GSW Immobilien (Berlin) IPO 19 bis 23 Euro - hohe Kursgewinne? (Seite 6)
eröffnet am 07.04.11 17:28:12 von
neuester Beitrag 23.04.24 11:31:06 von
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aus dem Bundesanzeiger (vom Freitag)
Vonovia SE
Bochum
Hinweisbekanntmachung gemäß § 14 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
NICHT ZUR (VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN) FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN ODER AUS EINEM LAND, IN DEM DIES GEGEN DIE GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN DES JEWEILIGEN LANDES VERSTOSSEN WÜRDE.
Die Angebotsunterlage zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot (Barangebot) der Vonovia SE, Bochum, an die Aktionäre der GSW Immobilien AG, Berlin, zum Erwerb der von ihnen gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der GSW Immobilien AG (ISIN DE000GSW1111) sowie eine unverbindliche englische Übersetzung der Angebotsunterlage sind ab heute im Internet unterhttps://de.vonovia-gsw.de/abrufbar.Gedruckte" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">https://de.vonovia-gsw.de/abrufbar.Gedruckte Exemplare der Angebotsunterlage werden bei der Commerzbank Aktiengesellschaft, Mainzer Landstraße 153, 60327 Frankfurt am Main, Deutschland, zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten und können per E-Mail an Vonovia-Offer@commerzbank.com unter Angabe der vollständigen Versandanschrift angefordert werden.Bochum, den 29. Oktober 2021Vonovia SEDer Vorstand____________________Wichtiger Hinweisiese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der GSW Immobilien AG („Zielgesellschaft“). Die Bestimmungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Regelungen sind in der Angebotsunterlage mitgeteilt, deren Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestattet wurde. Investoren und Inhabern von Aktien der Zielgesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Unterlagen zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten.Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar noch unmittelbar ein Übernahmeangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet werden, in denen dies einen Verstoß nach dem jeweiligen nationalen Recht darstellen würde.Das Übernahmeangebot wird in Bezug auf die Wertpapiere einer deutschen Gesellschaft unterbreitet und unterliegt den deutschen Veröffentlichungspflichten, die sich von denjenigen der Vereinigten Staaten unterscheiden. Das Übernahmeangebot wird in den Vereinigten Staaten gemäß einer Ausnahme von den Regeln für Übernahmeangebote (US tender offer rules) und im Übrigen in Übereinstimmung mit den Anforderungen des deutschen Rechts durchgeführt. Dementsprechend unterliegt das Übernahmeangebot Veröffentlichungspflichten und anderen verfahrensrechtlichen Anforderungen, unter anderem in Bezug auf Rücktrittsrechte, den Zeitplan für das Angebot, Abwicklungsverfahren und den Zeitpunkt von Zahlungen, die sich von denjenigen unterscheiden, die nach den US-amerikanischen Vorschriften und Gesetzen für Übernahmeangebote gelten.Der Erhalt der Bargegenleistung im Rahmen des Übernahmeangebots durch einen Aktionär der Zielgesellschaft mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten („U.S.-Aktionär“) kann eine steuerpflichtige Transaktion für Zwecke der Einkommensteuer der Vereinigten Staaten und nach den anwendbaren bundesstaatlichen und einzelstaatlichen sowie ausländischen und anderen Steuergesetzen sein. Jedem Inhaber von Aktien der Zielgesellschaft wird empfohlen, sich unverzüglich von einem unabhängigen fachkundigen Berater über die steuerlichen Folgen der Annahme des Übernahmeangebots beraten zu lassen.Die Vonovia SE („Bieterin“) und mit ihr verbundene Unternehmen oder Broker (soweit diese als Beauftragte der Bieterin oder mit ihr gemeinsam handelnder Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG handeln) können, soweit dies nach den anwendbaren Gesetzen oder Verordnungen zulässig ist, außerhalb des Übernahmeangebots vor, während oder nach der Laufzeit des Übernahmeangebots, unmittelbar oder