„Verbot“ von Cannabis-Aktien: So kann man es umgehen!
Deutschland ist eine Servicewüste, das gilt auch für den Kapitalmarkt. Die Deutsche Börse-Tochter Clearstream will ab Ende September keine Cannabis-Aktie mehr verwahren, was einem Verbot gleichkommt. Am Markt löst diese Entscheidung Kopfschütteln aus, doch es gibt Hoffnung!
Der neue Milliardenmarkt
Im Herbst wird man in Kanada gemütlich auf seinem Sofa seinen Joint rauchen können. Die Legalisierung der Droge ist nun endgültig durch. Seit dem Jahr 2012 wurde auch sukzessive in diversen US-Bundesstaaten Marihuana für den privaten Konsum entkriminalisiert. So liberal war das tendenziell puritanische Nordamerika wohl noch nie! An den Börsen dort setzte schon vor Jahren ein entsprechender Boom ein. Die Unternehmen kämpfen um Anteile in einem neu entstehenden Milliardenmarkt! Und auch deutsche Anleger sind mit von der Partie. Die Umsätze in entsprechenden Cannabis-Aktien sind hierzulande hoch. Die Anleger setzen auf Gewinne in einem neuen Markt, für Banken und Broker gibt es zusätzliche Einnahmen durch Gebühren. So weit, so gut!
Ein Monopolist und seine fragwürdigen Entscheidungen
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Doch es ist einmal mehr die Deutsche Börse AG, die den Anlegern in die Suppe spuckt. Denn am vergangenen Sonntag hat deren Tochter Clearstream, die für die Verwahrung von Wertpapieren verantwortlich ist, angekündigt, den Handel mit den Aktien aus der Cannabis-Branche einzustellen! Konkret heißt es: „Clearstream Banking informiert die Kunden darüber, dass es einen effektiven Geschäftsschluss am 28. September 2018 geben wird. Es wird aus rechtlichen Gründen nicht mehr möglich sein Wertpapiere bei Clearstream Banking abzuwickeln, wo das Hauptgeschäft direkt oder indirekt mit Cannabis und anderen Drogenprodukten verbunden ist“. Betroffen sind fast 150 Wertpapiere, darunter auch Schwergewichte wie Aurora Cannabis, Canopy Growth, Marapharm Ventures, Nutritional High und auch Aphria, ein Cannabis-Hersteller für den medizinischen Gebrauch. „Medical Marihuana“ ist aber seit dem 10. März 2017 in Deutschland legal (hier gibt es die komplette Liste der betroffenen Aktien). Betroffen sind übrigens nicht die Aktien von Pharmakonzernen, die auf Cannabis basierende Medikamente herstellen! Der „Dienstleister“ Clearstream macht sich mit diesem De facto-Verbot lächerlich. Diese Entscheidung ist mehr als fragwürdig in einem Land, in dem Anleger ohnehin schon weiträumig bevormundet werden! Richtigen Schutz aber vor Betrügern erfahren sie kaum, wie das Beispiel der am Graumarkt tätigen Container-Investmentfirma P&R zeigt.