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     2392  0 Kommentare 3 IPOs, auf die man ein Auge haben sollte

    Dieser Artikel wurde erstmals von MyWallSt veröffentlicht.

    Im Jahr 2018 sahen wir 190 Unternehmen, die an den US-Börsen notiert wurden, und 2019 erweist sich als nicht anders. Dieses Jahr war ein hektisches Jahr für Börsengänge, mit Unternehmen wie Uber (WKN:A2PHHG), Pinterest (WKN:A2PGMG), Beyond Meat (WKN:A2N7XQ) und Slack (WKN:A2PGZL), die bisher an die Börse gingen. Das Jahr ist jedoch noch lange nicht vorbei, denn viele Unternehmen könnten in den nächsten vier Monaten noch an die Börse gehen.

    Diese drei Unternehmen planen einen baldigen Börsengang und sollten auf jeden Fall von den Investoren beobachtet werden.

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    1. Airbnb

    Airbnb hat das Hotel- und Gastgewerbe im Sturm erobert. Das vor über zehn Jahren gegründete Unternehmen beherbergt heute über 2 Mio. Menschen pro Nacht, seit der Gründung im Jahr 2008 sind es insgesamt 400 Mio. Menschen gewesen. Airbnb ist in 191 Ländern und 100.000 Städten aktiv und bietet rund 6 Mio. verschiedene Unterkünfte. Dank seines günstigen und einfach zu bedienenden Service ist Airbnb zu einem überall gängigen Begriff geworden.

    Im Jahr 2018 verzeichnete Airbnb einen Anstieg der Gästezahlen um 62,5 %, in Mexiko City und Peking um 79 bzw. 91 %. Obwohl Airbnb ein privat gehandeltes Unternehmen ist, haben Berichte gezeigt, dass Airbnb im dritten Quartal 2018 einen Umsatz von 1 Mrd. US-Dollar erwirtschaftet hat, wobei einige Analysten davon ausgehen, dass der Umsatz bis 2021 8,5 Mrd. US-Dollar erreichen wird.

    Ein Teil dieses Wachstums stammt von Airbnbs jüngster Unternehmung, Airbnb Experiences. Dieser vor über drei Jahren eingeführte Service bietet über 5.000 Erfahrungen in 60 Städten auf der ganzen Welt und wächst 2018 um 2.500 %. Im Gegensatz zu vielen Unternehmen, die in jüngster Zeit an die Börse gegangen sind, wies Airbnb auch in den letzten zwei Jahren ein positives Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) auf. Das wurde durch das Segment „Experience“, das die Buchung von Aktivitäten vermittelt, unterstützt, wobei einige „Erfahrungen“ jeweils mehr als 200.000 US-Dollar einbrachten.

    Das Wachstum von Airbnb ist bei traditionellen Konkurrenten wie Booking.com (WKN:A2JEXP) und TripAdvisor (WKN:A1JRLK) nicht unbemerkt geblieben, die nun einer erheblichen Bedrohung ausgesetzt sind. Eine aktuelle Umfrage von Morgan Stanley ergab, dass 42 % der Airbnb-Nutzer einen traditionellen Hotelservice durch den digitalen Service von Airbnb ersetzt hatten. Kein Wunder, denn Hotels kosten 6 bis 17 % mehr als ein Airbnb.

