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    DGAP-Adhoc  613  0 Kommentare MOLOGEN AG: Gesellschaft erhält Verlangen einer Minderheit auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung - Seite 2



    (5) Bestellung eines Sonderprüfers; und



    (6) Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals, wobei die Antragsteller eine Barkapitalerhöhung um bis zu EUR 9.271.632 auf bis zu EUR 18.543.264 (entspricht einer Erhöhung um bis zu 100%) zu einem Ausgabebetrag von EUR 1,10 je neuer Aktie mit Bezugsrecht der Aktionäre zum Bezugsverhältnis 1:1 (eine bestehende Aktie berechtigt zum Bezug einer neuen Aktie) vorschlagen; nicht bezogene Aktien sollen nach dem Vorschlag der Antragsteller ausschließlich bestehenden Aktionären (und nicht auch Dritten) unter bestimmten weiteren Voraussetzungen zum Bezug angeboten werden können.



    Der Vorstand wird das Verlangen der Antragsteller entsprechend seiner gesetzlichen Pflichten prüfen und sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, diesem nachkommen und unverzüglich eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, die unter Berücksichtigung gesetzlicher Feiertage und üblicher Ferienzeiten voraussichtlich Mitte oder Ende Januar 2019 stattfinden wird. Vorstand und Aufsichtsrat erachten die von den Antragstellern vorgebrachten Begründungen für ihre Beschlussvorschläge sachlich für unzutreffend und unterstützen die Beschlussvorschläge inhaltlich nicht. Vorstand und Aufsichtsrat werden den Aktionären daher neben den Beschlussvorschlägen der Antragsteller auch begründete Gegenvorschläge bzw. Beschlussempfehlungen der Verwaltung zur Abstimmung vorlegen.



    - Ende der Ad-hoc-Mitteilung -



    Kontakt

    Claudia Nickolaus


    Leiterin Investor Relations & Corporate Communications

    Tel: +49 - 30 - 84 17 88 - 38

    Fax: +49 - 30 - 84 17 88 - 50

    investor@mologen.com



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    Bestimmte Angaben in dieser Meldung beinhalten zukunftsgerichtete Ausdrücke oder die entsprechenden Ausdrücke mit Verneinung oder hiervon abweichende Versionen oder vergleichbare Terminologien, diese werden als zukunftsgerichtete Aussagen (forward-looking statements) bezeichnet. Zusätzlich beinhalten sämtliche hier gegebenen Informationen, die sich auf geplante oder zukünftige Ergebnisse von Geschäftsbereichen, Finanzkennzahlen, Entwicklungen der finanziellen Situation oder andere Finanzzahlen oder statistische Angaben beziehen, solch in die Zukunft gerichtete Aussagen. Das Unternehmen weist vorausschauende Investoren darauf hin, sich nicht auf diese Zukunftsaussagen als Vorhersagen über die tatsächlichen zukünftigen Ereignisse zu verlassen. Das Unternehmen verpflichtet sich nicht, und lehnt jegliche Haftung dafür ab, in die Zukunft gerichtete Aussagen zu aktualisieren, die nur den Stand am Tage der Veröffentlichung wiedergeben.

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