mittelbar Aktien der Zielgesellschaft erwerben oder Vereinbarungen über den Erwerb von Aktien abschließen. Dies gilt auch für andere Wertpapiere, die in Aktien der Zielgesellschaft wandelbar, umtauschbar oder ausübbar sind. Diese Käufe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu verhandelten Konditionen abgeschlossen werden. Alle Informationen über solche Käufe werden gemäß den in Deutschland oder einer anderen relevanten Rechtsordnung geltenden Gesetzen oder Vorschriften und auf der Website der Bieterin unter https://de.vonovia-gsw.de/ veröffentlicht. Soweit Informationen über solche Käufe oder Kaufvereinbarungen in Deutschland veröffentlicht werden, gelten diese Informationen auch in den Vereinigten Staaten als öffentlich bekannt gegeben. Darüber hinaus können die Finanzberater der Bieterin auch im Rahmen des üblichen Handels mit Wertpapieren der Zielgesellschaft tätig werden, was Käufe oder Vereinbarungen zum Kauf solcher Wertpapiere einschließen kann.Für U.S.-Aktionäre kann es schwierig sein, ihre Rechte und Ansprüche aus den Wertpapiergesetzen der Vereinigten Staaten durchzusetzen, da sowohl die Zielgesellschaft als auch die Bieterin ihren Sitz in einem anderen Land als den Vereinigten Staaten haben und einige oder alle ihrer Organmitglieder in einem anderen Land als den Vereinigten Staaten ansässig sein können. U.S.-Aktionäre sind möglicherweise nicht in der Lage, eine Gesellschaft, die nicht aus den Vereinigten Staaten kommt, oder deren Organmitglieder vor einem Gericht außerhalb der Vereinigten Staaten wegen Verstößen gegen die amerikanische Wertpapiergesetze zu verklagen. Ferner kann es schwierig sein, eine Gesellschaft, die nicht aus den Vereinigten Staaten kommt, sowie ihre verbundenen Unternehmen zu zwingen, sich dem Urteil eines Gerichts der Vereinigten Staaten zu unterwerfen.
____________________
Die Veröffentlichung steht zur Verfügungim Internet unter:
https://vonovia-gsw.de/im Internet am: 29.10.2021.
Bochum, den 29. Oktober 2021
Vonovia SE
Bochum
Hinweisbekanntmachung gemäß § 14 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
NICHT ZUR (VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN) FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN ODER AUS EINEM LAND, IN DEM DIES GEGEN DIE GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN DES JEWEILIGEN LANDES VERSTOSSEN WÜRDE.
Die Angebotsunterlage zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot (Barangebot) der Vonovia SE, Bochum, an die Aktionäre der GSW Immobilien AG, Berlin, zum Erwerb der von ihnen gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der GSW Immobilien AG (ISIN DE000GSW1111) sowie eine unverbindliche englische Übersetzung der Angebotsunterlage sind ab heute im Internet unterhttps://de.vonovia-gsw.de/abrufbar.Gedruckte" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">https://de.vonovia-gsw.de/abrufbar.Gedruckte Exemplare der Angebotsunterlage werden bei der Commerzbank Aktiengesellschaft, Mainzer Landstraße 153, 60327 Frankfurt am Main, Deutschland, zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten und können per E-Mail an Vonovia-Offer@commerzbank.com unter Angabe der vollständigen Versandanschrift angefordert werden.Bochum, den 29. Oktober 2021Vonovia SEDer Vorstand____________________Wichtiger Hinweisiese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der GSW Immobilien AG („Zielgesellschaft“). Die Bestimmungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Regelungen sind in der Angebotsunterlage mitgeteilt, deren Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestattet wurde. Investoren und Inhabern von Aktien der Zielgesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Unterlagen zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten.Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar noch unmittelbar ein Übernahmeangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet werden, in denen dies einen Verstoß nach dem jeweiligen nationalen Recht darstellen würde.Das Übernahmeangebot wird in Bezug auf die Wertpapiere einer deutschen Gesellschaft unterbreitet und unterliegt den deutschen Veröffentlichungspflichten, die sich von denjenigen der Vereinigten Staaten unterscheiden. Das Übernahmeangebot wird in den Vereinigten Staaten gemäß einer Ausnahme von den Regeln für Übernahmeangebote (US tender offer rules) und im Übrigen in Übereinstimmung mit den Anforderungen des deutschen Rechts durchgeführt. Dementsprechend unterliegt das Übernahmeangebot Veröffentlichungspflichten und anderen verfahrensrechtlichen Anforderungen, unter anderem in Bezug auf Rücktrittsrechte, den Zeitplan für das Angebot, Abwicklungsverfahren und den Zeitpunkt von Zahlungen, die sich von denjenigen unterscheiden, die nach den US-amerikanischen Vorschriften und Gesetzen für Übernahmeangebote gelten.Der Erhalt der Bargegenleistung im Rahmen des Übernahmeangebots durch einen Aktionär der Zielgesellschaft mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten („U.S.-Aktionär“) kann eine steuerpflichtige Transaktion für Zwecke der Einkommensteuer der Vereinigten Staaten und nach den anwendbaren bundesstaatlichen und einzelstaatlichen sowie ausländischen und anderen Steuergesetzen sein. Jedem Inhaber von Aktien der Zielgesellschaft wird empfohlen, sich unverzüglich von einem unabhängigen fachkundigen Berater über die steuerlichen Folgen der Annahme des Übernahmeangebots beraten zu lassen.Die Vonovia SE („Bieterin“) und mit ihr verbundene Unternehmen oder Broker (soweit diese als Beauftragte der Bieterin oder mit ihr gemeinsam handelnder Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG handeln) können, soweit dies nach den anwendbaren Gesetzen oder Verordnungen zulässig ist, außerhalb des Übernahmeangebots vor, während oder nach der Laufzeit des Übernahmeangebots, unmittelbar oder mittelbar Aktien der Zielgesellschaft erwerben oder Vereinbarungen über den Erwerb von Aktien abschließen. Dies gilt auch für andere Wertpapiere, die in Aktien der Zielgesellschaft wandelbar, umtauschbar oder ausübbar sind. Diese Käufe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu verhandelten Konditionen abgeschlossen werden. Alle Informationen über solche Käufe werden gemäß den in Deutschland oder einer anderen relevanten Rechtsordnung geltenden Gesetzen oder Vorschriften und auf der Website der Bieterin unter https://de.vonovia-gsw.de/ veröffentlicht. Soweit Informationen über solche Käufe oder Kaufvereinbarungen in Deutschland veröffentlicht werden, gelten diese Informationen auch in den Vereinigten Staaten als öffentlich bekannt gegeben. Darüber hinaus können die Finanzberater der Bieterin auch im Rahmen des üblichen Handels mit Wertpapieren der Zielgesellschaft tätig werden, was Käufe oder Vereinbarungen zum Kauf solcher Wertpapiere einschließen kann.Für U.S.-Aktionäre kann es schwierig sein, ihre Rechte und Ansprüche aus den Wertpapiergesetzen der Vereinigten Staaten durchzusetzen, da sowohl die Zielgesellschaft als auch die Bieterin ihren Sitz in einem anderen Land als den Vereinigten Staaten haben und einige oder alle ihrer Organmitglieder in einem anderen Land als den Vereinigten Staaten ansässig sein können. U.S.-Aktionäre sind möglicherweise nicht in der Lage, eine Gesellschaft, die nicht aus den Vereinigten Staaten kommt, oder deren Organmitglieder vor einem Gericht außerhalb der Vereinigten Staaten wegen Verstößen gegen die amerikanische Wertpapiergesetze zu verklagen. Ferner kann es schwierig sein, eine Gesellschaft, die nicht aus den Vereinigten Staaten kommt, sowie ihre verbundenen Unternehmen zu zwingen, sich dem Urteil eines Gerichts der Vereinigten Staaten zu unterwerfen.
____________________
Die Veröffentlichung steht zur Verfügungim Internet unter:
https://vonovia-gsw.de/im Internet am: 29.10.2021.
Bochum, den 29. Oktober 2021
hier nun die offizielle Stimmrechtsmitteilung der Vonovia SE
https://www.dgap.de/dgap/News/pvr/gsw-immobilien-veroeffentl…
https://www.dgap.de/dgap/News/pvr/gsw-immobilien-veroeffentl…
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.388.796 von Muckelius am 21.09.21 18:49:05Hätte jetzt zwar die DeuWo erwartet, aber gut.