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    AKTIENWELT360 – RISIKOHINWEIS FÜR KOSTENLOSE EMPFEHLUNGEN Risikohinweise für Aktienwelt360 Hinweis: Die Empfehlungen, die auf der kostenlosen Seite www.aktienwelt360.de veröffentlicht werden, sind Ergebnisse sowohl der angestellten Analysten von Aktienwelt360 als auch freiberuflicher Analysten. Die Empfehlungen stellen Meinungen der Analysten zu diesem Zeitpunkt und keine personalisierte Anlageberatung dar. Wenn Du eine persönliche Finanzberatung wünschst, dann wende Dich bitte an einen Anlageberater. Auf diesen Seiten findest Du Risikohinweise und die Veröffentlichungen gemäß § 85WpHG und Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 („MAR“) für alle Wertpapieranalysen und Empfehlungen von Aktienwelt360 bezüglich aller Unternehmen, die gegenwärtig hierunter fallen. Diese Seiten wurden zuletzt am 5. Januar 2023 aktualisiert. Risikohinweis Die Anlageempfehlungen von Aktienwelt360 enthalten ausgewählte Informationen und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Die Analysen stützen sich auf allgemein zugängliche Informationen und Daten (die „Informationen”), die als zuverlässig gelten. Aktienwelt360 hat die Information jedoch nicht auf ihre Richtigkeit oder Vollständigkeit geprüft und behauptet nicht die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Insbesondere, aber nicht beschränkt auf in diesen Analysen enthaltene Aussagen, Planungen oder sonstige Einzelheiten bezüglich der untersuchten Unternehmen, deren verbundener Unternehmen, Strategien, konjunkturelle, Markt- und/oder Wettbewerbslage, gesetzlicher Rahmenbedingungen. Obwohl die Analysen mit aller Sorgfalt zusammengestellt werden, können Fehler oder Unvollständigkeiten nicht ausgeschlossen werden. Aktienwelt360, die Anteilseigner und Angestellte behaupten auch nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Aussagen, Einschätzungen, Empfehlungen oder Schlüsse, die aus in den Analysen enthaltenen Informationen abgeleitet werden. 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Die Empfehlungen sind keine „offiziellen“ Empfehlungen der kostenpflichtigen Produkte der Aktienwelt360 GmbH, sondern stellen die Meinungen der Analysten zum betreffenden Zeitpunkt dar. Im Artikel benutzte Bewertungsmethodologie Die Bewertung, die der Anlageempfehlung für das jeweils analysierte Unternehmen zugrunde liegt, stützt sich auf allgemein anerkannte und weit verbreitete Methoden der fundamentalen Analyse, wie z. B. Discounted-Cash-Flow (DCF)-Modell, Terminal-Multiple-Bewertung, Peer-Gruppen-Vergleich, „Sum of the parts“-Modell oder ähnliche, häufige und weit verbreitete fundamentale Bewertungsmethoden. Das Ergebnis dieser fundamentalen Bewertung wird als Basis der Empfehlung benutzt, obwohl es auch abhängig von der Einschätzung des Analysten bezüglich möglicher Industrieveränderungen, Alternativen möglicher zukünftigen Entwicklungen, Ergebnissen der Unternehmensstrategie, Wettbewerbsdruck usw. angepasst wird. Die letztendliche Meinung des Analysten sollte nicht ausschließlich im Modell betrachtet werden, sondern eher als das wahrscheinlichste Ergebnis vieler möglicher zukünftiger Auswirkungen. Unabhängig von der verwendeten Bewertungsmethode besteht das Risiko, dass das Investitionsergebnis nicht erreicht wird, z. B. aufgrund unvorhergesehener Veränderungen der Nachfrage nach den Produkten des Unternehmens, Änderungen des Managements, der Technologie, der konjunkturellen Entwicklung, der Zinsentwicklung, der operativen und/oder Materialkosten, des Wettbewerbsdrucks, des Aufsichtsrechts, des Wechselkurses, der Besteuerung, usw. Bei Anlagen in ausländischen Märkten und Instrumenten gibt es weitere Risiken, etwa aufgrund von