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Fernheizwerk Neukölln AG: Hauptversammlung 2020 verschoben - Auszahlung eines Dividendenabschlags - Seite 2
Gemäß § 59 Abs. 2 AktG wird die Gesellschaft ab 02. Juni 2020 einen Abschlag auf die Dividende für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von 0,80 € - abzüglich Steuern und Solidaritätszuschlag - je nennwertloser Stückaktie auszahlen.
Auf Grund der absehbar nicht erkennbaren Lockerungen hinsichtlich eines Verbots des Abhaltens von größeren Versammlungen hat sich die FHW Neukölln AG entschlossen, die ordentliche Hauptversammlung 2020 als Versammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Dieser Entschluss beruht auf dem Wunsch von Aufsichtsrat und Vorstand Planungssicherheit für die Aktionäre des FHW herzustellen. Nur eine virtuelle Hauptversammlung kann unter den aktuellen Umständen mit einem Höchstmaß an Sicherheit abgehalten werden.
Sobald über einen neuen Termin für die Hauptversammlung entschieden ist, wird die Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft ihre Aktionärinnen und Aktionäre rechtzeitig informieren.
Berlin, im April 2020
Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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