Was bringt denn eigentlich eine solche Mitteilung? "Die Vonovia SE behält sich ferner vor, in den endgültigen Bestimmungen des
Angebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten
abzuweichen." Es wird weder konkret gesagt wieviel man zahlt noch wann das Angebot kommt. Von welchen Eckdaten soll man denn so abweichen?
Was bringt denn eigentlich eine solche Mitteilung? "Die Vonovia SE behält sich ferner vor, in den endgültigen Bestimmungen des
Angebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten
abzuweichen." Es wird weder konkret gesagt wieviel man zahlt noch wann das Angebot kommt. Von welchen Eckdaten soll man denn so abweichen?
Nachricht vom 21.09.2021 | 18:32
Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: GSW Immobilien AG; Bieter: Vonovia SE
https://www.dgap.de/dgap/News/wpueg/uebernahmeangebot-zielge…
Auszug daraus:
"....Die Vonovia SE hat am 21. September 2021 entschieden, den Aktionären der GSW (GSW-Aktionäre) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien der GSW mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der GSW von EUR 1,00 je Aktie (ISIN: DE000GSW1111) (GSW-Aktien) gegen eine Barzahlung zum gesetzlichen Mindestpreis zu erwerben..."
Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: GSW Immobilien AG; Bieter: Vonovia SE
https://www.dgap.de/dgap/News/wpueg/uebernahmeangebot-zielge…
Auszug daraus:
"....Die Vonovia SE hat am 21. September 2021 entschieden, den Aktionären der GSW (GSW-Aktionäre) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien der GSW mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der GSW von EUR 1,00 je Aktie (ISIN: DE000GSW1111) (GSW-Aktien) gegen eine Barzahlung zum gesetzlichen Mindestpreis zu erwerben..."
Das gibt spannende Fragen für die kommende Hauptversammlung. Die verkauften Einheiten an das Land Berlin sind wohl fast alles ehemalige GSW-Wohnungen. Vor allem die uninteressanten Bestände für unglaubliche Verkaufspreise. Was passiert mit dem Geld? Es wird ja nicht innerhalb der GSW reinvestiert werden? Liegt dann als riesige "Liquiditätsabraumhalde" rum?
"Welche Siedlungen oder einzelne Gebäude nun zurückgekauft werden, ist streng geheim. Zu erfahren ist nur, dass etwa das Falkenhagener Feld in Spandau mit 5800 Wohnungen, die Thermometersiedlung in Lichterfelde (Steglitz-Zehlendorf) mit 2400 und die Neuköllner Highdeck-Siedlung mit 2400 Einheiten zu den Kaufobjekten gehören sollen.
Diese drei Siedlungen umfassen mehr als 10.000 der 14.000 für einen Kauf ausgewählte Wohneinheiten. Sie gehören zu den Beständen der von der Deutschen Wohnen übernommenen GSW, die das Land Berlin 2004 privatisiert hatte. Der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) hatte 2019 angekündigt, die GSW zurückkaufen zu wollen. Nun werden es nur Teile davon sein.
Wie viel Geld die Landesunternehmen aufbringen müssen, ist vertraulich
Howoge, Degewo und die aus den Immobilienbeständen der früheren Bankgesellschaft Berlin entstandene Berlinovo sollen das Gesamtpaket schultern, ohne dass Senat und Abgeordnetenhaus dazu Geld aus dem Landeshaushalt beisteuern. Möglich werden soll das, weil nur der Ertragswert fällig werden soll. Das bedeutet, dass die Erwerber den Rückkauf und die dafür notwendigen Kredite aus den laufenden Erlösen aus der Vermietung finanzieren können.
Wie viel Geld die drei Landesunternehmen für den Kauf aufbringen müssen, ist ebenfalls noch vertraulich. Die Rede ist aber von 2000 bis 2500 pro Quadratmeter, was bei den vorherrschenden Wohnungsgrößen zwischen 60 und 80 Quadratmetern zwischen 120.000 und 150.000 Euro pro Einheit bedeuten würde. Demnach hätte der gesamte Deal ein Volumen von rund zwei Milliarden Euro."
