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    Camera Work AG - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.07.12 13:08:55 von
    neuester Beitrag 30.06.19 10:02:37 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.175.397
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    ISIN: DE0006771504 · WKN: 677150
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      Avatar
      schrieb am 08.07.12 13:08:55
      Beitrag Nr. 1 ()
      Camera Work AG
      Berlin
      ISIN DE0006771504 – WKN 677 150
      Einladung
      zur ordentlichen Hauptversammlung
      Wir laden unsere Aktionäre zu der am
      10. August 2012, um 12.00 Uhr
      in unseren neuen Räumlichkeiten in der CWC GALLERY
      im 2. Obergeschoss der Ehemaligen Jüdischen Mädchenschule
      Auguststraße 11–13
      10117 Berlin-Mitte
      stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
      Tagesordnung
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Camera Work AG mit dem Lagebericht des Vorstands für die AG und des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2011
      2.

      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2011

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.687.845,82 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen.
      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
      4.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
      5.

      Beschlussfassung über die Bestellung des Prüfers zur Erstellung der Plausibilitätsbeurteilung für das Geschäftsjahr 2012

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Steuerberatungsgesellschaft Bruder & Walte, Hamburg als Prüfer zur Erstellung der Plausibilitätsbeurteilung für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
      6.

      Beschlussfassung über die Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder

      Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 8 Abs. 1 der Satzung, §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG aus drei Mitgliedern zusammen, die alle von der Hauptversammlung zu wählen sind. Die Amtszeit aller bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf der heutigen ordentlichen Hauptversammlung am 10. August 2012.

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats für eine neue Amtsperiode wiederzubestellen, also durch die Hauptversammlung folgende Vertreter der Aktionäre für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 beschließt, erneut in den Aufsichtsrat zu wählen:
      a)

      Herrn Georg Klöcker, selbstständiger Geschäftsmann, Köln

      Herr Klöcker hat keine Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien.
      b)

      Herrn Martin Fervers, Rechtsanwalt, Köln

      Herr Fervers hat keine Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien.
      c)

      Herrn Clemens J. Vedder, Kaufmann, Meilen (Schweiz)

      Herr Vedder hat keine Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien.

      Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Vertreter der Anteilseigner nicht an Wahlvorschläge gebunden.
      Teilnahmebedingungen

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig bei der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache angemeldet und der Gesellschaft einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes ihres depotführenden Instituts in deutscher oder englischer Sprache übermittelt haben. Der Nachweis hat sich hierbei auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (20. Juli 2012, 0:00 Uhr) zu beziehen und muss der Gesellschaft – ebenso wie die Anmeldung – spätestens am 3. August 2012, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:

      Camera Work AG
      – Hauptversammlung 2012 –
      Kantstr. 149
      D-10623 Berlin
      Telefax: 030-31007780

      Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Die Vollmacht ist in Textform (beispielsweise schriftlich oder per Telefax oder E-Mail) zu erteilen, wobei jedoch etwa geltende Besonderheiten im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder einer dem gleichgestellten Person oder Institution (vgl. § 135 Abs. 8 und 10 AktG) unberührt bleiben. Vollmachtsformulare stellen wir Ihnen gern zur Verfügung; bitte fordern Sie diese unter der unten genannten Adresse bei der Abteilung Investor Relations unserer Gesellschaft an (Kontaktdaten siehe oben).

      Wir geben bekannt, dass im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung insgesamt 38.625 Aktien der Camera Work AG ausgegeben sind, die 38.625 Stimmen in der Hauptversammlung gewähren.

      Anträge gegen die Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat oder Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, die bis zum 26. Juli 2012, 24.00 Uhr, samt Begründung – wobei für Wahlvorschläge keine Pflicht zu ihrer Begründung besteht – bei der Gesellschaft unter der unten genannten Adresse eingehen, werden, soweit sie rechtlich zulässig sind, unter der Internetadresse www.camerawork.de zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den Gegenanträgen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

      Aktionäre, die Anfragen zur Hauptversammlung haben oder Anträge nach § 126 AktG stellen oder Wahlvorschläge nach § 127 AktG unterbreiten wollen, bitten wir, diese an folgende Anschrift zu richten:

      Camera Work AG
      – Hauptversammlung 2011 –
      Kantstr. 149
      D-10623 Berlin
      Telefax: 030-31007780
      E-Mail: contact@camerawork.de

      Wir würden uns freuen, Sie in Berlin begrüßen zu dürfen.



      Berlin, im Juli 2012

      Camera Work AG

      Der Vorstand

      Ute Hartjen Benjamin Jäger

      ebundesanzeiger vom 03.07.2012
      Avatar
      schrieb am 22.07.13 19:58:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      Camera Work AG
      Berlin
      ISIN DE0006771504 – WKN 677 150
      Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
      Wir laden unsere Aktionäre zu der am
      29. August 2013 um 12.00 Uhr
      in den neuen Räumlichkeiten des MUSEUMS THE KENNEDYS
      im 2. Obergeschoss der Ehemaligen Jüdischen Mädchenschule
      Auguststraße 11–13
      10117 Berlin
      stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
      Tagesordnung
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Camera Work AG mit dem Lagebericht des Vorstands für die AG und des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2012
      2.

      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2012

      Der Jahresüberschuss der Camera Work AG für das Geschäftsjahr 2012 beträgt gemäß aufgestelltem Jahresabschluss vom
      17. Juni 2013 € 285.130,69. Unter Einbeziehung des Gewinnvortrags beträgt der Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2012 € 1.972.976,51.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2012 in Höhe von € 1.972.976,51 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen, also wie folgt zu verwenden:
      I. Verteilung an die Aktionäre: € 0,00
      II. Einstellung in die Gewinnrücklagen: € 0,00
      III. Gewinnvortrag € 1.972.976,51
      IV. Bilanzgewinn € 1.972.976,51
      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
      4.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
      5.

      Beschlussfassung über die Bestellung des Prüfers zur Erstellung der Plausibilitätsbeurteilung für das Geschäftsjahr 2013

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Steuerberatungsgesellschaft Bruder & Walte, Hamburg als Prüfer zur Erstellung der Plausibilitätsbeurteilung für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen.
      Teilnahmebedingungen

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig bei der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache angemeldet und der Gesellschaft einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes ihres depotführenden Instituts in deutscher oder englischer Sprache übermittelt haben. Der Nachweis hat sich hierbei auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (8. August 2013, 0:00 Uhr) zu beziehen und muss der Gesellschaft – ebenso wie die Anmeldung – spätestens am 22. August 2013, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:


      Camera Work AG
      – Hauptversammlung 2013 –
      Kantstr. 149
      D-10623 Berlin
      Telefax: 030-31007780

      Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Die Vollmacht ist in Textform (beispielsweise schriftlich oder per Telefax oder E-Mail) zu erteilen, wobei jedoch etwa geltende Besonderheiten im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder einer dem gleichgestellten Person oder Institution (vgl. § 135 Abs. 8 und 10 AktG) unberührt bleiben. Vollmachtsformulare stellen wir Ihnen gern zur Verfügung; bitte fordern Sie diese unter der unten genannten Adresse bei der Abteilung Investor Relations unserer Gesellschaft an (Kontaktdaten siehe oben).

      Wir geben bekannt, dass im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung insgesamt 38.625 Aktien der Camera Work AG ausgegeben sind, die 38.625 Stimmen in der Hauptversammlung gewähren.

      Anträge gegen die Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat, die bis zum 14. August 2013, 24.00 Uhr, samt Begründung bei der Gesellschaft unter der unten genannten Adresse eingehen, werden, soweit sie rechtlich zulässig sind, unter der Internetadresse www.camerawork.de zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den Gegenanträgen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

      Aktionäre, die Anfragen zur Hauptversammlung haben oder Anträge nach § 126 AktG stellen wollen, bitten wir, diese an folgende Anschrift zu richten:

      Camera Work AG
      – Hauptversammlung 2013 –
      Kantstr. 149
      D-10623 Berlin
      Telefax: 030-31007780
      E-Mail: contact@camerawork.de

      Wir würden uns freuen, Sie in Berlin begrüßen zu dürfen.
      Berlin, im Juli 2013