Wechselkursänderungen oder Änderungen der politischen und sozialen Bedingungen. Diese Ausarbeitung reflektiert die Meinung des jeweiligen Verfassers zum Zeitpunkt ihrer Erstellung. Eine Änderung der Bewertung zugrundeliegenden fundamentalen Faktoren kann nachträglich dazu führen, dass die Bewertung nicht mehr zutreffend ist. Ob und in welchem zeitlichen Abstand eine Aktualisierung dieser Ausarbeitung erfolgt, ist vorab nicht festgelegt worden. Es wurden zusätzliche interne und organisatorische Vorkehrungen zur Prävention oder Behandlung von Interessenkonflikten getroffen. Die Ergebnisse der Analysen sowie die Meinungen der Analysten werden den analysierten Unternehmen vor der Veröffentlichung nicht offengelegt. Alle Preise von Finanzinstrumenten, die in der jeweiligen Anlageempfehlung angegeben werden, sind Schlusskurse des dem jeweiligen ausgewiesenen Veröffentlichungsdatums vorangegangen Börsenhandelstages, soweit nicht ausdrücklich ein anderer Zeitpunkt genannt wird. Anlageempfehlung: Erwartete Entwicklung der Gesamtperformance des Finanzinstruments bis zum angegebenen Kursziel, nach Meinung des dieses Finanzinstrument betreuenden Analysten. Marktschlagende: Es wird erwartet, dass die Gesamtperformance der Aktie in den nächsten drei bis fünf Jahren stärker als der jeweilige Vergleichsindex steigen wird. Profitabel: Es wird erwartet, dass die Gesamtperformance der Aktie in den nächsten drei bis fünf Jahren weniger als der jeweilige Vergleichsindex steigen wird, aber mehr als null. Negativ: Es wird erwartet, dass die Gesamtperformance der Aktie in den nächsten drei bis fünf Jahren fallen wird. Handelsregeln und Offenlegungen von Analysten und Dritten in Verbindung mit der Aktienwelt360 GmbH Wenn ein Analyst (Mitarbeiter sowie Freiberufler) von Aktienwelt360 über eine Aktie schreibt, von der er oder sie selbst eine Position besitzt oder davon anderweitig profitiert, dann wird dieser Umstand am Ende eines Artikels oder Berichts erwähnt. Wir haben Aktienempfehlung in unseren kostenpflichtigen Newslettern und wir legen auch diese Empfehlungen offen, wenn wir darüber auf unserer kostenlos zugänglichen Website schreiben (aktienwelt360.de). Um unseren zahlenden Mitgliedern gegenüber fair zu bleiben, legen wir diese Empfehlungen mindestens 30 Tage ab der ersten Veröffentlichung der Empfehlung nicht in unserem kostenlosen Content offen. Nach dieser Frist von 30 Tagen werden wir auch diese Empfehlungen offenlegen. Zusätzlich zu den oben erwähnten Anforderungen unterliegen wir zusätzlichen Handelsbeschränkungen und Richtlinien. Diese Beschränkungen verlangen, dass die Angestellten von Aktienwelt360: - jede Aktie, die sie besitzen, mindestens zehn volle Handelstage besitzen müssen. (Daytrading ist nicht zugelassen – als ob wir das überhaupt wollten!) - nicht im Zeitraum von zwei vollen Handelstagen vor und nachdem sie eine Aktie gekauft oder verkauft haben, über diese Aktie schreiben dürfen. - unsere Compliance-Abteilung informieren müssen, wenn sie eine Aktie kaufen oder verkaufen, egal ob sie darüber geschrieben haben oder nicht. Wir arbeiten auch mit freiberuflichen Autoren, die: - jede Aktie, die sie besitzen und über die sie bei Aktienwelt360 schreiben, mindestens zehn volle Handelstage halten müssen. - nicht im Zeitraum von zwei vollen Handelstagen vor und nachdem sie eine Aktie gekauft oder verkauft haben, über diese Aktie schreiben dürfen.
    Verfasst von Aktienwelt360
    3 IPOs, auf die man ein Auge haben sollte Dieser Artikel wurde erstmals von MyWallSt veröffentlicht. Im Jahr 2018 sahen wir 190 Unternehmen, die an den US-Börsen notiert wurden, und 2019 erweist sich als nicht anders. Dieses Jahr war ein hektisches Jahr für Börsengänge, mit Unternehmen wie …