Keine Steinigung Freispruch für Nigerianerin - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 25.03.02 12:56:34 von
neuester Beitrag 25.03.02 16:30:12 von
neuester Beitrag 25.03.02 16:30:12 von
Beiträge: 7
ID: 570.725
ID: 570.725
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 660
Gesamt: 660
Aktive User: 0
ISIN: US0373763087 · WKN: 899416
0,8000
EUR
+14,29 %
+0,1000 EUR
Letzter Kurs 01.03.22 Frankfurt
Neuigkeiten
Werte aus der Branche Versorger
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
8,4600 | +31,57 | |
31,90 | +17,89 | |
249,35 | +15,73 | |
13,040 | +15,71 | |
11,290 | +15,56 |
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
531,20 | -14,02 | |
1,1400 | -17,39 | |
13,650 | -17,72 | |
33,78 | -24,93 | |
1,3350 | -47,95 |
Im Angesicht des Todes Erstes Steinigungsurteil in Nigeria
Montag, 25. März 2002
Keine Steinigung
Freispruch für Nigerianerin
Die zum Tod durch Steinigung verurteilte Nigerianerin Safyiatu Hussaini ist am Montag freigesprochen worden. Sie habe das Berufungsgericht im Bundesstaat Sokoto von ihrer Unschuld überzeugt, meldeten lokale Medien. Die 35-jährige Safyiatu Hussaini war im Oktober von einem Scharia-Gericht im nördlichen Bundesstaat Sokoto wegen angeblichen Ehebruchs verurteilt worden. Sie hatte ein uneheliches Kind bekommen.
Die fünffache Mutter erklärte jedoch in dem weltweit beachteten Prozess, ihr geschiedener Ehemann Ibrahim sei der Vater der inzwischen einjährigen Tochter Adama. Sollte sie ihre Berufungsverhandlung gewinnen, würde sie ihn wieder heiraten. "Ich werde ihn wieder heiraten, sobald ich frei bin", erklärte sie. Er habe bereits eine Anzahlung für den Brautpreis gemacht. "Er ist der Vater meiner Kinder. Also will ich in sein Haus zurückkehren." Anfangs hatte Hussaini behauptet, durch eine Vergewaltigung schwanger geworden zu sein.
Das Todesurteil für Safiyatu Hussaini hatte weltweite Proteste ausgelöst. Sie wäre sie die erste Frau gewesen, die seit Einführung des islamischen Rechts in zwölf nigerianischen Bundesstaaten zu Tode gesteinigt worden wäre.
Angesichts der internationalen Proteste hatte die Politik in Nigeria reagiert und die strikte Einführung von Scharia-Gerichten in den nördlichen Bundesstaaten für illegal erklärt. "Ein Moslem sollte nicht strenger für ein Vergehen bestraft werden als jeder andere Nigerianer", schrieb Justizminister Godwin Agabi in einem Brief an die betreffenden Behörden. Jedes Gericht, das diskriminierende Bestrafungen erteile, sei nicht verfassungskonform. "Es gefährdet die Stabilität, Einheit und Integrität der Nation", unterstrich Agabi.
Montag, 25. März 2002
Keine Steinigung
Freispruch für Nigerianerin
Die zum Tod durch Steinigung verurteilte Nigerianerin Safyiatu Hussaini ist am Montag freigesprochen worden. Sie habe das Berufungsgericht im Bundesstaat Sokoto von ihrer Unschuld überzeugt, meldeten lokale Medien. Die 35-jährige Safyiatu Hussaini war im Oktober von einem Scharia-Gericht im nördlichen Bundesstaat Sokoto wegen angeblichen Ehebruchs verurteilt worden. Sie hatte ein uneheliches Kind bekommen.
Die fünffache Mutter erklärte jedoch in dem weltweit beachteten Prozess, ihr geschiedener Ehemann Ibrahim sei der Vater der inzwischen einjährigen Tochter Adama. Sollte sie ihre Berufungsverhandlung gewinnen, würde sie ihn wieder heiraten. "Ich werde ihn wieder heiraten, sobald ich frei bin", erklärte sie. Er habe bereits eine Anzahlung für den Brautpreis gemacht. "Er ist der Vater meiner Kinder. Also will ich in sein Haus zurückkehren." Anfangs hatte Hussaini behauptet, durch eine Vergewaltigung schwanger geworden zu sein.
Das Todesurteil für Safiyatu Hussaini hatte weltweite Proteste ausgelöst. Sie wäre sie die erste Frau gewesen, die seit Einführung des islamischen Rechts in zwölf nigerianischen Bundesstaaten zu Tode gesteinigt worden wäre.
Angesichts der internationalen Proteste hatte die Politik in Nigeria reagiert und die strikte Einführung von Scharia-Gerichten in den nördlichen Bundesstaaten für illegal erklärt. "Ein Moslem sollte nicht strenger für ein Vergehen bestraft werden als jeder andere Nigerianer", schrieb Justizminister Godwin Agabi in einem Brief an die betreffenden Behörden. Jedes Gericht, das diskriminierende Bestrafungen erteile, sei nicht verfassungskonform. "Es gefährdet die Stabilität, Einheit und Integrität der Nation", unterstrich Agabi.
Meinen Glückwunsch, dieser Frau!!!!!!1
Hans
Hans
Oh sheet. Wollte RTL2 die Steinigung nicht live übertragen?
Toller Bezug zu mosenergo ...
MrBombastic
Mösenergo oder nicht, das freut mich tierisch, auch weil ich denen auch einen Bittbrief geschrieben habe.
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Investoren beobachten auch:
Wertpapier | Perf. % |
---|---|
-0,44 | |
-0,49 | |
-5,66 | |
+1,25 | |
+2,15 | |
+0,13 | |
-8,89 | |
+0,90 | |
-0,44 | |
-16,67 |
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
209 | ||
102 | ||
100 | ||
63 | ||
54 | ||
39 | ||
38 | ||
33 | ||
33 | ||
28 |