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    BAWAG Group AG  876  0 Kommentare Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung - Seite 2

    8. Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals und die Einführung eines neuen Genehmigten Kapitals gemäß § 169 AktG um bis zu EUR 40.000.000,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlage mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und die dementsprechende Anpassung der Satzung in Punkt 5.

    9. Beschlussfassung über die bedingte Kapitalerhöhung gemäß § 159 Absatz 2 Z 1 AktG um bis zu EUR 10.000.000,00 und die dementsprechende Anpassung der Satzung in Punkt 5.

    10. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 174 Absatz 2 AktG zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen unter Bezugsrechtsausschluss.

    11. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 174 Absatz 2 AktG zur Ausgabe von Gewinnschuldverschreibungen, Genussrechten oder anderen unter § 174 AktG fallenden Instrumenten unter Bezugsrechtsausschluss.

    12. Änderung der Satzung in Punkt 10.

    1. Bereitstellung von Informationen

    Insbesondere folgende Unterlagen werden gemäß § 108 Abs 3 bis 4 AktG ab dem 9. April 2019 unter der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft www.bawaggroup.com abrufbar sein:

    - Jahresabschluss 2018 samt Lagebericht;
    - Konsolidierter Corporate-Governance Bericht 2018;
    - Konzernabschluss samt Konzernlagebericht 2018;
    - Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018;
    - Nichtfinanzieller Bericht 2018;
    - Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands;
    - Beschlussvorschläge zu den TOPs 2 12;
    - Bericht des Vorstands gemäß § 65 Abs 1b iVm 153 Abs 4 AktG zu TOP 6 und 7;
    - Bericht des Vorstands gemäß § 170 Abs 2 iVm 153 Abs 4 AktG zu TOP 8;
    - Bericht des Vorstands gemäß § 174 Abs 4 iVm 153 Abs 4 AktG zu TOP 10 und 11;
    - Gegenüberstellung der bestehenden und der zu beschließenden Änderungen der Satzung;
    - diese Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung; und
    - Formulare für die Erteilung und für den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG.

    2. Teilnahmeberechtigung und Nachweis der Aktionärseigenschaft, Nachweisstichtag

    Die Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, somit nach dem Anteilsbesitz am Samstag, den 20. April 2019, 24.00 Uhr, Wiener Zeit (Nachweisstichtag).

    Zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweisen kann. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen.

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    BAWAG Group AG Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung - Seite 2 - BAWAG Group Wien, FN 269842 b (die "Gesellschaft" oder "BAWAG") EINLADUNG zur ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG der BAWAG Group AG eingetragen im Firmenbuch des …

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