 von tonisoprano am 30.12.09 19:42:07Die Luft scheint vorläufig raus zu sein!
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