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    Skandal: Greisinger Dachfonds BG Umbrella Fund / Madoff Skandalfonds - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.03.09 15:11:39 von
    neuester Beitrag 28.03.09 12:47:22 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.148.874
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    ISIN: LU0126518488 · WKN: 608149
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      schrieb am 08.03.09 15:11:39
      Beitrag Nr. 1 ()
      Die Madoff-Anteil der Dachfonds per 17.12.2008:


      Stand vom 17.12.2008, als die Preisfeststellung der Teilfonds ausgesetzt wurde, wie folgt: BG Stable Value 49,5%, BG Global Classic 41,2%, BG Global Balance 47,1%, BG Global Dynamic 38,1%, BG Global Challenge 42,2% und BG Global Discovery 6,8%.

      - Wie ist der aktueller Stand?

      - die Fonds haben noch andere Werte in Depot, diese sind aber seit 12/2008 auch weiter gefallen! Wie ist aktll. Stand??

      - Falls B Greisinger die andere fungible Fonds nicht verkauft hat, waere jetzt die Madoff-Antele hoeher als 52% ?? und was noch schlimmer ist, die Anlege konnen nicht raus!


      - Ich gehe davon aus, dass die Fonds weiter verwaltet werden! Werden die Gebuerhren der Fonds weiter berechnet? Die Madoff -Antele sind noch nicht abgeschrieben (kaufmaenische Vorsorge). Werden die Gebuehren mit oder ohne MAdoff -Anteil bei der taegliche Abgrenzung der Fonds weiter berechnet?

      Von Transparenz und Aufklaerung der Initiator keine Spur. Seine Aussagen begrenzen sich andere die Schuld zu geben und wie Pilatus, die Haende zu waschen!

      Ich hoffe durch Eroeffnung dieses Thread auf Antworten zu gelangen!
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      schrieb am 08.03.09 17:01:23
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Betroffenen sollten mal mit der BaFin telefonieren.
      www.bafin.de
      Ich habe dort erfahren, dass jeder Fonds ohne weiteres schliessen kann. Dafür braucht die KAG keine Genehmigung von der BAFIN.
      In echten Krisenzeiten kann dies leicht geschehen ohne grossen Imageschaden für die KAG, wenn dies andere auch machen: siehe Immobilienfonds und den Cominvest Genussscheine-Fonds.
      Wer Liquidität demnächst dringend braucht, sollte sich nicht auf Fonds verlassen.
      Avatar
      schrieb am 08.03.09 17:37:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.724.920 von thallo am 08.03.09 17:01:23Genau, besser direkt in nicht verkaufbare (wertlose) Anleihen, Aktien, etc. investieren! Toller Tipp! :keks:
      Avatar
      schrieb am 08.03.09 20:06:39
      Beitrag Nr. 4 ()
      @HansderMeiser,
      die gängigen ETFs z.B. kann man intraday handeln, bis der Arzt kommt und die Boersen dicht macht.
      Avatar
      schrieb am 28.03.09 12:47:22
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.725.603 von thallo am 08.03.09 20:06:39Montag, 16.03.2009

      Aktuelles zum Madoff-Skandal


      Sehr geehrte Damen und Herren,

      es gibt ein paar neue Entwicklungen über die weitere Vorgehensweise im Zusammenhang mit den Madoff-geschädigten Zielfondsinvestments in den Teilfonds des BG Umbrella Fund, worüber ich Sie informieren möchte.

      Die Rechte der Anleger des BG Umbrella Fund, die am 17.12.2008 in den Teilfonds des BG Umbrella Fund investiert waren, auf die etwaige Wertaufholung der Madoff-geschädigten Zielfondsinvestments werden über ein eigenes Anspruchsrecht („Bezugsrecht“) gesichert. Das Bezugsrecht wird eine eigene ISIN erhalten und verbrieft die Rückflüsse aus den Madoff-geschädigten Zielfondsinvestments.

      Das Bezugsrecht verbrieft die genannten Ansprüche als so genannte „Nettoansprüche“, d.h. der Anspruchsberechtigte hat Anspruch auf Auszahlung der Rückflüsse aus den Madoff-geschädigten Zielfondsinvestments abzüglich der mit der Einforderung der Rückflüsse verbundenen Kosten, wie z.B. Rechtsanwalts-, Gerichts- oder sonstigen Kosten (z.B. Kosten der Hausbanken). Das Bezugsverhältnis wird 1:1 auf den jeweiligen Anteilbestand der Teilfonds des BG Umbrella Fund ausgegeben.

