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    DGAP-Adhoc  399  0 Kommentare Ad-hoc: Kaufangebot im Rahmen des Börsengangs der Global Fashion Group - Seite 2



    Diese Mitteilung ist nicht an Personen gerichtet oder zur Übermittlung an bzw. zur Nutzung durch solche Personen bestimmt, die Staatsbürger oder Einwohner eines Staates, Landes oder anderer Jurisdiktion sind, oder sich dort befinden, wo die Übermittlung, Veröffentlichung, Zugänglichmachung oder Nutzung der Mitteilung gegen geltendes Recht verstoßen oder irgendeine Registrierung oder Zulassung innerhalb einer solchen Jurisdiktion erfordern würde.



    Diese Mitteilung ist weder eine Werbung noch ein Prospekt und sollte nicht zur Grundlage für eine Investitionsentscheidung in Bezug auf den Kauf, die Zeichnung oder sonstigen Erwerb von Wertpapieren gemacht werden.



    Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Das Angebot erfolgt ausschließlich durch und auf Basis eines zu veröffentlichenden Wertpapierprospekts. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich der öffentlich angebotenen Wertpapiere der Global Fashion Group S.A. sollte nur auf der Grundlage des Wertpapierprospekts erfolgen. Der Wertpapierprospekt wurde nach Billigung durch die Commission de Surveillance du Secteuer Financier (CSSF) veröffentlicht und ist bei der Global Fashion Group S.A, 5, Heienhaff, L-1736 Senningerberg, Luxemburg, oder auf der Global Fashion Group S.A. Webseite kostenfrei erhältlich.



    Diese Mitteilung stellt kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Die Wertpapiere der Gesellschaft sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung (der "Securities Act") oder bei den Wertpapieraufsichtsbehörden der einzelnen Bundesstaaten der Vereinigten Staaten registriert. Die Wertpapiere dürfen, außer im Rahmen eines Ausnahmetatbestands der Registrierungs- und Meldeanforderungen des Wertpapierrechts der Vereinigten Staaten sowie in Übereinstimmung mit allen anderen anwendbaren Rechtsvorschriften der Vereinigten Staaten, weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten angeboten, verkauft oder geliefert werden. Die Gesellschaft beabsichtigt nicht, ihre Aktien gemäß dem Securities Act registrieren zu lassen oder ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten durchzuführen.

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    DGAP-Adhoc Ad-hoc: Kaufangebot im Rahmen des Börsengangs der Global Fashion Group - Seite 2 DGAP-Ad-hoc: Rocket Internet SE / Schlagwort(e): Beteiligung/Unternehmensbeteiligung Ad-hoc: Kaufangebot im Rahmen des Börsengangs der Global Fashion Group 26.06.2019 / 17:26 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der …