      Camera Work AG

      Der Vorstand


      Ute Hartjen Benjamin Jäger


      ebundesanzeiger vom 22.07.2013
      Avatar
      schrieb am 11.06.14 09:59:59
      Beitrag Nr. 3 ()
      Mal schauen wann die HV ist
      Avatar
      schrieb am 04.02.16 06:50:06
      Beitrag Nr. 4 ()
      Noch wer hier dabei ?
      Avatar
      schrieb am 05.02.17 07:50:30
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ja habe die noch

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      schrieb am 04.02.18 15:27:45
      Beitrag Nr. 6 ()
      Mal sehen wie es weitergeht
      Avatar
      schrieb am 05.07.18 15:08:07
      Beitrag Nr. 7 ()
      Camera Work AG
      Berlin
      ISIN DE0006771504 – WKN 677 150
      Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
      Wir laden unsere Aktionäre zu der am
      31. August 2018 um 12:00 Uhr
      in den Räumlichkeiten des Museums The Kennedys
      im 2. Obergeschoss der Ehemaligen Jüdischen Mädchenschule Berlin
      Auguststraße 11-13
      10117 Berlin
      stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
      Tagesordnung
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der CAMERA WORK AG mit dem Lagebericht des Vorstands für die AG und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2017
      2.

      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2016

      Der Jahresüberschuss der CAMERA WORK AG für das Geschäftsjahr 2017 beträgt gemäß aufgestelltem Jahresabschluss vom 7. Juni 2018 € 200.554,59. Unter Einbeziehung des Gewinnvortrags beträgt der Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2017 € 2.954.373,91.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von € 2.954.373,91 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen, also wie folgt zu verwenden:
      I. Verteilung an die Aktionäre: € 0,00
      II. Einstellung in die Gewinnrücklagen: € 0,00
      III. Gewinnvortrag: € 2.954.373,91
      IV. Bilanzgewinn: € 2.954.373,91
      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
      4.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
      5.

      Beschlussfassung über die Bestellung des Prüfers zur Erstellung der Plausibilitätsbeurteilung für das Geschäftsjahr 2018

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Steuerberatungsgesellschaft Hannes & Kollegen, Berlin, als Prüfer zur Erstellung der Plausibilitätsbeurteilung für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.
      Teilnahmebedingungen

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig bei der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache angemeldet und der Gesellschaft einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes ihres depotführenden Instituts in deutscher oder englischer Sprache übermittelt haben. Der Nachweis hat sich hierbei auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (10. August 2018, 0:00 Uhr) zu beziehen und muss der Gesellschaft – ebenso wie die Anmeldung – spätestens am 24. August 2018, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:

      CAMERA WORK AG
      – Hauptversammlung 2018 –
      Kantstraße 149
      D-10623 Berlin
      Telefax: 030-31007780
      E-Mail: contact@camerawork.de

      Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Die Vollmacht ist in Textform (beispielsweise schriftlich oder per Telefax oder E-Mail) zu erteilen, wobei jedoch etwa geltende Besonderheiten im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder einer dem gleichgestellten Person oder Institution (vgl. § 135 Abs. 8 und 10 AktG) unberührt bleiben. Vollmachtsformulare stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung; bitte fordern Sie diese unter der unten genannten Adresse bei der Abteilung Investor Relations unserer Gesellschaft an (Kontaktdaten siehe oben).

      Wir geben bekannt, dass im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung insgesamt 38.625 Aktien der CAMERA WORK AG ausgegeben sind, die 38.625 Stimmen in der Hauptversammlung gewähren.

      Anträge gegen die Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat, die bis zum 16. August 2018, 24:00 Uhr, samt Begründung bei der Gesellschaft unter der unten genannten Adresse eingehen, werden, soweit sie rechtlich zulässig sind, unter der Internetadresse www.camerawork.de zugänglich gemacht. Entsprechendes gilt für etwaige Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, für die aber keine Pflicht zur Begründung besteht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den Gegenanträgen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. Aktionäre, die Anfragen zur Hauptversammlung haben oder Anträge nach § 126 AktG stellen oder Wahlvorschläge nach § 127 AktG unterbreiten wollen, bitten wir, diese an folgende Anschrift zu richten:

      CAMERA WORK AG
      – Hauptversammlung 2018 –
      Kantstraße 149
      D-10623 Berlin
      Telefax: 030-31007780
      E-Mail: contact@camerawork.de

      Wir würden uns freuen, Sie in Berlin begrüßen zu dürfen.