      Die detaillierte Ausgestaltung des Bezugsrechts wird noch separat bekannt gegeben. Die Anleger erhalten die Erlöse aus den Bezugsrechten in Geld ausgezahlt. Sofern die Anleger ihre Erlöse aus den Bezugsrechten wieder in Teilfonds des BG Umbrella Fund investieren möchten, haben sie die Möglichkeit dies ohne Ausgabeaufschlag zu tun.

      Anleger des BG Umbrella Fund, die nach dem 17.12.2008 in den BG Umbrella Fund investieren, profitieren nicht von einer Wertaufholung der in den Teilfonds des BG Umbrella Fund weiterhin als Erinnerungsposten mit einer Nullbewertung ausgewiesenen Madoff-geschädigten Zielfondsinvestments. Das Bezugsrecht bleibt solange bestehen, bis keine Wertaufholungen mehr zu erwarten sind.

      Durch die vorgenannte Vorgehensweise ist gewährleistet, dass das Anspruchsrecht der betroffenen Kunden auch nach der Wiederaufnahme des Anteilscheingeschäfts und der Fondspreisberechung der Teilfonds des BG Umbrella Funds gewahrt bleibt.

      Über die Anteile des BG Umbrella Fund können die Kunden nach der Wiederaufnahme des Anteilscheingeschäfts und der Preisberechnung frei verfügen. Ab diesem Zeitpunkt werden die Sparpläne wie gewohnt wieder eingezogen. Die bis dahin eingegangenen Aufträge sind noch aktiv und werden nach dem Eingangsdatum abgearbeitet, sofern kein Widerspruch vorliegt.

      Die Preisberechnung kann jedoch frühestens erst wieder aufgenommen werden, wenn die technische Umsetzung im Zusammenhang mit der Einbuchung der Bezugsrechte sichergestellt ist. Die LRI Invest S.A. arbeitet daran, die Fonds so schnell wie möglich wieder zu öffnen. Vom jetzigen Zeitpunkt aus kann ein genauer Termin allerdings noch nicht genannt werden. Ich werde Sie über den jeweils aktuellen Stand informieren.

      Wie ich Ihnen ja schon im letzten Newsletter mitgeteilt habe, hat die LRI Invest S.A. mit der Verwaltungsgesellschaft Axxion S.A. die Bildung einer Interessengemeinschaft von Aktionären des Herald (LUX) angestrebt. Dieser Schritt ist nun vollzogen worden.

      Am 6. Februar 2009 hat die LRI Invest S.A. an den Verwaltungsrat der Sicav Herald (Lux) das Aktionärsbegehren gerichtet, in welchem sie die Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung des Herald (LUX) binnen Monatsfrist verlangte. Im Rahmen dieser Versammlung sollte der Verwaltungsrat der Sicav den Aktionären des Herald (LUX) insbesondere Auskunft über den Verbleib des Fondsvermögens, die Organisationsstruktur, das Vertragswerk und die Verantwortlichkeiten innerhalb der Sicav geben.

      Der Verwaltungsrat der Sicav Herald (Lux) hat es jedoch unterlassen, die Gesellschafterversammlung fristgemäß einzuberufen. Zwischenzeitlich hat die luxemburgische Finanzaufsichtsbehörde, die CSSF, am 10. Februar 2009 die Sicav von der offiziellen Liste genommen. Aus heutiger Sicht ist damit zu rechnen, dass Mitte des Monats März ein gerichtlich bestellter Liquidator zur Abwicklung der Sicav eingesetzt wird. Dieser übernimmt sodann die bisherigen Funktionen des Verwaltungsrates.

      Jedoch steht die Einsetzung eines Liquidators nicht der Einberufung der außerordentlichen Gesellschafterversammlung entgegen. Um die Zeit bis zur Einsetzung des Liquidators nicht ungenutzt verstreichen zu lassen, hat die LRI Invest S.A. am 2. März 2009 über die von ihr beauftragte Kanzlei Wildgen & Partner, Luxemburg, beim zuständigen Bezirksgericht in Luxemburg einen Eilantrag einreichen lassen. Erklärtes Ziel ist weiterhin die Durchsetzung des Aktionärsbegehrens, d.h. die Einberufung der außerordentlichen Gesellschafterversammlung. Es ist damit zu rechnen, dass innerhalb der nächsten Tage eine gerichtliche Eilentscheidung getroffen wird.



      Ihr Bernd Greisinger


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