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    DGAP-Adhoc  565  0 Kommentare 4SC AG beschließt Ausgabe neuer Aktien, um die Entwicklung der Medikamente Resminostat und Domatinostat weiter voranzubringen - Seite 3



     



    Hinweis



    Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf irgendwelcher Wertpapiere dar. Das Angebot erfolgt ausschließlich durch und auf der Basis des veröffentlichten Wertpapierprospektes (einschließlich etwaiger Nachträge dazu), der voraussichtlich heute von der BaFin genehmigt wird. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich der öffentlich angebotenen Wertpapiere der 4SC AG sollte nur auf Grundlage des Wertpapierprospekts erfolgen. Nach der Genehmigung durch die BaFin wird der Wertpapierprospekt bei der Gesellschaft (Fraunhoferstr. 22, 82152 Planegg-Martinsried, Deutschland; Tel.: +49 89 700763-0; Fax: +49 89 700763-29; und auf der Website von 4SC AG (www.4sc.de)) kostenfrei erhältlich sein.



    Diese Mitteilung dient lediglich zu Informationszwecken und ist kein Angebot zum Verkauf oder zur Zeichnung und keine Ankündigung eines bevorstehenden Angebots zum Verkauf oder zur Zeichnung oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung und keine Ankündigung einer bevorstehenden Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Stammaktien aus dem Grundkapital der 4SC AG (die "Gesellschaft" und solche Aktien, die "Aktien") und soll auch nicht dahingehend verstanden werden.



    Insbesondere stellt diese Mitteilung kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika dar. In den Vereinigten Staaten dürfen Wertpapiere ohne Registrierung nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung (der "Securities Act") bzw. eine Befreiung von der Registrierungspflicht weder angeboten noch verkauft werden. Die Aktien wurden nicht und werden nicht nach den Vorschriften des Securities Act registriert. In den Vereinigten Staaten wird kein öffentliches Angebot der Aktien durchgeführt.



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    Die Gesellschaft hat ein öffentliches Angebot in keinem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") mit Ausnahme der Bundesrepublik Deutschland autorisiert. In einem anderen Mitgliedstaat des EWR als der Bundesrepublik Deutschland, der die Prospektrichtlinie umgesetzt hat, (ein "Relevanter Mitgliedsstaat") wurden und werden keine Handlungen unternommen, die ein in einem Relevanten Mitgliedsstaat die Veröffentlichung eines Prospekts erforderndes öffentliches Angebot darstellen würden. Dementsprechend dürfen die Aktien in Relevanten Mitgliedstaaten nur:

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