Neuseeland
Bitcoin & Co.: Steuerbehörde veröffentlicht Leitlinien zu Krypto-Gehaltszahlungen
Die neuseeländischen Steuerbehörde hat am 7. August eine formelle Richtlinie zu Krypto-Gehaltszahlungen veröffentlicht. Darin erklärt die Behörde wie Lohn- und Gehaltszahlungen in Digitalwährungen in Neuseeland steuerrechtlich zu handhaben sind.
Mainstream-Medien berichteten in den vergangenen Wochen, dass Neuseeland Krypto-Gehaltszahlungen legalisiert habe. Die "Financial Times" titelte beispielsweise: "Neuseeland legalisiert Gehaltszahlungen in Kryptowährungen". Diese Meldungen sind nicht akkurat, denn Krypto-Gehaltszahlungen waren in Neuseeland zuvor schon möglich.
Robert Kirkby, Dozent an Victoria University of Wellington's School of Economics, erklärte gegenüber "Wired": "Die formelle Leitlinie der neuseeländischen Steuerbehörden wurden veröffentlicht, nachdem Fragen aufkamen, wie man eine Steuererklärungen ausfüllt, wenn man in Kryptowährung bezahlt wird. Mit anderen Worten, die Menschen im Land wurden teilweise bereits auf diese Weise bezahlt".
Die neue Leitlinie tritt am 1. September 2019 in Kraft. Mit ihr sollen Arbeitnehmer, die in Kryptowährungen gezahlt werden, geschützt werden. Weiterhin wollen die Behörden sicherstellen, dass ihnen keine Steuereinnahmen entgehen. Besteuert werden die Gehälter so, als seien Angestellte in Fiat-Währungen bezahlt worden.
Löhne und Gehälter dürfen nur in solchen Digitalwährungen gezahlt werden, die über mindestens einen Wechselkurs zu einer Fiat-Währung verfügen. Weiterhin muss die Kryptowährung direkt in ein konventionelles Zahlungsmittel wechselbar sein. Zudem muss die Summe festgelegt sein und regelmäßig überwiesen werden. Selbstständige dürfen nicht in Kryptowährungen gezahlt werden.
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Autor: Ferdinand Hammer