      Berlin, im Juli 2018

      CAMERA WORK AG

      Der Vorstand

      Ute Hartjen

      bundesanzeiger 05072018
      Avatar
      schrieb am 13.06.19 16:48:37
      Beitrag Nr. 8 ()
      Freue mich schon auf den Geschäftsbericht immer nett anzusehen
      Avatar
      schrieb am 30.06.19 10:02:37
      Beitrag Nr. 9 ()
      Camera Work AG

      Berlin

      ISIN DE0006771504 – WKN 677 150



      Einladung
      zur ordentlichen Hauptversammlung

      Wir laden unsere Aktionäre zu der am

      29. August 2019 um 12:00 Uhr
      in den Räumlichkeiten der
      Galerie Camera Work
      in der
      Kantstrasse 149, 10623 Berlin

      stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.


      Tagesordnung

      1.
      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Camera Work AG mit dem Lagebericht für die AG und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2018

      2.
      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2018

      Der Jahresüberschuss der Camera Work AG für das Geschäftsjahr 2018 beträgt gemäß aufgestelltem Jahresabschluss vom 23. Mai 2019 € 139.219,79. Unter Einbeziehung des Gewinnvortrags beträgt der Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2018 € 3.093.593,70.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von € 3.093.593,70 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen, also wie folgt zu verwenden:






      I. Verteilung an die Aktionäre: € 0,00
      II. Einstellung in die Gewinnrücklagen: € 0,00
      III. Gewinnvortrag: € 3.093.593,70
      IV. Bilanzgewinn: € 3.093.593,70

      3.
      Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Vorstand, Frau Ute Hartjen, für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

      4.
      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

      5.
      Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers für die Erstellung der Plausibilitätsbeurteilung für das Geschäftsjahr 2019

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Steuerberatungsgesellschaft Hannes & Kollegen, Berlin, als Prüfer für die Erstellung der Plausibilitätsbeurteilung für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.


      Teilnahmebedingungen

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig bei der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache angemeldet und der Gesellschaft einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes ihres depotführenden Instituts in deutscher oder englischer Sprache übermittelt haben. Der Nachweis hat sich hierbei auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (8. August 2019, 0:00 Uhr) zu beziehen und muss der Gesellschaft – ebenso wie die Anmeldung – spätestens am 22. August 2019, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:

      Camera Work AG
      – Hauptversammlung 2019 –
      Kantstraße 149
      D-10623 Berlin
      Telefax: 030-31007780
      E-Mail: contact@camerawork.de

      Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Die Vollmacht ist in Textform (beispielsweise schriftlich oder per Telefax oder E-Mail) zu erteilen, wobei jedoch etwa geltende Besonderheiten im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer dem gleichgestellten Person oder Institution (vgl. § 135 Abs. 8 und 10 AktG) unberührt bleiben. Vollmachtsformulare stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung; bitte fordern Sie diese unter der unten genannten Adresse bei der Abteilung Investor Relations unserer Gesellschaft an (Kontaktdaten siehe oben).

      Wir geben bekannt, dass im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung insgesamt 38.625 Aktien der Camera Work AG ausgegeben sind, die 38.625 Stimmen in der Hauptversammlung gewähren.

      Anträge gegen die Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat, die bis zum 14. August 2019, 24:00 Uhr, samt Begründung bei der Gesellschaft unter der unten genannten Adresse eingehen, werden, soweit sie rechtlich zulässig sind, unter der Internetadresse

      www.camerawork.de


      zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den Gegenanträgen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. Aktionäre, die Anfragen zur Hauptversammlung haben oder Anträge nach § 126 AktG stellen wollen, bitten wir, diese an folgende Anschrift zu richten:

      Camera Work AG
      – Hauptversammlung 2019 –
      Kantstraße 149
      D-10623 Berlin
      Telefax: 030-31007780
      E-Mail: contact@camerawork.de

      Wir würden uns freuen, Sie in Berlin begrüßen zu dürfen.




      Berlin, im Juni 2019

      Camera Work AG

      Der Vorstand

      Ute Hartjen

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