Coinbase Inc - Die größte US-Handelsplattform für Kryptowährungen (Seite 67)
eröffnet am 28.02.21 00:19:42 von
neuester Beitrag 06.05.24 09:45:12 von
neuester Beitrag 06.05.24 09:45:12 von
Beiträge: 1.126
ID: 1.343.499
ID: 1.343.499
Aufrufe heute: 144
Gesamt: 116.729
Gesamt: 116.729
Aktive User: 0
ISIN: US19260Q1076 · WKN: A2QP7J · Symbol: COIN
226,93
USD
+1,65 %
+3,68 USD
Letzter Kurs 23:16:43 Nasdaq
Neuigkeiten
03.05.24 · wallstreetONLINE Redaktion |
05.05.24 · Felix Haupt Anzeige |
03.05.24 · Roland Jegen Anzeige |
03.05.24 · Der Aktionär TV |
Werte aus der Branche Finanzdienstleistungen
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
40,00 | +300,00 | |
0,6550 | +43,17 | |
1,3100 | +43,17 | |
1,4600 | +43,14 | |
1,0500 | +22,09 |
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
6,6600 | -9,88 | |
30,85 | -9,93 | |
14,750 | -14,14 | |
1,8775 | -14,17 | |
1.138,25 | -16,86 |
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
wert zu sehen
e-mail von coinbase....
Unsere AGB ändern sich
Hallo xxx
Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass sich unsere AGB am 2. August 2021 ändern werden. Da es einige Veränderungen geben wird, haben wir für Sie eine Zusammenfassung erstellt.
Falls Sie mit den Änderungen nicht einverstanden sind, können Sie Ihr Konto schließen. Wenn Sie dies bis zum 2. August nicht getan haben, gehen wir davon aus, dass Sie mit den Änderungen einverstanden sind. Bei der ersten Anmeldung in Ihrem Coinbase-Konto, am oder nach dem 2. August, werden Sie die AGB akzeptieren müssen, indem Sie auf den dazu angezeigten Button klicken.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Coinbase Team
Zusammenfassung der Änderungen der deutschen Nutzungsvereinbarung - August 2021
Hier ist eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen und Klarstellungen:
Änderung der Details des Coinbase-Unternehmens (oder der Unternehmen), das bzw. die die Dienstleistungen für Sie erbringt bzw. erbringen, um widerzuspiegeln, dass Sie nun Dienstleistungen von einer neuen deutschen Einheit erhalten.
Neue Details bezüglich der anwendbaren Aufsichtsbehörde (die deutsche BaFin), und einschließlich der Risikowarnungen, wie nach deutschem Recht erforderlich.
Hinzufügung spezifischer Verweise auf die anwendbare deutsche Gesetzgebung, wie z. B. das Geldwäschegesetz oder das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
Aufnahme einer Erklärung, dass Sie als Kunde einer zugelassenen deutschen Einrichtung eine Beschwerde über die Dienstleistungen von Coinbase Deutschland bei der BaFin oder einer Industrie- und Handelskammer einreichen können.
Änderung der Bestimmungen rund um die Haftung von Coinbase im Schadensfall, entsprechend dem deutschen Recht.
Änderung des auf die Nutzungsvereinbarung anwendbaren Rechts und des Ortes der Gerichte, die über etwaige Streitigkeiten entscheiden würden.
Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)
https://help.coinbase.com/en/coinbase/other-topics/legal-pol…
Unsere AGB ändern sich
Hallo xxx
Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass sich unsere AGB am 2. August 2021 ändern werden. Da es einige Veränderungen geben wird, haben wir für Sie eine Zusammenfassung erstellt.
Falls Sie mit den Änderungen nicht einverstanden sind, können Sie Ihr Konto schließen. Wenn Sie dies bis zum 2. August nicht getan haben, gehen wir davon aus, dass Sie mit den Änderungen einverstanden sind. Bei der ersten Anmeldung in Ihrem Coinbase-Konto, am oder nach dem 2. August, werden Sie die AGB akzeptieren müssen, indem Sie auf den dazu angezeigten Button klicken.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Coinbase Team
Zusammenfassung der Änderungen der deutschen Nutzungsvereinbarung - August 2021
Hier ist eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen und Klarstellungen:
Änderung der Details des Coinbase-Unternehmens (oder der Unternehmen), das bzw. die die Dienstleistungen für Sie erbringt bzw. erbringen, um widerzuspiegeln, dass Sie nun Dienstleistungen von einer neuen deutschen Einheit erhalten.
Neue Details bezüglich der anwendbaren Aufsichtsbehörde (die deutsche BaFin), und einschließlich der Risikowarnungen, wie nach deutschem Recht erforderlich.
Hinzufügung spezifischer Verweise auf die anwendbare deutsche Gesetzgebung, wie z. B. das Geldwäschegesetz oder das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
Aufnahme einer Erklärung, dass Sie als Kunde einer zugelassenen deutschen Einrichtung eine Beschwerde über die Dienstleistungen von Coinbase Deutschland bei der BaFin oder einer Industrie- und Handelskammer einreichen können.
Änderung der Bestimmungen rund um die Haftung von Coinbase im Schadensfall, entsprechend dem deutschen Recht.
Änderung des auf die Nutzungsvereinbarung anwendbaren Rechts und des Ortes der Gerichte, die über etwaige Streitigkeiten entscheiden würden.
Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)
https://help.coinbase.com/en/coinbase/other-topics/legal-pol…
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.635.732 von namidog am 28.06.21 22:02:05Ja, weil der Wert immer noch den Bitcoin nachzeichnet. Der hat sich auch leicht erholt.
Ist deswegen beim Bitcoin alles wieder im Lot? Nein. Und genauso verhält es sich bei Coinbase. Daher geht hier bei so einer Meldung auch nicht die Post ab 😉
Ist deswegen beim Bitcoin alles wieder im Lot? Nein. Und genauso verhält es sich bei Coinbase. Daher geht hier bei so einer Meldung auch nicht die Post ab 😉
Coinbase-Aktie springt hoch: BaFin genehmigt Coinbase Kryptoverwahrung und Eigenhandel
Die BaFin gab am Montag in Frankfurt bekannt, der Coinbase Germany Gmbh eine entsprechende Erlaubnis erteilt zu haben.
https://www.finanzen.net/nachricht/aktien/erstmals-genehmigt…
Die BaFin gab am Montag in Frankfurt bekannt, der Coinbase Germany Gmbh eine entsprechende Erlaubnis erteilt zu haben.
https://www.finanzen.net/nachricht/aktien/erstmals-genehmigt…
+ 10 % und so ruhig hier 🥱
Seit dem Tiefpunkt am Dienstag gibt sich der Kurs recht bullisch.
Hier in €:
🎵
Hier in €:
🎵
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.611.141 von himmlesforte77 am 25.06.21 09:53:07
Nix 250 - die waren gerade massiv am Abtauchen, bevor Tante Käthe mit ihrem Fantasiepush 3000US$ auf die Matte kam!
An den folgenden Tagen hat die dann massiv verkauft! Das nennt man dann eigentlich vorsätzliche Marktmanipulation. Ist heutzutage aber nur noch ein vernachlässigbares Kavaliersdelikt, also ohne weitere Auswirkung seitens der Börsenaufsicht. Bestimmte Marktteilnehmer haben hier seit vielen Jahren schon völlige Narrenfreiheit
Zitat von himmlesforte77: Man sieht, Du hast es voll drauf. Cathy Wood hat den Tesla-Kurs auf 3000$ taxiert. Da standen die Aktien bei 250$ und die shortys im Tesla-Thread haben sich köstlich amüsiert. Da lacht nun keiner mehr, die sind alle pleite. Ich würde ja a bisserl vorsichtig sein. Sonst bist Du morgen vielleicht pleite und alle lachen über Dich.
Nix 250 - die waren gerade massiv am Abtauchen, bevor Tante Käthe mit ihrem Fantasiepush 3000US$ auf die Matte kam!
An den folgenden Tagen hat die dann massiv verkauft! Das nennt man dann eigentlich vorsätzliche Marktmanipulation. Ist heutzutage aber nur noch ein vernachlässigbares Kavaliersdelikt, also ohne weitere Auswirkung seitens der Börsenaufsicht. Bestimmte Marktteilnehmer haben hier seit vielen Jahren schon völlige Narrenfreiheit
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.621.341 von musv76 am 26.06.21 11:07:19Mir ist ziemlich egal, was Du glaubst oder nicht glaubst. Dieser Threads erinnert mich aber verdammt an den Tesla-Thread. Wahrscheinlich sind sogar die selben Leute nur mit anderen Nicks hier. 🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.611.141 von himmlesforte77 am 25.06.21 09:53:07
Damals hab ich auch gekauft und durch auch einen kleinen Gewinn mitgenommen. Das hätte aber auch schief gehen können. Zu dem Zeitpunkt war Tesla fast pleite.
Warum so aggressiv? Erstens shorte ich nicht, und zweitens bin ich, wie vermutlich fast alle anderen hier, nur Kleinanleger.
Ich seh durchaus Potential für Coinbase. Ich kann nur nicht einschätzen, wo ein brauchbares Einstiegslimit liegt.
Fakt ist der, dass der Börsengang nahe dem ATH des Bitcoins stattgefunden hat. Einen erfolgreicheren Zeitpunkt zum Geldeinsammeln konnten die Eigentümer gar nicht finden. Wäre die Aktie schon notiert gewesen, hätte sie auch in diesem Zeitraum ein ATH gehabt. Und die aktuelle Marktkapitalisierung von 26 Mrd € lässt jetzt nicht gerade auf eine Verdopplung des Kurses in absehbarer Zeit schließen.
Zitat von himmlesforte77: Cathy Wood hat den Tesla-Kurs auf 3000$ taxiert. Da standen die Aktien bei 250$
Damals hab ich auch gekauft und durch auch einen kleinen Gewinn mitgenommen. Das hätte aber auch schief gehen können. Zu dem Zeitpunkt war Tesla fast pleite.
Zitat von himmlesforte77: Sonst bist Du morgen vielleicht pleite und alle lachen über Dich.
Warum so aggressiv? Erstens shorte ich nicht, und zweitens bin ich, wie vermutlich fast alle anderen hier, nur Kleinanleger.
Ich seh durchaus Potential für Coinbase. Ich kann nur nicht einschätzen, wo ein brauchbares Einstiegslimit liegt.
Fakt ist der, dass der Börsengang nahe dem ATH des Bitcoins stattgefunden hat. Einen erfolgreicheren Zeitpunkt zum Geldeinsammeln konnten die Eigentümer gar nicht finden. Wäre die Aktie schon notiert gewesen, hätte sie auch in diesem Zeitraum ein ATH gehabt. Und die aktuelle Marktkapitalisierung von 26 Mrd € lässt jetzt nicht gerade auf eine Verdopplung des Kurses in absehbarer Zeit schließen.
03.05.24 · wallstreetONLINE Redaktion · BTC zu USD |
03.05.24 · Der Aktionär TV · Apple |
03.05.24 · BörsenNEWS.de · Coinbase |
02.05.24 · Business Wire (engl.) · Coinbase |
01.05.24 · wallstreetONLINE Redaktion · Apple |
18.04.24 · Business Wire (engl.) · Coinbase |
17.04.24 · wallstreetONLINE Redaktion · Tesla |