Deutsche Rohstoff AG: Meldungen, Analysen, Meinungen - Älteste Beiträge zuerst (Seite 1567)
eröffnet am 07.10.10 14:52:28 von
neuester Beitrag 02.05.24 11:54:45 von
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sollten die nicht eingezogen und somit verschwunden sein?
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.562.681 von wolfsta am 27.10.16 09:05:59die Aktien des ersten ARP wurden eingezogen, die des zweiten (noch) nicht.
Die können also auch für andere Zwecke verwendent werden, so hab ich das verstanden.
Die können also auch für andere Zwecke verwendent werden, so hab ich das verstanden.
Es gibt doch das Mitarbeiter Options Aktienprogramm das entweder in Bar oder in Aktien bedient werden kann. Falls der Kurs stark steigt, werden die Aktien den Mitarbeitern gegeben. Es war doch letztes Jahr schon ein Teil in Cash an Mitarbeiter ausgezahlt worden.
Das war auch Thema der diesjährigen HV, er hat das zwar nur am Rande in seiner Rede erwähnt, aber so ähnlich hat er es gesagt, laut meinem Gedächtnis.
Ich glaube knapp 100.000 Optionen sind offen....
Das war auch Thema der diesjährigen HV, er hat das zwar nur am Rande in seiner Rede erwähnt, aber so ähnlich hat er es gesagt, laut meinem Gedächtnis.
Ich glaube knapp 100.000 Optionen sind offen....
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.563.218 von Gustavgans72 am 27.10.16 10:01:55Ja, verstehe ich alles. Mir geht es aber um den evtl. Bilanzgewinn. Da bin ich mir nicht sicher. Richtig ist, dass diese 127.000 Stück nicht eingezogen werden sollen. Sie sollen anderweitig einsetzbar bleiben.
Wenn sie aber am 31.12.2016 noch im Besitz des Unternehmens sind und der Kurs dann höher steht als am 31.12.2015 (14,80€), dann entsteht doch ein auszuweisender Bilanzgewinn, oder?
Wenn sie aber am 31.12.2016 noch im Besitz des Unternehmens sind und der Kurs dann höher steht als am 31.12.2015 (14,80€), dann entsteht doch ein auszuweisender Bilanzgewinn, oder?
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.563.638 von sircoin am 27.10.16 10:42:24Die eigenen Aktien werden zu Anschaffungskosten aktiviert, es gilt strengstes Niederstwertprinzip nach HGB. Bei Wertminderungen wird abgeschrieben, aber nie über Anschaffungskosten bilanziert. Sind lediglich stille Reserven.
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.563.638 von sircoin am 27.10.16 10:42:24Ich versuche eine laienhafte Darstellung der Auswirkungen des Akltienrückkaufs mit anschließender Wertsteigerung auf den Bilanzgewinn:
Der Rückkauf eigener Aktien beeinflusst den Gewinn der AG nicht.
Erfolgt der Rückkauf über Nennwert, so bucht man (vereinfacht dargestellt):
Gezeichnetes Kapital + Rücklage an Bank
Damit befinden sich die eigenen Aktien außerhalb der Bilanz.
Ein Kurssteigerung in der Folge beeinflusst demnach den bilanziellen Gewinn nicht. Auch durch den Einzug dieser Aktien ergeben sich keine Auswirkungen auf den bilanziellen Gewinn. Das gleiche gilt, wenn die Aktien nicht eingezogen werden und noch nicht anderweitig verwendet werden.
Der Rückkauf eigener Aktien beeinflusst den Gewinn der AG nicht.
Erfolgt der Rückkauf über Nennwert, so bucht man (vereinfacht dargestellt):
Gezeichnetes Kapital + Rücklage an Bank
Damit befinden sich die eigenen Aktien außerhalb der Bilanz.
Ein Kurssteigerung in der Folge beeinflusst demnach den bilanziellen Gewinn nicht. Auch durch den Einzug dieser Aktien ergeben sich keine Auswirkungen auf den bilanziellen Gewinn. Das gleiche gilt, wenn die Aktien nicht eingezogen werden und noch nicht anderweitig verwendet werden.
Danke! Wieder etwas gelernt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.563.836 von nikittka am 27.10.16 11:01:21
Und WENN sie dann anderweitig verwendet werden, zB als Aquisewährung und der Kurs steht dann zB bei 50,-€? Wird die Differenz (50,- € - 15,54 €) dann als Bilanzgewinn ausgewiesen?
Beispiel: DRAG muss eine Rechnung über 5 Mio. € bezahlen. Am "Zahltag" steht der Kurs bei 50,-€ und sie bezahlen die Rechnung mit 100.000 Stück Aktien aus dem eigenen Bestand.
Für diese haben Sie aber nur 1.554.000 Mio€ im Aktienrückkauf bezahlt.
Entsteht dann auszuweisender, zu versteuernder Bilanzgewinn in Höhe von ca. 3,5Mio€?
Zitat von nikittka: Ein Kurssteigerung in der Folge beeinflusst demnach den bilanziellen Gewinn nicht. Auch durch den Einzug dieser Aktien ergeben sich keine Auswirkungen auf den bilanziellen Gewinn. Das gleiche gilt, wenn die Aktien nicht eingezogen werden und noch nicht anderweitig verwendet werden.
Und WENN sie dann anderweitig verwendet werden, zB als Aquisewährung und der Kurs steht dann zB bei 50,-€? Wird die Differenz (50,- € - 15,54 €) dann als Bilanzgewinn ausgewiesen?
Beispiel: DRAG muss eine Rechnung über 5 Mio. € bezahlen. Am "Zahltag" steht der Kurs bei 50,-€ und sie bezahlen die Rechnung mit 100.000 Stück Aktien aus dem eigenen Bestand.
Für diese haben Sie aber nur 1.554.000 Mio€ im Aktienrückkauf bezahlt.
Entsteht dann auszuweisender, zu versteuernder Bilanzgewinn in Höhe von ca. 3,5Mio€?
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.564.211 von sircoin am 27.10.16 11:43:07Hallo Sircoin,
bei einer Wiederveräußerung der zurückgekauften Aktien zu einem über den Rückkaufspreis erzielten Veräußerungserlös kommt es meines Wissens ebenfalls zu keinem Gewinnausweis.
Hier bucht man: Bank an gezeichnetes Kapital + Rücklage.
Das gezeichnete Kapital wird um den Nennwert der Aktien erhöht und die Differenz (Verkaufserlös - Nennwert) geht in die Rücklage ein.
Dadurch erhöht sich das Eigenkapital, ohne dass diese Eigenkapitalerhöhung als Gewinn ausgewiesen wird.
Gruß nikittka
bei einer Wiederveräußerung der zurückgekauften Aktien zu einem über den Rückkaufspreis erzielten Veräußerungserlös kommt es meines Wissens ebenfalls zu keinem Gewinnausweis.
Hier bucht man: Bank an gezeichnetes Kapital + Rücklage.
Das gezeichnete Kapital wird um den Nennwert der Aktien erhöht und die Differenz (Verkaufserlös - Nennwert) geht in die Rücklage ein.
Dadurch erhöht sich das Eigenkapital, ohne dass diese Eigenkapitalerhöhung als Gewinn ausgewiesen wird.
Gruß nikittka
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.566.224 von nikittka am 27.10.16 15:16:04Wie praktisch. Danke.
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