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    GreenX Metals ehemals Prairie Down - Kohle aus Polen! (Seite 301)

    eröffnet am 29.03.14 15:04:04 von
    neuester Beitrag 06.07.22 17:34:41 von
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      schrieb am 07.01.20 20:36:06
      Beitrag Nr. 11.582 ()
      Das Oberste Gericht - höchste Instanz in allen Zivil-, Straf- und Wirtschaftsprozessen und zudem entscheidend für die Anerkennung polnischer Wahlen - war Polens letzte unabhängige Justizinstanz. Am Dienstag trat dann ein Gesetz in Kraft, welches das Oberstes Gericht der Regierung und dem von der Regierungspartei PiS gestellten Staatspräsidenten unterstellt. Eine neue, vom Justizminister-Generalstaatsanwalt kontrollierte Disziplinarkammer soll Richter auf Linie bringen. Eine Sonderkammer soll jedes seit 1997 ergangene, rechtskräftige Urteil aufheben dürfen: Die Venedig-Kommission, weltweit führendes Fachorgan für Verfassungsfragen, sieht dies als Rückkehr zur Sowjetjustiz, einem System ohne Rechtssicherheit.

      Noch Fragen warum man so verfährt wie man gerade verfährt?
      GreenX Metals | 0,133 €
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      schrieb am 07.01.20 20:33:28
      Beitrag Nr. 11.581 ()
      Die zivilrechtliche Klage dauert an...

      Ich weiß wirklich nicht wie man so blauäugig sein kann, und glaubt die von der Regierung eingesetzten Richter würden Recht sprechen oder den Vorfall in irgendeiner Weise zeitnah zu behandeln

      Kann nur den Kopf schütteln, was man aus den oben genannten Urteilen gemacht hat.
      Man hat die Rechte Bogdanke gegeben und nicht PM.
      Und wer glaubt das ein Internationales Schiedsgericht auch nur ansatzweise Einfluss in Polen hat, der hat sich getäuscht. Selbst bei einem Urteil pro PM wird man PM das Leben so dermaßen schwer machen, wie es nur geht.

      Ihr vergesst das Polen diverse Gerichtsreformen durchgesetzt hat. Der "Unrechtsstaat" hat jede Menge Repressalien zur Verfügung um Richter auf den richtigen Kurs zu trimmen, da hilft auch kein Europäischer Gerichtshof, denn 24 von 74 Richter sind bereits entlassen worden.
      Die Polen schaffen Fakten, und dagegen ist es schwieriger zu kämpfen.

      Das einzige was mich noch hält, ist der Kurs der noch nicht eingesackt ist und meine Aversion im minus zu verkaufen.
      GreenX Metals | 0,133 €
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      schrieb am 07.01.20 20:26:43
      Beitrag Nr. 11.580 ()
      Nur Debiensko wäre echt noch interessant, wie es hier mit der Rechtssicherheit aussieht,.....
      GreenX Metals | 0,133 €
      Avatar
      schrieb am 07.01.20 20:00:33
      Beitrag Nr. 11.579 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.306.645 von TAG-12 am 07.01.20 19:22:36Danke, super Beitrag!
      Klingt sehr plausibel :)
      Und eine Gesetzesänderung zur Enteignung zu verwenden ist doch ganz ein typischer Fall für ein internationales Schiedsgericht, oder?:cool:
      GreenX Metals | 0,133 €
      Avatar
      schrieb am 07.01.20 19:22:36
      Beitrag Nr. 11.578 ()
      Also das mit den Text Markierungen hat nicht so funktionier ,was ich meine ist das
      1) Diese Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichts ist endgültig, kann nicht angefochten werden und hat die Entscheidung des Regionalverwaltungsgerichts 2016 bestätigt
      Die Urteile des Obersten Verwaltungsgerichtshofs bestätigen zweifelsfrei, dass die Ansprüche von Bogdanka aus dem Jahr 2013 gegenüber K-6-7 unbegründet und unzulässig sind. Der Vorstand stellt fest, dass die Ansprüche von Bogdanka von den polnischen Gerichten in mehreren Urteilen abgewiesen wurden.
      2) Im April 2018 reichte Prairie eine zivilrechtliche Klage gegen das MoE
      3) Im Anschluss an die Einreichung der oben genannten zivilrechtlichen Klage durch Prairie hat das polnische Zivilgericht Prairie eine einstweilige Verfügung erteilt.
      4) Ein Berufungsgericht in Warschau hat nun die Entscheidung des Zivilgerichts aufgehoben und die einstweilige Verfügung aufgehoben.
      5) Jetzt hat die polnische Regierung noch eine Gesetzes Änderung im Bergbaurecht gemacht um somit das Urteil zu ändern
      nach dieser Rechtslage denke ich das die Polen keine Erfolg mit ihrer Taktik vor einer EU Gericht haben
      GreenX Metals | 0,132 €
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      schrieb am 07.01.20 16:32:58
      Beitrag Nr. 11.577 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.304.602 von OliKo am 07.01.20 16:25:30Sag ich doch... am Ende knallt die Peitsche...
      Und die Polen müssen den Arsch hinhalten
      GreenX Metals | 0,133 €
      Avatar
      schrieb am 07.01.20 16:25:30
      Beitrag Nr. 11.576 ()
      Wenn man davon ausgehen möchte, das am 10.01. die Genehmigung kommen sollte, um Prairie mit einem Gebiet abzuspeisen, damit Sie die Füße stillhalten...