Quelle: https://www.morgenpost.de/berlin/article233221511/Berlin-kau…
"Welche Siedlungen oder einzelne Gebäude nun zurückgekauft werden, ist streng geheim. Zu erfahren ist nur, dass etwa das Falkenhagener Feld in Spandau mit 5800 Wohnungen, die Thermometersiedlung in Lichterfelde (Steglitz-Zehlendorf) mit 2400 und die Neuköllner Highdeck-Siedlung mit 2400 Einheiten zu den Kaufobjekten gehören sollen.
Diese drei Siedlungen umfassen mehr als 10.000 der 14.000 für einen Kauf ausgewählte Wohneinheiten. Sie gehören zu den Beständen der von der Deutschen Wohnen übernommenen GSW, die das Land Berlin 2004 privatisiert hatte. Der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) hatte 2019 angekündigt, die GSW zurückkaufen zu wollen. Nun werden es nur Teile davon sein.
Wie viel Geld die Landesunternehmen aufbringen müssen, ist vertraulich
Howoge, Degewo und die aus den Immobilienbeständen der früheren Bankgesellschaft Berlin entstandene Berlinovo sollen das Gesamtpaket schultern, ohne dass Senat und Abgeordnetenhaus dazu Geld aus dem Landeshaushalt beisteuern. Möglich werden soll das, weil nur der Ertragswert fällig werden soll. Das bedeutet, dass die Erwerber den Rückkauf und die dafür notwendigen Kredite aus den laufenden Erlösen aus der Vermietung finanzieren können.
Wie viel Geld die drei Landesunternehmen für den Kauf aufbringen müssen, ist ebenfalls noch vertraulich. Die Rede ist aber von 2000 bis 2500 pro Quadratmeter, was bei den vorherrschenden Wohnungsgrößen zwischen 60 und 80 Quadratmetern zwischen 120.000 und 150.000 Euro pro Einheit bedeuten würde. Demnach hätte der gesamte Deal ein Volumen von rund zwei Milliarden Euro."
Quelle: https://www.morgenpost.de/berlin/article233221511/Berlin-kau…
Vonovia hat zwischenzeitlich ein neues Übernahmengebot für die Deutsche Wohnen an den Start gebracht.
Heute wurde der Bericht zum Halbjahr der GSW veröffentlicht
https://gsw.ag/download/companies/gswimmobilien/Quarterly%20…
Heute wurde der Bericht zum Halbjahr der GSW veröffentlicht
https://gsw.ag/download/companies/gswimmobilien/Quarterly%20…
...oder auch nicht
Nachricht vom 23.07.2021 | 19:10
Deutsche Wohnen SE: Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot von Vonovia voraussichtlich nicht erfolgreich
https://www.dgap.de/dgap/News/corporate/deutsche-wohnen-frei…
Nachricht vom 23.07.2021 | 19:10
Deutsche Wohnen SE: Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot von Vonovia voraussichtlich nicht erfolgreich
https://www.dgap.de/dgap/News/corporate/deutsche-wohnen-frei…
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.978.298 von Muckelius am 28.04.21 16:20:06nun wird der Großaktionär von GSW selbst übernommen
Nachricht vom 24.05.2021 | 22:22
Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: Deutsche Wohnen SE; Bieter: Vonovia SE
https://www.dgap.de/dgap/News/wpueg/uebernahmeangebot-zielge…
Nachricht vom 24.05.2021 | 22:22
Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: Deutsche Wohnen SE; Bieter: Vonovia SE
https://www.dgap.de/dgap/News/wpueg/uebernahmeangebot-zielge…
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.825.541 von Muckelius am 15.04.21 11:16:41Tagesordnung der kommenden Hauptversammlung wurde veröffentlicht
https://www.dgap.de/dgap/News/hauptversammlung/gsw-immobilie…
https://www.dgap.de/dgap/News/hauptversammlung/gsw-immobilie…
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.352.377 von Andrija am 27.08.19 16:56:36zur info
ROUNDUP: Bundesverfassungsgericht kippt Berliner Mietendeckel
https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2021-04/5258182…
ROUNDUP: Bundesverfassungsgericht kippt Berliner Mietendeckel
https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2021-04/5258182…
GSW Immobilien (Berlin) IPO 19 bis 23 Euro - hohe Kursgewinne?