Diesel-Skandal
Schadensersatz für Daimler-Aktionäre - so hoch ist Ihr Anspruch! - Seite 2
3 22.04.2016 bis 22.05.2017 6,82 EUR 1,42 EUR
4 23.05.2017 bis 20.07.2017 5,40 EUR 1,79 EUR
5 21.07.2017 bis 23.05.2018 3,61 EUR 1,90 EUR
6 24.05.2018 bis 08.06.2018 1,71 EUR 0,85 EUR
7 11.06.2018 bis 20.06.2018 0,86 EUR 0,86 EUR
Ein Beispiel: Wer die Papiere im Zeitraum zwischen Juli 2012 und September 2015 gekauft hat und bis heute (oder mindestens bis Juni 2018) gehalten hat, für den ist nach Berechnung der Kläger ein Kursdifferenzschaden in Höhe von 17,27 Euro je Aktie entstanden.
Wurde die Aktie dagegen in 2013 gekauft und bereits in 2014 verkauft, so liegt der Kursdifferenzschaden bei 7,44 Euro je Aktie. Analog ergeben sich Schadensersatzansprüche für die anderen in der Tabelle genannten Perioden.
Mit Hilfe der Prozessfinanzierung der IG Widerruf kann ein Anleger seinen Schadensersatzanspruch völlig ohne Kostenrisiko einklagen. Voraussetzung ist dabei lediglich, dass mindestens ein Anspruch von 2.500 Euro erreicht wird. Das heißt, dass der Anleger entweder eine entsprechend große Zahl von Aktien haben muss oder die Papiere entsprechend lange gehalten haben muss.
Für alle Daimler-Aktionäre, die wissen wollen, ob sie Ansprüche auf Schadensersatz haben und ob sie an der Prozessfinanzierung teilnehmen können, gibt es bei der Interessengemeinschaft eine kostenlose Prüfung der Ansprüche.
Im Zuge dieser Prüfung erfahren Sie, welche Möglichkeiten des Vorgehens es gibt und welche Kosten damit verbunden sind. Für die Prozessfinanzierung gilt dabei: Es fallen nur dann Kosten an, wenn tatsächlich Schadensersatz gezahlt wird. Ohne Erfolg – keine Kosten!