      muß aber auch bedenken, die Sie Prairie damit das nötige Kapital zur Verfügung stellen um zu Klagen.

      Das wird nicht passieren...


      So schlecht ist es doch garnicht, wenn Bogdanka schon mal auf Ihre Kosten aufbaut und fördert, dann braucht Prairie (nach dem Schiedsspruch 2025) es ja nur noch die Kohle aufladen und verkaufen...
      GreenX Metals | 0,133 €
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      schrieb am 07.01.20 15:59:21
      Beitrag Nr. 11.575 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.303.840 von Info0815 am 07.01.20 15:21:06
      Habe nach dem letzten Freitag bald meinen glauben an einem Rechtstaat der hier in mitten von Europa ist verloren aber heute alles noch einmal Revue passieren lasen und da auf einige feste Fakten gestoßen die mich wieder mit einige positive Gefühle in die Zukunft sehen lassen.
      Zu Recherche nehme ich den Prairie Mining Ltd Quartalsbericht März 2019
      RNS-Nummer: 0193W 12. April 2019 zur Hand diesen werde ich ein teil kopieren und mit den Stell die mir wichtig erscheinen markieren.
      Jan Karski Mine

      · Während des Quartals wies das Oberste Verwaltungsgericht Polens die Verwaltungsbeschwerden von Bogdanka gegen das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten in Bezug auf die Ablehnung des Antrags von Bogdanka auf eine Bergbaukonzession für die Lagerstätte K-6-7 bei Jan Karski aus dem Jahr 2013 endgültig und vollständig zurück.

      · Das Oberste Verwaltungsgericht hat auch die Entscheidung des Regionalverwaltungsgerichts 2016 bestätigt, mit der das MoE verpflichtet wurde, den Nachtrag Nr. 3 von Prairie für die K-6-7-Lagerstätte zu genehmigen. Nachtrag Nr. 3 ist eine detaillierte Ressourcenschätzung für die Lagerstätte K-6-7 gemäß den polnischen geologischen Berichtsstandards und basiert auf den Ergebnissen des Explorationsprogramms von Prairie in der Lagerstätte.

      · Nach dem Ende des Quartals hob ein Berufungsgericht in Warschau die einstweilige Verfügung des Zivilgerichts auf, die zu Gunsten von Prairie erlassen worden war, und hinderte das Ministerium daran, einer anderen Partei außer Prairie einen Bergbau-Nießbrauch oder eine Explorations- / Bergbau-Konzession zu erteilen. Prairie ist der Ansicht, dass die Entscheidung des Berufungsgerichts grundlegend fehlerhaft ist, und wird daher alle anderen Maßnahmen prüfen, die zur Wahrung seiner Rechte erforderlich sind.

      · Das Verfahren des Unternehmens zur Aufhebung der einstweiligen Verfügung gegen Jan Karski vor dem Zivilgericht ist noch nicht abgeschlossen und wird von der Entscheidung des Berufungsgerichts zur Aufhebung der einstweiligen Verfügung nicht berührt.
      Drauf hin ist die jetzige Genehmigung für Bogdanka entstanden hier möchte ich schon darauf hinweisen das es sich um zwei verschiedene Gerichte handelt und um unterschiedliche Verfahren.
      JAN-KARSKI-MINE
      Das Bergwerk Jan Karski ("Jan Karski") ist ein groß angelegtes Projekt für halbweiche Kokskohle im Lubliner Kohlebecken im Südosten Polens………………
      will jetzt nicht alles noch einmal hier auf führen nur ein Auszug von diesem Absatz:



      Positive Urteile des Obersten Verwaltungsgerichts
      Das Oberste Verwaltungsgericht Polens hat die Verwaltungsbeschwerden von Bogdanka gegen das polnische Verteidigungsministerium bezüglich der Ablehnung des Antrags von Bogdanka für 2013 auf eine Bergbaukonzession für die Lagerstätte K-6-7 bei Jan Karski endgültig und vollständig zurückgewiesen.
      Diese Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichts ist endgültig, kann nicht angefochten werden und hat die Entscheidung des Regionalverwaltungsgerichts 2016 bestätigt, die die ursprüngliche Entscheidung von 2015 bestätigt, in der der Antrag von Bogdanka auf eine Bergbaukonzession abgelehnt wurde. Es wurde festgestellt, dass die Erteilung einer Bergbaukonzession an Bogdanka einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Bestimmungen des polnischen Geologie- und Bergbaugesetzes (GML) darstellen und gegen die in der polnischen Verfassung verankerte Rechtsstaatlichkeit verstoßen würde.
      In einem zweiten Urteil hat das Oberste Verwaltungsgericht die Entscheidung des Regionalverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2016 bestätigt, die das MoE verpflichtet, den von Prairie vorgelegten Nachtrag Nr. 3 für die Lagerstätte K-6-7 zu genehmigen. Addendum Nr. 3 ist eine detaillierte Ressourcenschätzung für die Lagerstätte K-6-7 gemäß den polnischen geologischen Berichtsstandards und basiert auf den Ergebnissen des Explorationsprogramms von Prairie an der Lagerstätte. Diese Beschwerde wurde von Prairie im Jahr 2015 gegen das MoE gekauft. Das Urteil des Gerichts wird nun an das MoE zurückverwiesen, und das MoE soll die ursprüngliche Entscheidung unter Berücksichtigung des Gerichtsurteils umgehend neu bewerten.
      Die Urteile des Obersten Verwaltungsgerichtshofs bestätigen zweifelsfrei, dass die Ansprüche von Bogdanka aus dem Jahr 2013 gegenüber K-6-7 unbegründet und unzulässig sind. Der Vorstand stellt fest, dass die Ansprüche von Bogdanka von den polnischen Gerichten in mehreren Urteilen abgewiesen wurden.
      Die einstweilige Verfügung gegen das polnische Umweltministerium wurde aufgehoben.
      Im April 2018 reichte Prairie eine zivilrechtliche Klage gegen das MoE ein, da es Prairie keinen Nießbrauchsrechtsvertrag über die Jan Karski-Konzessionen gewährt hat, um die Sicherheit der Besitzverhältnisse des Unternehmens über das Projekt zu schützen.
      Das Unternehmen hatte das vorrangige Recht erhalten, sich im Jahr 2015 um eine Bergbaukonzession bei Jan Karski zu bewerben, nachdem es das polnische Geologie- und Bergbaugesetz (2011) vollständig erfüllt hatte.
      Im Anschluss an die Einreichung der oben genannten zivilrechtlichen Klage durch Prairie hat das polnische Zivilgericht Prairie eine einstweilige Verfügung erteilt, die es dem MoE untersagt, Schürfungs-, Explorations- oder Bergbaukonzessionen zu erteilen und bis zum Abschluss eines vollständigen Gerichtsverfahrens Nießbrauchsvereinbarungen mit einer anderen Partei abzuschließen.In seinem Urteil stellte das Gericht fest, dass: "Aufgrund der Beweislage kann man an dieser Stelle feststellen, dass der Kläger [Prairie] das Recht hat, den Abschluss des beantragten Nießbrauchvertrags für das Steinkohlerevier 'Lublin' (auch bekannt als Jan Karski) zu beantragen, der sich aus Artikel 15 des Geologie- und Bergbaugesetzes [2011] ergibt.
      Ein Berufungsgericht in Warschau hat nun die Entscheidung des Zivilgerichts aufgehoben und die einstweilige Verfügung aufgehoben. Prairie ist der Ansicht, dass die Entscheidung des Berufungsgerichts grundlegend fehlerhaft ist, da sie die rückwirkende Anwendung der geänderten Fassung des Geologie- und Bergbaugesetzes vom August 2018 zur Folge hat und (fälschlicherweise) zu dem Schluss kommt, dass Prairie kein Prioritätsrecht über die gesamte Lagerstätte Lublin hatte.

      Die zivilrechtliche Klage von Prairie gegen das MoE wegen des Versäumnisses, dem Unternehmen einen Nießbrauchsrechtsvertrag für den Bergbau bei Jan Karski zu gewähren, dauert an und wird vom Berufungsgericht nicht berührt.
      Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)
      Jetzt hatt die Polnische Regierung noch eine Gesetzes Änderung im Bergbaurecht gemacht um somit das Urteil zu ändern, um welches es sich jetzt hantelt bin ich mir noch nicht ganz sicher ,denke aber es handelt sich um das Zivilgericht verfahren
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      schrieb am 07.01.20 15:57:49
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      schrieb am 07.01.20 15:49:16
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