checkAd

    BAWAG Group AG  876  0 Kommentare Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung - Seite 3

    Die Depotbestätigung ist der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 25. April 2019, über eine der folgenden Wege bzw. Adressen gemäß Punkt 10.3.4 der Satzung der Gesellschaft zu übermitteln:

    Per Fax: +43 (0)1 8900 500 72

    Per SWIFT: BAWAATWW (Message Type MT598 oder Type MT599 sowie unbedingt ISIN AT0000BAWAG2 im Text angeben)

    Per E-Mail: anmeldung.bawaggroup@hauptversammlung.at (Depotbestätigung als eingescannter Anhang, z.B. PDF)

    Per Post/Boten: HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Österreich

    3. Depotbestätigung

    Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):

    - Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (SWIFT-Code),
    - Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird,
    - Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung des Depots,
    - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000BAWAG2 (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer),
    - Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

    Die Depotbestätigung wird in deutscher oder in englischer Sprache entgegengenommen.

    4. Hinweis auf die Rechte der Aktionäre

    4.1. Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109 AktG)

    Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals erreichen, schriftlich (per Antrag an die Gesellschaft) verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. "Schriftlich" bedeutet eigenhändige Unterfertigung oder firmenmäßige Zeichnung durch jeden Antragsteller oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag (auch in deutscher Sprache) samt Begründung beiliegen.

    Seite 3 von 9


    Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte



    Verfasst von Pressetext (Adhoc)
    BAWAG Group AG Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung - Seite 3 - BAWAG Group Wien, FN 269842 b (die "Gesellschaft" oder "BAWAG") EINLADUNG zur ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG der BAWAG Group AG eingetragen im Firmenbuch des …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer